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Thema: Schlachthelfer!

  1. #21
    Avatar von vogthahn
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    wenn mir ein Bekannter zeigt, wie ein Huhn geschlachtet wird, brauche ich keinen Sachkundenachweis von ihm....
    und ob es tierschutzgerecht und schnell geht, wage ich selber beurteilen zu können
    das Kaninchenschlachten hab ich mir vom Fleischer erklären lassen(15 Jahre her), und ich wage zu behaupten, das ich es jemand anderem auch zeigen kann, da ich jedes Jahr welche schlachte

    wenn es natürlich drum geht, massenweise schwarz Tiere zu schlachten, ist das ganz was anderes...
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    Jonathan Swift

  2. #22

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    Ich gönne es dir doch .

  3. #23
    Avatar von witte5
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    Hallo Cochinkiller,

    warum sind wir nicht ganz dicht, wenn sich Hobbyhalter untereinander das Schlachten zeigen? Halte ich allemal für besser, als als Anfängerin mit reinem Bücherwissen auf die Tiere loszugehen.

    Andererseits steht in fast jedem Buch, das zur Hühnerhaltung auch das Schlachten gehört.

    Geht ja hier nicht um gewerbsmäßig betriebenen Massenmord an Tieren.
    Ich denke, es gibt schlimmere Threads in diesem Forum, wo "wir" uns schon ganz anders aus dem Fenster gehängt haben.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  4. #24

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    Sicher lehne ich mich auch aus dem Fenster , manchmal auch bis "zum geht nicht mehr " , aber es gibt diese "Schlachtverordnung" Tierschutzgesetze und Lebensmittelhygiene vorschriften . Diese werden zur Zeit sehr genau ausgelegt und auch bei Verstössen geahndet.

    Daher sollte man genau wissen was man tut ,wenn man sich öffentlich als ausbilder betätigen möchte .

    Siehe
    http://bundesrecht.juris.de/tierschl...040500997.html § 4 Sachkunde


    Das betrifft jetzt nur das Töten der Tiere , weitere Vorschriften existieren auch noch . Du kannst nicht einfach im hinteren Teil des Gartens mal eben schnell einem Huhn die Rübe runterhauen , es rupfen,ausnehmen und dann die Abfälle verbuddeln .
    Lass Dich dabei mal erwischen , dann sieht dein Konto aber sehr alt aus ;-)

    Wer was an die große Glocke hängt , sollte mit den Konsequenzen leben wollen. Nur mal soals Tip von mir .

    Es kann und wird eh jeder machen was er will .

    Es geht auch nicht um massenweise schlachten von tiere und das sei was anderes ,wie vogthahn meint ,, nei ein Tier ist ein Tier , und das ist gemäss der Vorschriften zu behandeln . Ganz einfach .

    Ich plärre auch nicht rum ,wenn ich bei Rot mit 120km7h in geschlossener Ortschaft über eine Ampel brause. Selbst wenn ich es im Dunkel und ohne Licht mache , dürfen tue ich das nicht .

  5. #25
    Avatar von witte5
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    Ich glaube, ich habe verstanden!

    Wenn ich das richtig lese, ist nicht mal das private schlachten, ohne dass man diese Prüfung abgelegt hat, erlaubt?

    Also ich weiß nicht... Dann müsste man ja den ganzen Suppenhuhnbereich löschen oder von allen, die hier irgendwann mal geschrieben haben: "ich habe geschlachtet" den Nachweis verlangen.

    Bleibt ja andersrum immer noch die Frage: Wo lernt man das?
    Einen Volkshochschulkursus habe ich noch nicht gesehen.

    Alternativ könnte man im Sinne diese Threads "genehmigte" Schlachter sammeln. Ich lege nicht unbedingt Wert darauf, das Schlachten selber zu erledigen. Früher oder später kommt man trotzdem an den Punkt, dass zuviele Hähne oder alte Nutztiere dem Suppentopf zugeführt werden müssen.

    Noch krasser, könnte ich mangels Sachkenntnis, die Hühnerhaltung nicht mal aufgeben. Wer nimmt schon 5 Jahre alte Hühner?

