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Thema: So schaut der Ernstfall aus

  1. #1

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    So schaut der Ernstfall aus

    Vereinigung für Gefahrstoff- und Brandschutzforschung (vgbf)
    ELHPro2005 - update Stand: 26.10.2005
    www.feuerwehr.hamburg.de Powered by www.vgbf-online.de
    Inhaltlich werden Ereignisse von nationaler und internationales Bedeutung systematisch ausgewertet und ggf. gleich strategisch und taktisch beurteilt. Grundlage für die
    systematische Auswertung sind z.B. Nachrichtenagenturen, einschlägige Arbeitskreise, Internetforen und Dienstanweisungen. Das Bulletin wird absichtlich auf das
    wesentliche reduziert. Keine Weitergabe an Dritte! (Ausnahme: mit Freigabevermerk, seit Juni für FWHH intern/Intranet) . Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf
    Vollständigkeit, jede Haftung der Autoren ist ausgeschlossen! Redaktionsschluss ist jeweils Sonntag Nachmittag. Redaktion: FranzPetter@alice-dsl.de
    Vogelgrippe – Strategische Planung für Führungskräfte
    Lagefortschreibung: Vogelgrippe – Stand 26. 10.05
    Kroatien: H5N1-Virus nachgewiesen – Großbritannien: in Quarantäne sind mehrere Tiere an
    Vogelgrippe gestorben - Auf der zu Frankreich gehörenden Insel Réunion vor der Küste Afrikas gibt
    es einen Verdachtsfall von Vogelgrippe beim Menschen. Untersuchungen bei einem Mann, der ins
    Krankenhaus eingeliefert wurde, hätten zu einem Verdacht auf "eine Grippe mit Ursprung bei Vögeln"
    geführt, teilten die Behörden mit.
    In den letzten Monaten wurde den Angehörigen des Feuerwehr- und Rettungsdienstes empfohlen sich
    gegen Influenza impfen zu lassen. Dies ist insbesondere für jenes Personal erforderlich welches bei
    einem Vogelgrippe-Einsatz eingesetzt werden soll. Aufgrund eines Engpasses mit Impfstoffen wurde
    diese Empfehlung vorübergehend zurückgezogen. Der Impfstoff soll in erster Linie den Risikogruppen
    zur Verfügung stehen. Erkenntnis: nächstes Jahr rechtzeitig die Grippeimpfung für Einsatzkräfte
    planen und anbieten.
    Die Weltgesundheitsorganisation geht von einer künftigen Grippe-Pandemie unter Menschen aus, die
    wahrscheinlich durch ein verändertes Vogelgrippe-Virus ausgelöst wird. Es werde eine menschliche
    Grippe-Pandemie geben, sagte der WHO-Generaldirektor. Sie trete wahrscheinlich zuerst in
    Südostasien auf. Der WHO-Chef forderte die Regierungen deswegen auf, Notpläne für eine Pandemie
    zu erstellen. Eine Pandemie ist eine Grippewelle, die sich schnell auf Großteile der Erdkugel
    ausbreitet. Aus Sicht der Feuerwehr ist es weiterhin sinnvoll neben der Vogelgrippe die
    Pandemieplanungen (Pandemieplan der Länder) voranzutreiben und die wichtigsten Elemente in die
    Fortbildung zu integrieren.
    Auf Expertenebene beschäftigt sich www.bevölkerungsschutz.de seit einigen Tagen intensiver mit der
    Vogelgrippe. Es ist ein gemeinsames Merkblatt entstanden auf das hier besonders hingewiesen
    werden soll:
    Maßnahmenblatt Vogelgrippe (bzw. Geflügelpest)
    (aviäre Influenza) Stand: 26.10.2005, 15:00 h
    Dr. med. U. Werfel, Kliniken Essen- Mitte, Infektiologie, Klinik für Innere Medizin IV und J. Spors, Hygienebeauftragter
    Feuerwehr Essen, U. Cimolino, Düsseldorf, basierend auch auf Beiträgen von R. Steffler, Leipzig und F. Petter, Hamburg (vgbf)
    Eine Abstimmung mit dem zuständigen Amtsveterinär, so nicht schon geschehen, wird empfohlen.
    Als Grundlage für weitere Planungen wäre der jeweils gültigen Maßnahmenkatalog zu besorgen – hier
    gibt es nämlich unterschiedliche Planungen in den Ländern. Beispielsweise ist ein Vogelgrippefall in
    einer Großstadt anders zu beurteilen als am Land. Hier kann nicht so einfach ein Sperrbezirk in der
    Innenstadt eingerichtet werden und hunderttausend Personen die in diesem Bereich leben sind weit
    schwerer zu kontrollieren als auf einem dünn besiedeltem Gebiet.
    In Hamburg informiert zentral die zuständige Behörde daher wird auf der Seite der Feuerwehr
    Hamburg vorerst keine einschlägige Info mehr publiziert. Updates zur Vogelgrippe (bzw.
    Pandemieplanung) für Einsatzkräfte werden ab sofort unter www.vgbf-online.de bereitgestellt.
    Mag. Petter
    Brandrat
    FranzPetter@aol.com
    Die Ausarbeitungen wurden nach bestem Wissen durchgeführt. Gültig ist jeweils das letzte Update.
    Vereinigung für Gefahrstoff- und Brandschutzforschung (vgbf)
    ELHPro2005 - update Stand: 26.10.2005
    www.feuerwehr.hamburg.de Powered by www.vgbf-online.de
    Inhaltlich werden Ereignisse von nationaler und internationales Bedeutung systematisch ausgewertet und ggf. gleich strategisch und taktisch beurteilt. Grundlage für die
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    Vogelgrippe - Empfehlungen für Führungskräfte
    Nach Feststellung der Vogelgrippe wird ein Sperrbezirk von 3 km rund um das betroffene Gebiet
    eingerichtet.
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  2. #2

