Hey Leute!
Das ist Originaltext aus dem Deutschen Tierschutzgesetz !
Ist das nicht ein Widerspruch zu unserer derzeitigen Situation
Hat jemand die E-Mai Adresse vom Umweltminister - das müsste man ihm doch glatt mal mailen
TierSchG § 2
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Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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