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Thema: Geflügelhalter-Betriebsnummer ???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    Zitat Zitat von Pralinchen Beitrag anzeigen
    Meldet Ihr eigentlich bei Euren Hühnern jeden Tod und Geburt, bzw. sonstigen Wechsel an? Da hätte ich ja viel zu tun, wenn die Küken schlüpfen und evtl. überzählige Hähne geschlachtet werden.
    Das steht irgendwo auf dem Wisch von der Tierseuchenkasse oder auf der Inet-Seite von denen. Irgendwo ab Bestandsveränderugen von 500 Tieren oder so, muß man melden. Kann auch eine andere Menge gewesen sein.
    Hab´s gleich geistig ad acta gelegt, weil ich nie soviele Tiere haben werde.

    PS: Ich seh´s genau, die Kuh ist spash-farben.
    Nee, im Ernst, schöne Farbe!
    lg

  2. #2
    Avatar von Waldfrau2
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    Mir haben sie geschrieben, ich soll mich bei +/- 5 Hühnern melden (Tierseuchenkasse). Jetzt werde ich natürlich erst ummelden, wenn der Kükenschlupf durch ist und ich weiß, was bleiben soll.
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  3. #3
    Avatar von AlexL
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    Mal davon abgesehen, dass wir hier in Rheinland-Pfalz die Hühner nicht bei der Tierseuchenkassen anmelden müssen, muss man dort die Tiere doch immer zum 1.1. melden. Ist das denn in anderen Bundesländern anders geregelt? Denn das hieße für mich: ich melde nur die Tiere, die ich am 1.1. im Bestand habe. Kommen danach welche dazu oder gehen, dann juckt das doch erstmal keinen. Oder sehe ich das falsch?
    Internette Grüße aus der schönen Eifel
    Alex

  4. #4
    Avatar von Waldfrau2
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    In Hessen grundsätzlich zum 1.1. und auch bei Veränderungen.
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  5. #5

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    Hallo
    Betriebsnummer ist bei mir 12stellig, die ersten zwei Nummern für das Land DE die Zahlen drei, vier und fünf für den Kreis und die siebenstellige Zal ist die Betriebsnummer. Das ist ersichtlich aus der alten Kennzeichnungsnummer der Tiere DE-ES-081-1234 zum Beispiel.
    Rinder ect. müssen Ohrenmarken tragen, da sie sonst nicht verkauft werden dürfen und bei Tod ohne Marken nicht abgeholt werden. Geflügel kann man selbst entsorgen, das ist nicht so groß.
    Meldung hier bei uns für Geflügel einmal im Jahr auf den 1.1., oder bei großen Veränderungen des Bestandes, bei der Tierseuchenkasse, evt. auch bei Veterinäramt. Tierseuchenkasse meldet auf Wunsch auch weiter.
    Gruß Quaki

  6. #6
    Avatar von Pralinchen
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    Mir wurde gar nichts gesagt oder auferlegt. Bestand ist erfaßt. Im Formular stehen nun auch nur als Sammelbegriffe Pferde und Geflügel drin. Keine Stückzahlen und beim Geflügel auch nicht sepzifisch was genau. Hab die Zahlen allerdings per Telefon mitteilen müssen.
    TA weiß hier auch von nichts.

    LG, Andrea

  7. #7

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    Zitat Zitat von AlexL Beitrag anzeigen
    Mal davon abgesehen, dass wir hier in Rheinland-Pfalz die Hühner nicht bei der Tierseuchenkassen anmelden müssen, muss man dort die Tiere doch immer zum 1.1. melden. Ist das denn in anderen Bundesländern anders geregelt? Denn das hieße für mich: ich melde nur die Tiere, die ich am 1.1. im Bestand habe. Kommen danach welche dazu oder gehen, dann juckt das doch erstmal keinen. Oder sehe ich das falsch?
    In Niedersachsen wird Anfang des Jahres gemeldet.
    Danach nur noch große Veränderungen. Unser Bundesland hat wohl die meisten Geflügelhaltungen, darum kratzt es die nicht, ob man nun zwanzig ode fünfzig Tiere verliert und kann sich das Melden sparen. Müßten die Großbetriebe alle zehn Tiere Meldung erstatten, hätten die ja nichts anderes mehr zu tun.
    Geld gibt´s sowieso nicht zurück, von daher.....

    PS: Hab´s gerade für die Niedersachsen gefunden:
    Bestandsverringerungen im laufenden Jahr brauchen gar nicht gemeldet zu werden und Bestandserhöhungen erst ab 1000 Tieren Geflügel.
    http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=13&topic_id=596 §1 Absatz 3 b) aa)
    Geändert von Twister (09.05.2011 um 11:14 Uhr)
    lg

  8. #8
    Avatar von Ira
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    von wegen! hier musst du jedes küken, dass schlüpft melden. theoretisch. mache ich auch nicht, ich melde den bestand einfach groß genug und fertig, sonst wäre ich ja nur noch am an und abmelden. aber theoretisch müsste ich das alles melden. auf jeden fall muss ich ein bestandsregister führen, von wo was wann gekauft und wohin an wen was verkauft usw.
    aber bei eierverkauf müsste man beim vetamt nachfragen, da geht es ja um lebensmittelvermarktung und seuchenschutz, hygiene usw.
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