Hallo Julia1,
grundsätzlich unterliegen die Buschühner den gleichen Gesetzen und Verordnungen wie die übrigen Hühnerartigen (Haus- und Ziergeflügel)) - also auch der Stallpflicht.
Ob die zuständigen Ämter bei völliger Freiland-Haltung (ohne Stall etc..) evtl. eine Ausnahme machen, liegt sicherlich im Ermessen der Beamten.
Bei völliger Freihaltung ist ein Einfangen so gut wie unmöglich. Die Stadtenten, -Schwäne und -Gänse wurden von den Städten ja auch nicht eingefangen und in menschliche Obhut gegeben bzw. eingestallt.
Wahrscheinlich wären dann, zumindest die Schwäne an Gelenkschäden erkrankt und verendet.
Mit etwas Glück kann man evtl. die Veterinäre überzeugen.
Viele Grüße
Lupus