<Wo sind denn die genauen (schriftlichen) Wortlaute? Warum werden irgendwelche Verordnungen und Verkündungen nicht einfach im original Wortlaut abgedruckt? >

Weil es noch keinen genauen Wortlaut gibt.

Beim Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin ist eine
Verschärfung der bestehenden Verordnung zum Schutz gegen die
Vogelgrippe in Vorbereitung, die in Kürze in Kraft treten soll.
Diese Änderung wird das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten beeinhalten.


Und das sagt der BDRG dazu:
Lokal - und Kreisschauen:

Mit in Kraft treten der Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung am 30.10.2005 gilt ein generelles Ausstellungsverbot, dass keine Unterschiede mehr zwischen Ortsschauen und überregionalen Schauen mehr macht. Es werden jedoch nach wie vor Ausnahmegenehmigungen erteilt, sofern sichergestellt ist, dass das ausgestellte Geflügel - in den 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung in geschlossenen Ställen gehalten - und längstens zwei Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist. Hierüber entscheidet weiterhin der zuständige Amtsveterinär.