    Registriert seit
    13.02.2005
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    670
    Themenstarter

    Teil 2 von dem Papier

    Der Einsatz der Feuerwehr kann unter anderem erforderlich sein bei:
    - Tötung des Geflügelbestandes
    - den Desinfektionsmaßnahmen
    - Absperren und Überwachungs-/ Desinfektionsaufgaben -/an der 3 km Sperrgrenze
    - Im Logistikbereich: Planung der Desinfektionsstellen – Lageübersichten
    Vorplanung
    - FW-Angehörige, die selbst oder deren Familienangehörige Geflügel halten, sollten nicht
    eingesetzt werden.
    - Nach einem Einsatz keine Geflügelhaltungen betreten und möglichst auch keine direkten
    Kontakte zu Geflügelhaltern aufnehmen.
    - Die Einsatzkräfte müssen gegen Grippe geimpft sein, sofern sie auf einem Seuchengehöft
    tätig werden.
    Einsatztaktik
    o Die Sperrzonen sind der Umgebung anzupassen. (d.h. Planung der Kontrollpunkte nach
    strategischen Überlegungen, Einbindung von Infrastruktur etc. damit der Aufwand möglich gering
    bleibt. Wenn möglich Autowaschanlagen nutzen (Tankstelle)
    o In einer Übersichtskarte (Luftbild, …) werden vom Amtsveterinär die „Hot spots“ des
    Sperrbezirkes definiert (betroffener Hof, weitere Geflügelbestände, besondere Schwerpunkte,
    Vorschlag: rot für besonders gefährdeten Bereich, grau Übergangsbereich, Rest = normales
    Gebiet).
    o Personen welche den Sperrbereich bzw. insbesondere in Gebieten mit dichter Besiedelung
    alternativ den Bereich eines „Hot Spot“ verlassen sind wie folgt zu behandeln:
    Befragung aus welchem Bereich des Sperrbezirkes sie kommen. Vergleich mit der „Hot spot“
    Karte. Übergabe eines allgemeinen Merkblattes für Personen, die sich im Sperrbezirk befinden.
    1. Jene Personen, die sich im roten Bereich außerhalb des Fahrzeuges aufgehalten haben und
    sich beim Verlassen dieses Bereiches nicht geduscht und neu eingekleidet haben, werden
    ersucht die Bekleidung abzulegen und zu duschen. Alle Fahrzeuge werden an den
    festgelegten Kontroll- und Desinfektionspunkten innerhalb des Sperrgebietes außen und je
    nach Notwendigkeit auch innen gewaschen und desinfiziert (Waschstraße, innen ev.
    Vernebeln von Desinfektionsmittel). Es wird darauf geachtet, dass der rote Bereich nur in
    unbedingt notwendigen Fällen betreten oder befahren wird.
    2. Personen aus dem grauen Bereich an Kontrollpunkten– Oberbekleidung ablegen und Hände
    waschen. PKW durch Waschstraße (Autowaschanlage) danach fertig
    3. Alle anderen Personen (wahrscheinlich über 90 %): Sichtkontrolle auf Verschmutzungen.
    PKW ebenfalls.
    Vereinigung für Gefahrstoff- und Brandschutzforschung (vgbf)
    ELHPro2005 - update Stand: 26.10.2005
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    systematische Auswertung sind z.B. Nachrichtenagenturen, einschlägige Arbeitskreise, Internetforen und Dienstanweisungen. Das Bulletin wird absichtlich auf das
    wesentliche reduziert. Keine Weitergabe an Dritte! (Ausnahme: mit Freigabevermerk, seit Juni für FWHH intern/Intranet) . Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf
    Vollständigkeit, jede Haftung der Autoren ist ausgeschlossen! Redaktionsschluss ist jeweils Sonntag Nachmittag. Redaktion: FranzPetter@alice-dsl.de
    Schutzausrüstung des Desinfektionspersonals
    Einweg-Anzug, Mundschutz griffbereit: Es wird nicht vermittelbar sein, dass die Einsatzkräfte an der
