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Thema: Info Schweiz

  1. #21
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    RE: Info Schweiz

    Schweiz: Stallpflicht für Geflügel ab Ende September?
    - 30.08.2006


    --------------------------------------------------------------------------------

    (lid) - Ob das Schweizer Geflügel wegen der Vogelgrippe wieder in die
    Ställe verbannt wird, entscheidet der Bundesrat Ende September. Die
    Alternativen liegen zwischen flächendeckender Stallpflicht und
    unveränderter Freilandhaltung.

    In den Niederlanden mit ihrem ungleich höheren Bestand an Nutzgeflügel
    müssen die Vögel am Freitag, 1. September wieder in den Stallarrest.
    In der Schweiz steht derzeit eine mögliche Stallpflicht in den
    Risikozonen im Vordergrund, wie Cathy Maret, Sprecherin beim Bundesamt
    für Veterinärwesen (BVET) am Mittwoch, 30. August gegenüber der
    Nachrichtenagentur SDA sagte. Das letzte Wort habe der Bundesrat.
    Maret rechnet mit diesem letzten Wort nicht vor Ende September. Dann
    beginnt die Zeit des Vogelzugs. Die Hauptgefahr geht aber nicht von
    den Zugvögeln aus, sondern von den Wasservögeln, die in der Schweiz
    überwintern.

    In der Schweiz galt bisher zweimal vollständige Stallpflicht für
    Geflügel: 2005 von Ende Oktober bis Mitte Dezember und 2006 von Mitte
    Februar bis Ende April. Bis anhin wurde in der Schweiz an 32 Vögeln
    das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt.






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  2. #22
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    RE: Info Schweiz

    von lolo:

    gruss lolo

    http://www.sgk.org/index.cfm?Nav=302&ID=950

    Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
    Bundesamt für Veterinärwesen BVET
    Kommunikation

    Medienmitteilung
    Datum 11.09.2006

    Vogelgrippe:
    Treffen mit Geflügelorganisationen
    Das Bundesamt für Veterinärwesen hat heute mit den Geflügelorganisationen vorbeugende Schutzmassnahmen vor der Vogelgrippe im Herbst diskutiert. Der Bundesrat wird bis Oktober über die Massnahmen entscheiden.
    Die Vogelgrippe tritt weiterhin in Teilen Asiens, in Russland und Afrika auf. Mit dem
    Winter könnten auch in der Schweiz wieder Wildvögel mit Vogelgrippe entdeckt werden.
    Eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbetriebe gilt es demnach wieder zu verhindern. Das BVET hat heute in Bern den Geflügelorganisationen mögliche vorbeugende Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels im Herbst und Winter vorgestellt. Die diskutierten Massnahmen zielen auf ein Freilandhaltungsverbot in bestimmten Gebieten, in denen das Virus mit einiger Wahrscheinlichkeit auftreten könnte, also rund um grössere Seen und Flussabschnitte im Mittelland. Dies stützt sich auf die Erfahrungen des vergangenen Winters. Damals war die Vogelgrippe nur moderat in der Wildvogelpopulation präsent und nur rund um die grossen Seen (Boden- und Genfersee).Zudem waren in der Schweiz ausschliesslich Wasservögel betroffen.
    Am Treffen haben sowohl Organisationen der professionellen Geflügelbranche wiejene des Rasse- und Ziergeflügels teilgenommen.

    Kontakt/Rückfragen:
    Cathy Maret, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 324 04 42
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  3. #23
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    RE: Info Schweiz

    Vogelgrippe: Die Schweiz trifft vorbeugende Massnahmen
    - 29.09.2006


    --------------------------------------------------------------------------------

    Bern (aho) - Die Schweiz hat heute beschlossen, vorbeugende Massnahmen
    zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu
    schützen. Wie das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET)
    mitteilt, ist ab kommendem 15. Oktober die Freilandhaltung im Umkreis
    von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland
    verboten. Zudem wird die Überwachung der Wildvögel fortgesetzt.

    Wie das BVET mitteilt, haben die Erfahrungen des letzten Winters
    gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den
    grossen Seen aufgetreten ist. Gestützt auf diese Erkenntnis hat die
    Schweiz heute vorbeugende Massnahmen getroffen, die auf die Gebiete
    ausgerichtet, in denen das Virus H5N1 am ehesten wieder auftaucht:
    Orte mit besonders vielen Wasservögeln. Es handelt sich laut BVET um
    rund 20 Gebiete an Seen und Flussläufen im Schweizer Mittelland.

