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Thema: Neuer Standpunkt des BDRG

  1. #1

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    Neuer Standpunkt des BDRG

    Stand 16. Dez. 2005
    KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (AVIÄRE INFLUENZA)
    Erklärungen zur derzeitigen „Vierten Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung, festgehalten in einem Telefonat zwischen Dr. Bätza -Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Thomas Zöller – Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter vom 15. Dezember 2005.

    § 2

    Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

    2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben,

    getränkt werden und …

    Erklärung: Dr. Bätza BMVEL führt aus, dass kein Veterinär prüfen wird, ob das

    Wassergeflügel einen Schluck des Oberflächenwassers auf dem es schwimmt trinken wird.

    Fazit: Das Wassergeflügel darf sich, auch auf Weiher oder Teichen frei bewegen!

    § 3

    Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder

    Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen für



    1. Geflügelausstellungen und Geflügelschauen, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden ist,
    Erklärung: Es wäre sicherlich einfacher gewesen, zu schreiben „eine Einlasskontrolle durch einen Tierarzt reicht aus“, so wurde in diesem Satz der Zusatz „im Bestand“ weg gelassen.
    Fazit: Die Einlasskontrolle ist die klinische Untersuchung! Für die Einlasskontrolle hat der Veranstalter der Ausstellung, in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt zu sorgen.

    2. für Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist.
    Die Untersuchung ist vom Geflügelhalter dem Veranstalter gegenüber durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."
    Erklärung: Für Geflügelmärkte gilt weiterhin die Regelung, dass der Bestand beim Züchter untersucht werden muss, da man hier die größte Gefahr des illegalen Handels vermutet.
    Fazit: Wer mit seinem Geflügel als Aussteller auf einen Geflügelmarkt gehen möchte, muss weiterhin für die Kosten einer klinischen Untersuchung im eigenen Bestand durch den Tierarzt aufkommen.

    Besprechung im Bundesministerium am 13. Januar 2006

    Bei dieser Besprechung werden wir klar machen, dass eine weitere Einstallung im Frühjahr 06 für uns und unsere Tiere, auch tierschutzrelevanten Gründen nicht mehr hinnehmbar ist. Weiterhin werden wir uns für die viel diskutierte Impfung unseres Rassegeflügels einsetzen. Für 2006 mit den derzeitigen Impfstoffen und einer Änderung der Quarantänebestimmungen für Rassegeflügel (damit wir auch geimpfte Tiere auf die Ausstellung bringen dürfen) und den möglichst schnellen Einsatz des geeigneten Markerimpfstoffs, der z. Z. im Friedrich Löffler Institut entwickelt wird. Bei diesem Gespräch wird der BDRG von Wilhelm Riebniger, Karlheinz Sollfrank, Thomas Zöller (Präsidium und Geschäftsführung) und von unseren kompetenten Fachleuten Dr. Werner Lüthgen und Dr. Uwe Bamberger vertreten. Gerne hätten wir auch die zuständigen Fachverbände mit ins Boot genommen, leider hat das BMVEL jegliche Verhandlung mit einem der FV dem VHGW abgebrochen. Ob dies eine Überreaktion des BMVEL war, möchte ich nicht kommentieren, darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen, wenn er den Schriftverkehr des VHGW mit dem BMVEL unter www.vhgw.de - Briefwechsel zwischen VHGW und BMVEL anschaut. Der Weg des BDRG sachliche und respektvolle Gespräche mit dem Bundesministerien zu führen, hat sich als richtig erwiesen und so können wir die Interessen unsere Mitglieder weiterhin mit aller Intensität in Bonn vortragen.



    Thomas Zöller
    Geschäftsführer


    --------------------------------------------------------------------------------
    Diese meldung habe ich soeben auf den Seiten des BDRG gefunden
    www.bdrg.de

    und nun Grüße ich Euch alle herzlich mit dem Lied:
    Es sind die Lichter angezündet
    Corinna

    Mein besonderer Dank gilt Herrn Frhr. von Lüttwitz für seinen unermüdlichen Einsatz für unser Rassegeflügel und für seinen kampf in der Zeitschift Geflügelbörse
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  2. #2
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    RE: Neuer Standpunkt des BDRG

