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Thema: lockerung der bestimmungen

  1. #1
    Avatar von chicken
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    lockerung der bestimmungen

    bei uns im rhein-erft-kreis wurden die bestimmungen bezüglich der geflügelhaltung wieder etwas gelockert. scheinbar kommen die behörden mit den ganzen kontrollen und anfragen nicht nach und haben wohl nicht abschätzen können, wie viele geflügelhalter betroffen sind.
    bei uns ist nun die haltung im freiland wieder erlaubt mit der einschränkung, dass seitlich ein netz gespannt sein muss, das wildvögel nicht durchdringen können und eine plane über dem auslauf sein muss, damit keine exkremente durchfallen können. die zuvor bei dieser haltungsform auferlegten tierärztlichen untersuchungen müssen nicht mehr durchgeführt werden.

    juchhuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu!!!!!!!

    claudia
    Dass einmal das Wort „Tierschutz“ erfunden werden musste, ist eine der blamabelsten Angelegenheiten menschlicher Entwicklung. (Theodor Heuss)

  2. #2

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    RE: lockerung der bestimmungen

    Hallo zusammen,
    das ist ja schon mal was verdammt positives. Wer kennt denn noch mehr solcher Lockerungen ?
    Bei uns im Nachbarkreis ( DN ) ist noch nichts bekannt.
    MfG

  3. #3
    Avatar von anja66
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    will auch lockerungen haben in BW.
    Folge immer deinem Instinkt!
    Auch wenn es keinen vernünftigen Grund dafür gibt!

  4. #4
    Gast
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    *Lustich* Wer kontrolliert das alles?

  5. #5

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    Hallo,

    also bei uns in Lüchow-Dannenberg heißt es seitens des VA, wenn seitlich ein Netz bzw. Zaun ist und oben mit einer Plane abgedichtet wird ist nur einmal im Monat eine Untersuchung seitens eines Tierarztes nötig. Eine Blutuntersuchung wird nicht verlangt.

    Nach langen Telefonaten mir diversen Tierärzten habe ich die Kosten für die Untersuchungen erfahren. Bei meinem Bestand ( 15 Tiere ) komme ich inklusive Anfahrt bei meinem Stammtierarzt auf höchstens 20,-€ ( 10km Anfahrt ) andere nehmen bei 5 km Anfahrt 27,- € .

    Auf diesen Kosten bleiben natürlich die Tierhalter sitzen. Man sollte diese Kosten auf den Eierpreis umlegen, aber wer zahlt schon 1,-€ pro Ei.

    Gruß an alle

  6. #6

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    RE: lockerung der bestimmungen

    Original von Fire-man
    Hallo zusammen,
    das ist ja schon mal was verdammt positives. Wer kennt denn noch mehr solcher Lockerungen ?
    Bei uns im Nachbarkreis ( DN ) ist noch nichts bekannt.
    MfG
    Bei uns in der Schweiz ist das seit Anfang an so.
    Barbara

  7. #7
    Avatar von Tyrael
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    Hier in Sachsen brauche ich so eine Haltung auch nur kurz beim Vet melden (ohne Untersuchungen).

  8. #8
    Avatar von bonny
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    @ Tyrael

    Wann hast du die Auskunft bekommen?Hatte erst jemand vom Vet.amt da und gefragt und habe die Auskunft bekommen selbst wenn ich nen neuen Stall an den alten baue, aber halt mit kontakt zu Erde und Wiese muß der TA einmal pro angefangenen Monat den Bestand sichten und eine Blutuntersuchung bei mind.10 Tieren.

    Außerdem sagte sie wenn alle Seiten und oben mit Planen zu sind ist es nur anzeigepflichtig.Wenn allerdings an den Seiten Netze sind genehmigungspflichtig und mehrere Blutproben werden angeordnet.

    lg Sandra

  9. #9
    Avatar von Tyrael
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    Eine Frau vom Vet-Amt sagte mir das. Sie war sogar vor Ort. Ich brauche nur ein Dach drüber bauen und an den Seiten auch Planen oder Netze und bescheid geben, das ich sowas gebaut oder aufgestellt habe.

  10. #10
    Avatar von moorhuhn
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    @chicken:
    wir halten die hühner schon seit anfang der einstallpflicht so wie du es beschrieben hast: seitlich netz, oben plane drüba.....

    liebe grüße,
    moorhuhn
    Der Hahn ist schlau und stellt sich dumm; beim Huhn, da ist es andersrum.

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