    Irgendwie macht mich diese Verordnung nicht gerade glücklich. Wäre ja auch ein Wunder, dass mich eine Verordnung mal glücklich macht
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  6. #26
    Avatar von vogthahn
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    ich habe nur gelesen, dass das g e w e r b s m ä ß i g e Schlachten einen Sachkundenachweis verlangt...
    jeder Hobby-tierhalter soll Kenntnisse über tierschutzgerechte.....usw. haben, aber braucht k e i n e amtliche Bescheinigung darüber
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  7. #27
    Avatar von witte5
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    Ja da war ich auch am grübeln. Im Grunde hast du wahrscheinlich recht.

    Trotzdem muss sich der Schlächter auf die Frage vorbereiten: Wie weise ich die Sachkunde nach, die in Absatz 1 gefordert wird.

    Ehrlich gesagt, ich bezweifel, dass man damit durchkommt, wenn man sagt, dass der Großvater das schon so gemacht hat.

    Das entnehme ich dem Absatz 7
    (7) Die zuständige Stelle kann von einer Prüfung absehen, wenn
    1.der erfolgreiche Abschluß eines Hochschulstudiums der Tiermedizin oder der Fischereibiologie,
    2.eine bestandene Abschlußprüfung in den Berufen Fleischer/Fleischerin, Tierwirt/Tierwirtin mit dem Schwerpunkt Geflügelhaltung, Tierpfleger/Tierpflegerin der Fachrichtung Haustierpflege oder Landwirt/Landwirtin oder
    3.der erfolgreiche Abschlusse der Ausbildung zu einem anderen Beruf, die die erforderliche Sachkunde vermittelt,
    nachgewiesen wird und keine Bedenken hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bestehen
    Heißt, dass sogar ein Bauer seine Abschlußprüfung nachweisen muss, wenn er die auf dem Hof laufenden Hühner köpft.

    Ob nun beruflich oder nicht - cochinkiller wollte ja bloss die selbsternannten "Ausbilder" warnen, sich hier so öffentlich anzubieten. Und ich glaube, da hat er (leider) recht.

    Womit immer noch nicht geklärt ist: Wo und wie lernt man das?
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  8. #28
    Avatar von vogthahn
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    beim Fleischer...
    bestell dir einen aus dem Dorf, bezahl paar Mark, lass Dir alles erklären und machs unter seiner Anleitung alleine, dann wirds schon
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  9. #29

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    schlachthelfer

    zur weiteren aufklärung: habe als landwirt vor über 40 jahren das schlachten gelernt und den sogenannten kleinen sachkundenachweiss mehrfach erneuert. beim letzten gespräch beim amtsvet. wurde mir fogendes erklärt : hausschlachtung ist die tötung säuberung und grobzerlegung eines tieres aus dem bestand des tierhalters zum verbrauch im haushalt desselbigen. die schlachtung muss im haus oder auf dem grundstück des tierhalters erfolgen . es muss sichergestellt sein das kein fleisch verkauft wird und soweit vorgeschrieben die amtliche fleischbeschau erfolgt. andere schlachtungen mit verkauf sind fast immer gewerblich und mit vollausbidung und hohen auflagen verbunden. eine geduldete ausnahme in einigen kreisen ist wenn tierhalter mit wenigen tieren die nicht der beschaupflicht unterliegen sich unter freunden treffen und sich beim schlachten helfen. unter dieser vorraussetzung habe ich im letzten jahr 5mal mein wissen weitergeben dürfen( 2mal hühner/hähne 1mal enten 1 mal kaninchen und 1 mal schafe. gruss W M

  10. #30
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    ich weiß nicht emhr wer es war, aber irgendwer hier im forum hatte mal geposted, daß sie diesen nachweis hat, nd das ganze irgendwo an einer uni oder so als "kurs" gemacht hat. ansonsten einfach mal die landwirtschaftsverbände oder-ministerien fragen.

    oder wenn man in einem verein ist da mal nachfragen.

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