    Absperrgrenze besondere Schutzkleidung und Atemschutz tragen, während jene Personen die sich –
    auch schon länger im „kontaminierten Sperrbezirk“ aufgehalten haben ohne Atemschutz bzw. Maske
    dort warten bzw. dekontaminiert werden. Wenn eine reale Inkorporationsgefahr besteht dann müssen
    alle Personen mit entsprechender Schutzkleidung ausgestattet werden. -> zur Diskussion
    Ziel dieses Empfehlung: Risiko einer Ausbreitung soll wesentlich verringert werden und die
    wirtschaftlichen Schäden, sowie der Aufwand für die Maßnahmen soll möglichst im Rahmen bleiben.
    Ein hundertprozentiger Schutz ist dadurch nicht zu gewährleisten, denn es wird immer Personen
    geben, welche die Absperrung umgehen, Vögel fliegen einfach drüber ….
    Rechtlicher Hinweis: Die Empfehlung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, eine Haftung
    der Autoren ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Anwender hat die Empfehlungen entsprechend
    seiner örtlichen Gegebenheiten anzupassen und alle Maßnahmen mit dem örtlich zuständigen
    Amtsveterinär abzustimmen.
    Quellen:
    Der vorliegende Entwurf entstand als Diskussionsergebnis mit Herrn Dr. Heitgerken,
    Tierseuchenbekämpfung, Hamburg.
    Übersicht über einsatztaktische Maßnahmen (in Amtshilfe)
    Roter Bereich
    o Seuchengehöft/ansteckungsverdächtige Betriebe sperren mit Absperrband, Beschilderung nach
    Geflügelpestverordnung, Erstellung der Hot-spot Karte mit dem Amtsveterinär
    o Festlegung nur eines Zu- und Abfahrtsweges so, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden
    o Festlegung des Desinfektions- und Kontrollpunkt sowie Standplatz für Einwirkungszeit,
    Strategische Einbeziehung der Infrastruktur (z.B. Nutzung eines Luftbildes, gelber Seiten,…)
    o Zutritt nur für betriebsangehörige Personen, Hoftierarzt, Ärzte, Behördenpersonal und ggf. weitere
    berechtigte Personen. Feuerwehr und Rettungsdienste nur wenn unbedingt erforderlich.
    Personalminimierung.
    o Sperre anderer Zufahrtstrassen durch mechanische Hindernisse und Beschilderung bis zur
    Aufhebung der Sperre für den roten Bereich.
    o Wenn möglich Verkehr umleiten, Öffentliche Verkehrsmittel an der Absperrgrenze bereitstellen.
    Sperrbezirk (3 km-Radius um Betrieb)
    o Nebenwege sperren
    o Zufahrtswege festlegen und kontrollieren, Zufahrt nur für berechtige Fahrzeuge
    o Dauer der Sperre: bis zum Abschluss der Grobreinigung und ersten Vordesinfektion (Bestätigung
    durch den Amtstierarzt)
    Beobachtungsgebiet (10 km-Radius um den Betrieb):
    Der verantwortliche Amtstierarzt kann unabhängig von diesen Festlegungen weitere Maßnahmen
    anordnen.
    Berechtige Fahrzeuge: z. B.: Anwohner, Versorgungsfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge, Ärzte,
    Pflegedienste, Feuerwehr, Rettung, Polizei u.ä.
    EinsatzTaktika – Salzburg 13.-15. Februar 2006 – www.vgbf-online.de


    gefunden unter:

    http://www.vgbf-online.de/ELH-Vogelg...date261005.pdf
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  3. #3

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    In Deutschland herrscht zwar Panik, aber keine Vogelgrippe - vorbeugen ist besser als heilen...
    Hühner sind nicht dumm, ihnen fehlt nur die Logik !!!

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