Zitat Zitat von mike0815 Beitrag anzeigen
Jo in deinem Gesetz da steht ganz klar das ich mit ner Fuchsfalle den Fuchs fangen kann und mir dann den Jagdtpächter ran hole das der ihn abknallt.
Ich denke solange ich in einer Lebendfalle fange und das Tier sich nicht quält oder sonstwie zu Schaden kommt, kann es bei sowas nicht viel Ärger geben. Anders wäre es wenn man mit Eisen nachstellt.

@Polly, wichtig ist das du eine Kastenfalle kaufst die mindestens 2 Meter lang ist, es werden auch Fallen angeboten von 1,50 Meter, die sind aber zu klein.
Ich mein ich kann ja falsch liegen, aber ich les das so, dass nicht jeder dafür befugt ist- oder hast du an einem Lehrgang zum Fallenstellen absolviert. Ich nicht.

Nochmal ein Auszug aus der Seite:
"Dagegen darf der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte solch eines Grundstücks Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen. Dafür ist jedoch eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd („Fallen-Lehrgang“) erforderlich. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte solch eines Grundstücks kann auch eine Person, die diese Voraussetzung erfüllt, mit dem Fang beauftragen."

LG Conny

und weiter: "Der Jagdpächter ist also auf Grund des Jagdpachtvertrages keinesfalls befugt und somit auch nicht verpflichtet, den in einem befriedeten Bezirk zu Schaden gehenden Fuchs zu erlegen. "