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Thema: SR zurückgeben?

  1. #1
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    SR zurückgeben?

    Mal eine Frage an die SV-Funktionäre und sonstige Spezialisten in Bezug auf die Satzungen im BDRG mit Unterorganisationen:

    In der aktuellen Geflügel-Börse kündigt ein Preisrichter-Ehepaar an, zum Ende des Jahres sämtliche SR-Berufungen zurückzugeben. Geht das eigentlich? Soweit ich weiß, ist die Ernennung zum SR alleinige Angelegenheit des jeweiligen SV. Ihm obliegen weiterhin auch alle sonstigen Angelegenheiten wie Aus-/Weiterbildung, Modalitäten zur Berufung (Schreibarbeiten, Prüfung...), sowie auch die Moglichkeit SR wieder abzuberufen. Die An-/Abmeldung erfolgt über die jeweilige PV durch den SV.

    Habe von sowas noch nie gehört!
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  2. #2
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Ich denke, wenn man nicht mehr kann oder möchte, so sollte man das auch selbst entscheiden können. Immerhin sollen alle abgegeben werden und nicht nur ausgewählte. Das fände ich dann schon komisch.

    Gruß
    Bartzwerg

  3. #3
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Weil ich eben sowas noch nie erlebt habe. Dachte so SR-Dinge werden wie ein Doktortitel gehandhabt, den also nur die verleihende Organisation wieder zurückziehen/aberkennen kann.
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