    In den bezeichneten Regionen ist die Freilandhaltung ab 15. Oktober
    2006 untersagt. Dies gilt ebenso für Geflügelmärkte und -
    ausstellungen. Das Verbot der Freilandhaltung betrifft sowohl Nutz-
    wie Rassegeflügel. Die betroffenen Geflügelhalter werden von den
    kantonalen Veterinärämtern informiert. Diese vorbeugenden Massnahmen
    sind für die Wintermonate geplant, in denen sich die ziehenden
    Wasservögel in der Schweiz aufhalten; d.h. bis 30. April 2007. Die
    Situation wird laufend beobachtet. Die Massnahmen können bei Bedarf
    verschärft oder auch früher aufgehoben werden.

    Die Überwachung der Wildvögel geht laut BVET weiter. Im kommenden
    Winter werden lebende Vögel am Boden- und Sempachersee sowie in den
    Bolle di Magadino im Tessin untersucht. Rund um den Neuenburgersee und
    den Genfersee werden zudem alle Wasservögel beprobt, die bei der
    traditionellen Jagd erlegt werden. Und wie im letzten Winter werden
    alle verdächtigen verendeten Vögel aus der ganzen Schweiz untersucht.

    Neben den Wildvögeln spielen legale oder illegale Importe von Geflügel
    oder Geflügelfleisch bei der Ausbreitung der Vogelgrippe eine wichtige
    Rolle. Die vorbeugenden Massnahmen gegen diese Gefahr bleiben in
    Kraft: Einfuhren aus Ländern mit Vogelgrippe sind verboten und
    Reisende werden an den Flughäfen über ihre entsprechenden Pflichten
    informiert.






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  4. #24
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    RE: Info Schweiz

    von lolo, danke sehr:

    Quelle:
    http://www.kagfreiland.ch/x_files/vo..._VoG_15Okt.pdf

    Vogelgrippe: ab 15. Oktober wieder Schluss mit Freiland

    Am kommenden Sonntag heisst’s für rund 3000 Geflügelhalter in der Schweiz: Stalltüre zu,
    Schluss mit Freiland für Hühner, Truten, Enten, Gänse & Co. Nach einer Umfrage unter den
    kantonalen Veterinärämtern schätzt kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-
    Organisation, dass rund 50'000 Tiere, die bisher Auslauf ins Grüne hatten, vom Freilandverbot
    direkt betroffen sind und die nächsten sieben Monate im Stall und Wintergarten ausharren
    müssen. Für weitere rund 200'000 Tiere in den Risikogebieten ändert sich nichts, weil
    diese Tiere sowieso nie ins Freiland dürfen, da sie in Boden- bzw. Stallhaltung leben.
    7 Monate ist übertrieben
    Als Vorsichtsmassnahme gegen die Vogelgrippe hat der Bundesrat ein Freilandverbot in den risikoreichen
    Gebieten 1 km rund um Seen und Flüsse des Schweizer Mittellandes beschlossen. Das
    Verbot gilt vom 15. Oktober 06 bis zum 30. April 07. kagfreiland findet es nach wie vor übertrieben,
    dass dieses erneute Freilandverbot fast sieben Monate lang dauern soll, und dass davon
    auch Hobbyhaltungen mit nur einer Handvoll Hühner betroffen sind. Einige Hobbyhalter haben
    bereits angekündigt, dass sie ihr Geflügel lieber töten als so lange einzusperren. Allerdings hat
    sich die Lage in den kleinen Geflügelhaltungen gegenüber letztem Jahr verbessert: Aus Liebe zu
    den Tieren wurden fast überall Wintergärten eingerichtet. Dies ist aber kein vollwertiger Ersatz fürs
    Freiland. Dazu Geschäftsleiter Roman Weibel: «Wenn bis Dezember keine Fälle von Vogelgrippe
    in der Schweiz registriert werden, dann erwarten wir, dass der Bundesrat seinen Beschluss modifziert
    und die Massnahme lockert.»
    Im Zweifelsfall zugunsten der Tiere
    Bei der Umfrage unter den Veterinärämtern hat kagfreiland festgestellt, dass die bundesrätliche
    Massnahme sehr unterschiedlich vollzogen wird. In den einen Kantonen wurden alle betroffenen
    Geflügelhalter brieflich informiert. In anderen Kantonen müssen die Geflügelhalter selber prüfen,
    ob ihr Betrieb in einem Risikogebiet liegt. Heute, drei Tage vor dem 15. Oktober wissen mehrere
    Kantone noch nicht, wie viele und welche Bauernbetriebe und Hobbyhaltungen betroffen sind.
    Das ist meist ein Problem der Datenbank, weil die Geflügelhaltungen noch nicht im Geografischen
    Informationssystem eingetragen sind. kagfreiland ruft die Kantone auf, bei der Umsetzung der
    Massnahme gesunden Menschenverstand walten zu lassen und die 1 km-Grenze nicht auf den
    Meter genau anzuwenden und im Zweifelsfall zugunsten der Tiere zu entscheiden.
    Eier aus Freilandhaltung nicht umdeklarieren
    Erfreulich ist, dass der Bundesrat bezüglich Deklaration von Geflügelprodukten eine Erleichterung
    gegenüber der Regelung des BAG vom August beschlossen hat. Die vom Freilandverbot betroffenen
    kagfreiland- und Bio-Bauern, die ja alle über einen Wintergarten verfügen, müssen ihre Eier
    und Poulets während der ganzen sieben Monate nicht umdeklarieren und können diese weiterhin
    mit «aus Freilandhaltung» anpreisen.
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    RE: Info Schweiz

