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Thema: Vorschriften für das Inverkehrbringen von Eiern

  1. #1
    Avatar von vogthahn
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    Vorschriften für das Inverkehrbringen von Eiern

    Da es immer wieder Unsicherheiten gibt, ob und unter welchen Bedingungen man Hühnereier "in Verkehr" bringen darf, hier eine schöne Zusammenfassung:
    http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/...nzeichnung.htm
    Die besten Ärzte der Welt sind
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    Jonathan Swift

  2. #2
    Avatar von vogthahn
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    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...ermarkter.html

    Hobbyhaltung und Betriebe bis 350 Legehennen sind nicht registrierungspflichtig, aber natürlich den üblichen Hygiene- und sonstigen Vorschriften unterworfen

    http://www.lra-fo.de/cms/bs_veterina...bs_veterinaere

    Verordnung über das Inverkehrbringen tierischer Lebensmittel
    (auch für Kleinmengen an Geflügel und Kaninchen)
    http://bundesrecht.juris.de/tier-lmh...7BJNG000700377
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    Jonathan Swift

  3. #3
    Avatar von nachbar
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    Kennzeichnung bei Direktvermarktung

    Sie gelten nicht für Eier, die der Erzeuger selbst auf der Hofstelle, auf einem örtlichen öffentlichen Markt – ausgenommen Auktionsmärkte – oder im Verkauf an der Tür unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgibt, sofern die Eier aus der Erzeugung dieses Erzeugers stammen, unverpackt sind und nicht von den Angaben der Güte- und Gewichtsklassen Gebrauch gemacht wird.
    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...zeichnung.html

    Das bedeutet doch das die Kennzeichnungspflicht für Eier in diesem Fall nicht besteht, oder?

    Berichtigt mich wenn ich falsch liege.
    Man kann ja nicht alles wissen
    Enten legen ihre Eier in Stille. Hühner gackern dabei wie verrückt. Was ist die Folge? Alle Welt isst Hühnereier.(Henry Ford)

  4. #4
    Avatar von vogthahn
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    die Eier müssen nicht einzeln (also auf jedem Ei einen Stempel haben) gekennzeichnet werden, aber eben auf einem Schild oder Beipackzettel bestimmte Verbraucherhinweise haben
    es ist also besser, wenn der Hobbyhalter auf Güteklassenangaben oder Gewichtsangaben verzichtet
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    Jonathan Swift

  5. #5

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    Original von nachbar, unverpackt sind
    Hä? Also doch kennzeichnen?
    Ich kann doch die Eier nicht lose auf die Faust verkaufen?!?
    lg

  6. #6
    Avatar von vogthahn
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    naja, ich denke, mit "verpackt" sind die Eier gemeint, die aus größeren Betrieben stammen (über 350 Hennen) und deswegen (laut Vorschrift) in einer "Verpackungsstelle" verpackt werden müssen, wo sie dann einen Stempel erhalten müssen
    Eier dürfen nur von dafür zugelassenen Packstellen verpackt werden. Packstellen erhalten eine Kenn-Nummer, die Packstellennummer Diese Nummer steht außen auf der Packung. Die ersten beiden Stellen beschreiben in einem Buchstabencode das Land, in dem die Eier verpackt wurden (z. B. DE für Deutschland).

    man muß sich schon etwas eingehender mit diesen Vorschriften befassen, um da etwas durch zu blicken und herauszufinden, was gemeint ist

    wenn Du die Eier "lose" in einen Transportbehälter gibst, ist es eben keine "Verpackung", sondern ein Schutz vor Umwelteinflüssen, sie müssen ja auch vor Stoß und Sonne geschützt werden, laut Vorschrift
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    Jonathan Swift

  7. #7

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    Echt kompliziert.
    Nur weil man ein paar Eier im Monat verkauft, muß man sich mit so einem Müll rumschlagen und kommt sich vor wie ein Drogenhändler. Fehlt nur noch ein langer Mantel mit eingenähten Taschen.

    So in etwa:




    lg

  8. #8
    Avatar von vogthahn
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    da solltest Du erstmal lesen, wie es ist, wenn man ein paar Gläser Marmelade unter die Leute bringen will; man macht sich ja schon strafbar, wenn man selbstgebackenen Kuchen im Kuchenbasar in der Schule verkaufen will

    armes Deutschland...
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