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Thema: Bruteier ?

  1. #1
    Avatar von BabyL
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    Fragezeichen Bruteier ?

    Hallo, wenn sich das Vogelgrippevirus in Deutschland/Europa ( oder sogar weltweit ) sich flächendeckend ausbreitet und alle Hühner ect. gekeult werden müssen, wo kriegt man den neue Hühner her ! Darf man Bruteier behalten, oder werden die auch vernichtet, wie lange darf man dann kein Geflügel halten ?
    Weiß das jemand ? Würdet ihr eure Tiere verstecken, in einem solchen Fall ? oder Bruteier verstecken ?

    Gruss Babe

  2. #2
    Avatar von Tyrael
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    Die Bruteier werden mitvernichtet.

  3. #3
    Avatar von Tyrael
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    Ich habe in einer lokalen Zeitung gelesen, dass die Viren im Ei nach 3 Tagen absterben. Kann das jemand aus anderen Quellen bestätigen?

  4. #4
    Gast
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    Hier stand, dass das Virus nicht im Ei nachzuweisen ist.

    http://www.aerztezeitung.de/docs/200...naturheilkunde
    http://www.vitanet.de/selbstmedikati...tten?action=c2
    Nach den EU-Richtlinien werden Eier vernichtet, aber es gibt Ausnahmegenehmigungen ...

    für den fall eines falles

  5. #5
    Avatar von niquisa
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    Hallo,

    wo steht das der Virus im Ei nachweisbar ist - kann mir da jemand die Quelle nenne!!! Bitte bitte.

    Denn dann könnte man sich die stressige Blutprobe schenken.
    Sandra und die Tiere

  6. #6
    Gast
    Gast
    http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F...~Scontent.html

    er tötet zumindest die embryonen im ei. also ist er drin. ob aber nachweisbar ist eine andere sache. unnd: in der berordnung steht blutprobe und somit ist es in den augen der verantwortlichen eh egal ob im ei oder nicht.

  7. #7
    Gast
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    Das Emzym Lysozym im Eiklar tötet Viren und Bakterien ab, das Virus ist in Eiern also nicht zu finden, Embryonen werden unter Laborbedingungen infiziert ...

  8. #8
    Avatar von Ashey
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    In dem Fall gäb' es wohl keine Hühner mehr *g*
    Aber ich glaub' kaum, dass es soweit kommt.
    Meine Mutter arbeitet in der Pharmaindustrie und bekommt so regelmäßig die neusten Nachrichten auf den Tisch die allerdings der "Öffentlichkeit" verschlossen sind - aus diversen Gründen.
    Und demnach bin ich ehrlich gesagt absolut nicht beunruhigt.
    Wenn man die Tiere jetzt aufgestallt und sauber hält, kann da eigentlich nichts passieren.

  9. #9
    Gast
    Gast
    aber schon das scheint vielen zu viel zu sein. und fälle wie h5n1 hat es in irgendeiner form schon immer gegeben und wird es auch immer geben. nur machen es uns de medien heute einfacher an news aus aller welt zu gelangen ohne uns den richtigen umgang damit zu lehren.

  10. #10
    Avatar von grünschnabel
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    459

    RE: Bruteier ?

    Eier werden vernichtet (§17a), aber ließ mal die Geflügelpest-Verordnung zu Bruteiern:
    § 17

    (1) Ist in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort der Ausbruch der Geflügelpest oder der
    Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt, so stellt die zuständige Behörde epizootiologische Nachforschungen an und unterstellt die Betriebe oder sonstigen Standorte,
    1. aus denen die Seuche eingeschleppt oder
    2. in welche die Seuche bereits weiterverschleppt worden sein kann, der behördlichen Beobachtung. Die zuständige Behörde kann virologische und serologische Untersuchungen des Geflügels dieser Betriebe oder sonstigen Standorte anordnen.
    (2) Geflügel und Bruteier dürfen aus Betrieben oder sonstigen Standorten, die der behördlichen
    Beobachtung unterliegen, für die Dauer von mindestens sieben Tagen - im Falle von Newcastle- Krankheit bei Tauben für die Dauer von 21 Tagen - nicht verbracht werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen
    1. für das Verbringen von Geflügel zur sofortigen Schlachtung in eine von ihr bestimmte Schlachtstätte, wenn eine Untersuchung des Bestandes durch den beamteten Tierarzt ergeben hat, dass das Vorhandensein seuchenverdächtigen Geflügels in dem Betrieb oder an dem sonstigen Standort ausgeschlossen werden kann,
    2. für das Verbringen von Geflügel zu diagnostischen Zwecken oder zur sofortigen Tötung und unschädlichen Beseitigung,
    3. für das Verbringen von Bruteiern in eine von ihr bestimmte Brüterei, wenn sichergestellt ist, dass die Bruteier und die Verpackungen vor dem Verbringen desinfiziert werden.(3) Die zuständige Behörde kann die Tötung des ansteckungsverdächtigen Geflügels anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.

    Verbracht werden die Bruteier in Spezialfahrzeugen, aber wie gesagt, Bruteier, nicht Eier (zum Essen, wie aus den Hühner-KZ).

    Also gibt es auch neue Hühner

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