    Original von corinna
    Mein besonderer Dank gilt Herrn Frhr. von Lüttwitz für seinen unermüdlichen Einsatz für unser Rassegeflügel und für seinen kampf in der Zeitschift Geflügelbörse
    Dem schließe ich mich voll und ganz an. Aber bin mal gespannt, was der BDRG am 13.01 in Bonn reisst. Weil nur "sachlich und respektvoll" den Politikern Zucker in den A.... blasen bringt auch nicht immer was.
    Frhr von Lüttwitz hat wenigstens "öffentlich" etwas unternommen, wer weiß schon ob und was der BDRG außer diesem Termin gemacht hat.
    Grüsslis... Lexx
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


  3. #3

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    Danke

    auch der ZEL und allen Unterzeichnern der Schriftstücke, und allen bisigen Schreibern, ihnen ist es zu verdanken, daß der BDRG langsam lernt:
    Wenn wir so weiter machen, dann haben wir bald keine Mitglieder mehr zu verwalten.
    Liebe Grüße Euch allen
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  4. #4

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    ... ich hoffe nur, es geht diesmal um die Durchsetzung des Impfens für alle an einen Verein angeschlossenen Züchter und Liebhaber - nicht nur um die bislang dafür gemeldeten Züchter von Rote Liste Rassen und Teilnehmer an Bundesschauen...

  5. #5

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    Rote Liste

    Hallo Enemy,
    und selbst wenn, meine Hühnerrasse Thüringer Zwergbarthühner, einige Farbenschläge der Großrassen stehen drauf, also dürfte ich erstmal nicht impfen, selbst wenn wir der EU und den Ministerien die Zulassung "tröpfchenweise" abringen müssen, mit Zootieren hat es angefangen. Es besteht dann immernoch der Gleichheitsgrundsatz.
    Das es kampflos weitergeht, dürfen wir uns nicht einbilden. Zum Ausruhen ist noch lange nicht die Zeit, aber wir wollen uns für jedes Tier freuen, welches nicht getötet wird im Ernstfall.
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  6. #6
    Avatar von Hamster
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    Hi Corinna,

    das ist ja endlich mal ein Lichtblick



    ...dafür, daß du uns immer sofort informierst, wenn es etwas neues gibt. Auch im Namen meiner Hühner, die gestern erst gar nicht glauben konnten, daß sie wirklich raus dürfen, und dann ganz aufgeregt über ca. 2000 m² Auslauf herfielen.
    Natürlich geht der Kampf weiter, so etwas darf nie wieder sein, aber ich glaube, mit Hilfe von einem großen Verband wird es leichter.

    Gruß, Brigitta
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  7. #7
    Avatar von Klausemann
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    Ich will ja den Verdienst von Corinna nicht schmällern, aber bei der Gelegenheit möchte ich auch noch ein Dank in die komplette Runde senden, die uns alle ständig mit Informationen versorgt haben.

    Es geht doch nichts über einen guten Idealsiten

    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  8. #8

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    Ja Klausemann

    eigentlich ist es völlig egal, wessen Name unter einem Posting steht.

    Ich meine , jeder, der hier unterschrieben hat und jeder, der seine Meinung sagte, hat mehr Mut bewiesen, als der Großteil der Leute dort draußen.
    Sicher bin ich mir, daß die Stimmung übergeschwappt ist, mann als Gast mitgelesen hat. Mitgelesen in all den Foren.
    Und Überzeugungsarbeit mußten wir wohl alle , sogar zu Hause leisten.
    Rassegeflügelschau Erfurt, mein Vater meinte," lieber nicht, wenn Du Dir was heim schleppst." Andere Äußerungen waren, "klopf nicht zusehr auf den Busch, sonst haben wir alle den Vet am Hals."
    Jeder hat und wird tun, was er kann, und darum bin ich froh. Das wir das gemeinsam weitertreiben, gibt sicher auch jedem von uns Kraft, vorallem wenn wir unsere Tiere sehen. Auch da ist noch nicht alles im grünen Bereich, bis das Wassergeflügel wieder wetterfest ist, auch da werden wir noch einige Wochen dran zu knappern haben und einige Tiere nachträglich schlachten müssen.

    Aber ich bin froh, nicht alleine zu sein, das macht ein bischen weniger verzweifelt.
    Liebe Grüße Corinna
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

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