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Thema: Welche Länder haben Einstallpflicht?

  1. #1

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    Welche Länder haben Einstallpflicht?

    Mich würde sehr interessieren in welchen Ländern eingeknastet werden muss, welche Geflügelarten und wie lange.

    Deutschland, Östereich, Schweiz sind sicher jedem bekannt. Aber mich würde z.B. Ungarn interessieren, Spanien, Italien und was sonst noch so da ist.

    Möglichst die Angabe mit Geflügelart und Termin des Ablaufs der Einknastung, vielleicht auch noch die Schutzbestimmung, soll heissen fester Stall oder auch Netz erlaubt.

    Gruss Thomas

  2. #2
    Avatar von Tyrael
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    Ich habe gehört das in Polen eingestallt werden muss. (Hat die vom Vet-Amt erzählt).

  3. #3
    Avatar von grünschnabel
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    RE: Welche Länder haben Einstallpflicht?

    auch Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande
    Belgien hat eine Stallpflicht nur im Umkreis von einem Kilometer um Feuchtgebiete, bei denen Zugvögel oft rasten,
    Italien untersucht Zugvögel, Einfuhrstopp für Geflügel aus betroffenen Ländern - vorerst kein Verbot der Vogeljagd,
    Frankreich die Freilandhaltung von Geflügel in weiten Teilen des Landes verboten. Eine Stallpflicht gilt in zunächst 21 der 95 Départements, An der Grenze zur Schweiz sind nur die Provinzen Ain und Haut-Rhin betroffen. In ganz Frankreich werden zudem Geflügelmärkte und Vogelschauen verboten.
    Spanien und Portugal haben in den Zugvogelgebieten Wildvogelmonitoring
    Arabische Emirate Verbot der Falkenjagd
    Ungarn verfügt den Abschuß von Tauben, falls sich der Befund ergibt, wegen der Verschleppungsgefahr

  4. #4
    AnnTye
    Gast

    Frankreich

    Hallo Thomas,

    in den weiter unten aufgelisteten Départements herrscht Stallpflicht (die Regeln zur Durchführung entsprechen in etwa denen in Deutschland) und absolutes Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungen.

    01 : Ain. 10 : Aube. 13 : Bouches-du-Rhône. 17 : Charente-Maritime. 2 B : Haute-Corse. 30 : Gard. 33 : Gironde. 35 : Ille-et-Vilaine. 36 : Indre. 40 : Landes. 44 : Loire-Atlantique. 50 : Manche. 51 : Marne. 52 : Haute-Marne. 54 : Meurthe-et-Moselle. 55 : Meuse. 67 : Bas-Rhin. 68 : Haut-Rhin. 76 : Seine-Maritime. 80 : Somme. 85 : Vendée.

    Für ganz Frankreich gilt:
    - Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und wildlebenden Vögeln muss unterbunden werden; Fütterung und Tränke unzugänglich für Wildvögel; kein Oberflächenwasser zur Reinigung von Gebäude und Material, ausser es ist behandelt; Trinkwasser zum Tränken.
    - Für Märkte und Schauen können - ausser in den o.g. Départements - Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

    Die Verordnung ist gültig bis zum 1. Dezember 2005

    Viele Grüsse Antje

  5. #5

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    Vielen Dank Antje,

    Ungarn verfügt den Abschuß von Tauben, falls sich der Befund ergibt, wegen der Verschleppungsgefahr
    Das ist nun mehr als merkwürdig, denn hier in Deutschland dürfen Tauben munter weiterfliegen( den Haltern sei es gekönnt)

    In Ungarn lebt eine Industrie von Freilaufgeflügel, sind die Tiere eingeknastet worden?

    Tauben abzuschiessen - bei den Äusserungen hier offiziellerseits- sie(die Tauben) könnten den Virus nicht übertragen, ist doch irre, oder?

    Oder sind hier alle irre?

    Meine Vermutung verkünde ich lieber nicht.

    Thomas

  6. #6
    Avatar von Tyrael
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    Tauben abschießen?

    Bloß gut, dass die nicht auch noch rein müssen! Ich wüßte garnicht wohin... die leben frei im Taubenhaus.

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