Eine ähnliche Fragestellung hat mich heute erreicht. Leider kann ich sie, obwohl Mitglied im bayerischen Zuchtbuch, selbst nicht ausführlich beantworten und habe mir deshalb erlaubt, die Fragen ans Forum weiter zu leiten. Vermutlich sind die Fragen, deren Beantwortung und Diskussion ohnehin von allgemeinem Interesse. Meines Wissens wird das ZB in jedem Landesverband etwas anders gehandhabt, wenn auch nur in Nuancen.Ich habe den Zuchtwart in meinem LV angeschrieben um an Informationen zu gelangen, aber von dort habe ich nur das Anmeldeformular und eine Lege- und Aufzuchtliste bekommen.
Wie funktioniert das alles mit den Listen und überhaupt im Ausstellungswesen? Wie startet man überhaupt? Wird bei mir was von Seiten des Zuchtbuches kontrolliert? Was passiert bei nicht einhalten verschiedener Listen (speziell Aufzucht)?
Das Zuchtjahr und damit die Aufzeichnungen beginnt man am 1. Oktober des Vorjahres und es endet am 30. September. Meinen Paduanern kommt das sehr entgegen, weil die im Oktober noch nie ein Ei gelegt haben. Mir kommt es auch entgegen, weil ich ohnehin ausführliche Listen führe. Brauch ich nur abschreiben.
Als Anfänger macht es Sinn, in Gruppe 1 zu beginnen. Gruppe 1 führt eine Legeliste und eine Liste mit den Brutergebnissen. Eine Kontrolle des Züchters, seine Tiere und Anlagen findet nicht statt. Die Teilnahme an Gruppe 1 reicht nicht zur Erlangung eines Abstammungszeugnisses.
Die Zuchtbuchführung wird im Satzungsordner Teil 2 (13-14) in der aktuellen Fassung von 1996 geregelt und die Bewertungsordnung des ZB findet man im BDRG-Satzungsordner Teil 5 in der aktuellen Fassung von 2003.
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