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Thema: was tun für ausnahmegenehmigung?

  1. #1

    Registriert seit
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    was tun für ausnahmegenehmigung?

    hallo
    was muss ich tun, bzw. wie muss die situation in meinem hühnerbestand aussehen, damit ich eine ausnahmegenehmigung bekomme? oder es zumindest versuchen kann?
    ich habe 15 große brahmas, und ich weigere mich, diese wieder aufzustallen. abgesehen von der milbenplage im november, den verdauungsstörungen und der aggressivität der hühner, hat mich am meisten der verschreckte und irgendwie apathische blick meiner hühner während der letzten aufstallung entsetzt.
    außerdem ist der kostenaufwand beim aufstallen die 5 eier nicht wert, die ich in den 2 monaten bekommen habe!!!
    hat hier jemand eine ausnahmegenehmigung bekommen? versucht es jemand für die kommende aufstallung?

    bin für eure tips wie immer sehr dankbar.

    gruss, bine

  2. #2
    Moderator Avatar von gaby
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    RE: was tun für ausnahmegenehmigung?

    Wende Dich einfach an Dein zuständiges Vet-amt. die werden Dir Auskunft geben wie das funktioniert. Das ist auch wieder von Landkreis zu Landkreis, Stadt zu Stadt verschieden.
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  3. #3

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    Hallo,

    ich kann dir nur erzählen, wie das bei uns hier im Landkreis Würzburg (Bayern) gehandhabt wurde: Die Genehmigung musste beim zuständigen Veterinäramt schriftlich beantragt werden und wurde befristet bis 15.12.2005 unter Auflagen erteilt. Hierbei handelte es sich bis auf die regelmäßige Blutuntersuchung des Bestandes durchweg um Kleinkram, wie Füttern, Tränken der Tiere nur im Stall, usw. Die serologische Untersuchung des Bestandes musste 1 mal pro Kalendermonat vom TA durchgeführt werden, um die aktuelle Virusfreiheit der Tiere nachzuweisen. Dabei zog der TA einfach willkürlich 10 Blutproben, die dann zur Untersuchung in ein Institut geschickt wurden. Diese Untersuchungskosten wurden in 2005 noch vom Land Bayern getragen, ob das so bleibt, ist allerdings auch noch nicht sicher. Andere Bundesländer haben die Tierhalter bereits in 2005 zur Kasse gebeten. Allerdings musste jedesmal die Arbeitszeit und die Anfahrtskosten des TA berappt werden. Da kam für 3 Untersuchungen à 50 Euros auch schon ein ordentlicher Betrag zusammen.

    Ob das lohnt, bleibt sicherlich eine Überlegung jedes Einzelnen.

    Grüße
    Thomas

  4. #4
    Avatar von chris100
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    Hallo,

    bei uns in NRW(Kreis -Borken) sieht das so aus mit der Ausnahmeregelung.
    1. Wer weniger als ca.100 Tiere hat bekommt sowieso Keine!
    Begründung : Tiere können auch anderweitig untergebracht werden, ansonsten schlachten!
    2.Wer mehr als ca.1000 Hühner oder etc. hat bekommt eventuell eine, wenn man in der CDU ist oder Bekannter vom Bürgermeister(Beides am Besten) ist !

    MfG
    Chris

  5. #5
    Avatar von Hamster
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    Meine Hühner sind mir das wert!
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  6. #6
    Avatar von Flöckchen
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    Hallo,
    bei uns war das so : Ich ließ den Vet. kommen und klagte ihm mein leid , das sich die Hühner picken und das starke unruhe im stall ist. auch das unser tierarzt oft kommen muß und ich schon 3 Hühner verloren habe. Er sah sich den Garten an und meinte dann : O.K: dann lassen sie sie eben einen halben Tag raus ! Und siehe da , ab da war ruhe im stall !
    Gruß von Micha
    was lange braucht, wird auch gut !

  7. #7

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    Häh!?

    Wieso den halben Tag?

    Dann kannst du sie doch auch gleich ganz draußen lassen!

    Kommt doch auf das selbe raus.

  8. #8
    Avatar von Flöckchen
    Registriert seit
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    Hallo,
    ja ja so verrückt ist die Welt ! Das hat mir der Vet. so gesagt ! Natürlich hab ich sie den ganzen Tag drausen gehabt und sie waren nicht mehr krank ! Aber so entscheiden die Ämter weil sie auch unwissend sind ! Aber sie handeln eben nach bestem gewissen !
    was lange braucht, wird auch gut !

  9. #9

    Registriert seit
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    ...und Wissen.


    Wie willst du bei der kommenden Aufstallpflicht verfahren?

  10. #10
    Gast
    Gast
    vielleicht sollte man erstmal sehen was genau die bedingungen sind unter denen eine ausnahme geschehen kann, wer welche tiere wie einknasten muss. alles was man jetzt sagen kann sind wilde spekulationen ohne jeglichen hintergrund.

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