    Von lolo:

    Brandaktuell

    Brandaktuelle neue Schweizernews die ich gerade bekommen habe. Hätte eigentlich erst morgen raus sollen, aber nach dem dieser blöde Fall in Neuenburg aufgetaucht ist, kommt das nun schon heute Abend!


    Pressemitteilung kagfreiland: 5.12.2006



    Vogelgrippe: Freilandverbot per 15. Dezember aufheben!

    Letztes Jahr endete das landesweite Vogelgrippe-Freilandverbot am 15. Dezember 2005. Da sich die Risikolage in Europa und der Schweiz zur Zeit nicht schlimmer als in der Vergleichsperiode des Vorjahres präsentiert, wäre es falsch, wenn in dieser Wintersaison schärfere Sicherheitsmassnahmen getroffen würden. Das aber wäre der Fall, wenn das Freilandverbot die nächsten zwei Monate aufrecht erhalten würde. kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, fordert deshalb vom Bundesrat, das Freilandverbot wiederum per 15. Dezember aufzuheben.


    Im letzten Winter wurde das landesweite Freilandverbot ab dem 20. Februar 2006 wieder eingeführt. Alle 32 Vogelgrippe-Fälle in der Schweiz wurden zwischen dem 22. Februar und dem 30. März 2006 registriert. 31 Fälle am Bodensee, 1 Fall am Genfersee. kagfreiland schlägt vor, die Risikolage Mitte Februar neu zu beurteilen. Wenn sich bis dann die Bedrohungslage verschärft, kann in den risikoreichsten Gebieten wieder ein rund zweimonatiges Freilandverbot verordnet werden. Als Risikogebiete sollen dann aber nur noch die grösseren Seen und der Hochrhein bezeichnet werden, nicht mehr aber die kleineren Seen mit weniger Wasservögeln und die weiteren Flussabschnitte. Zudem sollen die Hobbyhaltungen vom Freilandverbot ausgenommen werden.


    Die aktuellen Funde von harmlosen Vogelgrippe-Viren am Neuenburgersee zeigen, dass das Überwachungssystem des Bundes funktioniert und Vogelgrippe-Viren aufgedeckt werden. Nach nunmehr dreimaligem Freilandverbot in den letzten 14 Monaten sind alle Hühnerhalter (Bauern und Hobby) so gut vorbereitet, dass sie bei akuter Risikolage ein erneutes Freilandverbot von einem Tag auf den anderen umsetzen könnten. Die Geflügelhalter sind deshalb in Zukunft auf den «Stand-by»-Status zu setzen. Eine Umfrage unter den betroffenen kagfreiland-Geflügelbauern zeigt, dass auch die Bauern in den Risikogebieten ihre Tiere wieder rauslassen wollen. Letztlich müssen wir lernen, mit der Vogelgrippe zu leben, wie wir das bei anderen Geflügelkrankheiten auch tun.


    Bemerkung zum «Vogelgrippe»-Fund auf dem Neuenburgersee vom 4.12.06
    Vogelgrippe ist nicht gleich Vogelgrippe. Dasjenige Virus, das die Welt in Atem hält, ist der Typ H5N1. Er ist hochansteckend und für Hühner tödlich. Als Vorsorge vor H5N1 wurde ein Freilandverbot für sämtliches Nutzgeflügel verordnet. In diesem Herbst ist H5N1 in der Schweiz und in Europa bislang nicht aufgetaucht.
    Das am Neuenburgersee gefundene Vogelgrippe-Virus ist jedoch ein harmloser Typ. Das schreibt auch das Bundesamt für Veterinärwesen. Solche harmlosen Vogelgrippe-Viren sind in der Natur weit verbreitet, ohne die Tiere krank zu machen.



    ganze Pressemitteilung auf
    http://www.kagfreiland.ch/b_wissen/Vogelgrippe.shtml
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