Hallo zusammen,

... was muss man tun für eine Ausnahmegenehmigung?

Das ist eine Frage die sich derzeit garnicht beantworten lässt.
Eine konkrete detaillierte Antwort wäre nur dann möglich wenn der Text der entsprechenden Verordnung bekannt wäre - ist er aber nicht weil es derzeit noch gar keine Verordnung gibt.

Derzeit kann es sich hier lediglich um Gedankenspiele auf der Grundlage der insoweit inzwischen teilweise aufgehobenen Verordnung des vergangenen Jahres handeln - nur diese können nicht die vielfach gewünschte Auskunft ergeben.

Es gibt derzeit schlicht und ergreifend nichts, aber auch wirklich nichts genaues. Das gilt auch für eine evtl. Unterscheidung von gewerblicher (landwirtschaftlicher) Haltung und Hobbyhaltung.

Ich empfehle an dieser Stelle das Studium der Pressemitteilung des BDRG vom heutigen Tage.

www.bdrg.de

oder

http://www.huehner-info.de/huefo/thr...?threadid=6305


Viele Grüße
Günter