Zwar kann man Lebendfallen legal erwerben, aber man darf sie als nicht Jagdausübungsberechtigter nicht verwenden um damit einen Fuchs, Marder oder Waschbär auf seinem Grundstück zu fangen. Auch das gefangene Tier dann eigenmächtig wieder auszuwildern ist verboten. Ein Wildtier zu töten fällt unter der Straftatbestand der Wilderei, das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr! Wer versucht so ein Tier zum Kürschner oder Präparator zu bringen, darf sich auf einige unangenehme Fragen einstellen. Totschlagfallen sind in einigen Bundesländern gänzlich verboten, selbst für Jäger und Förster. Wenn man natürlich in "Notwehr" einen Fuchs oder Marder erwischt oder die eigenen Hunde, da kann man noch rauskommen, aber wenn man gezielt Fallen aufstellt... keine Chance.

Ausnahme hier bildet die Schadnagerbekämpfung, zu der jeder per Gesetz verpflichtet ist, nicht nur Geflügelhalter. Wer zum Beispiel Ratten auf seinem Grundstück wissentlich duldet, bzw. sie sogar lebend fängt und andernorts wieder aussetzt kann mit Ärger von Seitens Gesundheitsamt, Ordnungsamt und Veterinäramt rechnen und saftig Geldstrafe! Das wird die nächsten Jahre sicherlich rigoros durchgesetzt werden, da Ratten wieder zunehmend zu einer Plage werden, durch Giftresistenzen und das einige Kommunen die Bekämpfung minimiert haben.

Im Übrigen ist auch das Füttern von Wildtieren und damit ein Anlocken und Binden an menschliche Siedlungen verboten! Ausnahme die Vogelfütterungen und Igel. Selbst wenn man darlegt, man würde doch nur Katzen und evtl. Igel auf der Veranda füttern und kann nichts dafür das Fuchs, Marder und Waschbär mitfressen, man kriegt Ärger! Man darf auch nicht vergessen, das diese Tiere Räude, Staupe und evtl. Tollwut haben können. In Berlin und Kassel wird mittlerweile schon hart durchgegriffen, in Berlin auch bezüglich füttern´s von Wildschweinen und das wird auch recht bald in ganz Deutschland so gehandhabt werden.