Damit das jetzt nicht untergeht, und damit man es leichter findet, habe ich dafür einen eigenen Thread aufgemacht.
Hat schon jemand einen Anwalt?
Damit das jetzt nicht untergeht, und damit man es leichter findet, habe ich dafür einen eigenen Thread aufgemacht.
Hat schon jemand einen Anwalt?
0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe
den brauche ich erst wenn ich weis wogegen genau ich klagen soll und wie die politk das begründet. aber ich weis welcher anwalt es denn dann machen dürfte.
Hallo,
wie soll die Klage aussehen und wie viel kostet das denn für jeden ? Und wie hoch stehen die Chancen das wir damit durch kommen ? Das ist nämlich auch die frage des Anwaltes.
Liebes Grüßle von Micha
was lange braucht, wird auch gut !
Würde mich auch mal interessieren, wie sich so eine Klage äussert.
Die Tiere sind vor dem Gesetz eh nur eine Sache, also ein Gegenstand mit Wert. Auf was klagt man denn nun,
auf Schadensersatz, beziffert in Euro ?
gegen die einstweilige Verfügung ?
Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "
Moin,
habe ständig diese diese Fehlermeldung,hoffe ich schaffe mal zu antworten.
Wenn, klagt man gegen Teile der Eilverordnung,gegen die Aufstallpflicht.
Klagen kann man natürlich erst, wenn die Eilverordnung geändert wird und beinhaltet,ab ? 2005 muß jegliches Geflügel eingestallt werden.
Sollte eine neue Aufstallpflicht kommen,werde ich mal einen Verwaltungsrechtler befragen,welche Möglichkeiten es gibt und wie die Chancen eines Erfolges stehen.Billig wird eine derartige Klage mit Sicherheit nicht.Häufig rechnen RA`s erhöhte Gebühren an.
Noch ist es eine EilVERORDNUNG,sollte ein Gesetz kommen,geht fast nichts mehr.
Tschüß Anne
Das sieht doch schon gut aus.Original von Godfather
den brauche ich erst wenn ich weis wogegen genau ich klagen soll und wie die politk das begründet. aber ich weis welcher anwalt es denn dann machen dürfte.
Wogegen? Ganz pauschal Verstoß gegen das Tierschuzgesetz
Ich wollte hier nur schonmal einen Hingucker reinsetzen, der Anlaß kann schneller dasein als wir denken.
0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe
Hi Anne, gibt es dich hier noch? Hast du mal gefragt und was ist dabei rausgekommen?Original von blauhuhn
Moin,
habe ständig diese diese Fehlermeldung,hoffe ich schaffe mal zu antworten.
Wenn, klagt man gegen Teile der Eilverordnung,gegen die Aufstallpflicht.
Klagen kann man natürlich erst, wenn die Eilverordnung geändert wird und beinhaltet,ab ? 2005 muß jegliches Geflügel eingestallt werden.
Sollte eine neue Aufstallpflicht kommen,werde ich mal einen Verwaltungsrechtler befragen,welche Möglichkeiten es gibt und wie die Chancen eines Erfolges stehen.Billig wird eine derartige Klage mit Sicherheit nicht.Häufig rechnen RA`s erhöhte Gebühren an.
Noch ist es eine EilVERORDNUNG,sollte ein Gesetz kommen,geht fast nichts mehr.
0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe
Hi Anne, gibt es dich hier noch? Hast du mal gefragt und was ist dabei rausgekommen?Original von blauhuhn
Moin,
habe ständig diese diese Fehlermeldung,hoffe ich schaffe mal zu antworten.
Wenn, klagt man gegen Teile der Eilverordnung,gegen die Aufstallpflicht.
Klagen kann man natürlich erst, wenn die Eilverordnung geändert wird und beinhaltet,ab ? 2005 muß jegliches Geflügel eingestallt werden.
Sollte eine neue Aufstallpflicht kommen,werde ich mal einen Verwaltungsrechtler befragen,welche Möglichkeiten es gibt und wie die Chancen eines Erfolges stehen.Billig wird eine derartige Klage mit Sicherheit nicht.Häufig rechnen RA`s erhöhte Gebühren an.
Noch ist es eine EilVERORDNUNG,sollte ein Gesetz kommen,geht fast nichts mehr.
0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe
Forstet mal das Profil von Grünschnabel durch, der hat in den Letzten Wochen ein gescheitertes Urteil aus Hessen gepostet ...
Forstet mal das Profil von Grünschnabel durch, der hat in den Letzten Wochen ein gescheitertes Urteil aus Hessen gepostet ...
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