Paragrafen 17 und 18 des deutschen Tierschutzgesetzes: Ohne einen vernünftigen Grund darf kein Wirbeltier getötet, ohne vernünftigen Grund darf ihm kein Leiden zugeführt werden. Im selben Gesetz, Paragraf 2, heißt es aber auch: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Jetzt bring das mal in Einklang.
Zumal viele Schlangen keine toten Lebewesen als Nahrung annehmen. Es muss zappeln und warm sein.
Also das ist wirklich eine Grauzone und wird meistens zu Gunsten der Schlange entschieden. Man muss eben sicherstellen dass es dennoch möglichst schnell geht und das geht es je nach Schlange tatsächlich.
Lesezeichen