Sorry für das Vollzitat,
@Pralinchen, lies doch mal bitte das Jagdgesetz Deines entsprechenden Bundeslandes durch und nicht irgendwelchen halbgaren Unsinn im Internet.
und lest und informiert Euch doch erst mal richtig !
Der o.g. Link führt total in die Irre,
Genau DAS steht in keinem Jagdgesetz irgendeines Bundeslandes, woher stammt diese WeisheitDafür ist jedoch eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd („Fallen-Lehrgang“) erforderlich. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte solch eines Grundstücks kann auch eine Person, die diese Voraussetzung erfüllt, mit dem Fang beauftragen."
Das hat irgendein User hier reingepostet und sofort wird es als die absolute Wahrheit interpretiert.
mfg
Harry
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