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Thema: Ausstellungsverbot?

  1. #1

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    Ausstellungsverbot?

    Heute stand bei uns in der Zeitung, dass Geflügelmärkte und Ausstellungen ab sofort verboten sind.
    Trifft das wirklich zu?
    Grüße
    Ronja
    Wirklich reich ist,wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann.
    (Herkunft unbekannt)

  2. #2

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    RE: Ausstellungsverbot?

    Original von Ronja
    Heute stand bei uns in der Zeitung, dass Geflügelmärkte und Ausstellungen ab sofort verboten sind.
    Trifft das wirklich zu?
    Grüße
    Ronja
    Ich finde es auch seltsam das da einfach so über die Zeitungen irgendwelche Nachrichten verbreitet werden, "Sprecher XYZ sagt, bla bla, bla, ..."
    Wo sind denn die genauen (schriftlichen) Wortlaute? Warum werden irgendwelche Verordnungen und Verkündungen nicht einfach im original Wortlaut abgedruckt?

    Hier bei uns gibt es ein Merkblatt vom Ordnungsamt oder VA, da ist die ursprüngliche Verordnung auf eine DIN A4 Seite zusammengefasst. Da haben sie das auch so formuliert, dass es mit dem originalen Inhalt der Verordnung eigentlich nicht mehr übereinstimmt. Damit werden dann die normalen Hobbyzüchter wie ich einer bin konfrontiert und wenn ich nicht zufällig wüsste, dass in der original Verordnung noch mehr drin steht, dann habe ich eben Pech gehabt?

    Das ist doch Verdummung die da betrieben wird! Hier wird gar nicht erst versucht mich als mündigen Bürger zu betrachten/behandeln. Bevormundung ist das!
    =^..^=

  3. #3
    Moderator Avatar von gaby
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    RE: Ausstellungsverbot?

    http://www.verbraucherschutzminister...1C0A8D816.html
    hier sind auch immer die Änderungen nachzulesen.
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  4. #4

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    Warum werden irgendwelche Verordnungen und Verkündungen nicht einfach im original Wortlaut abgedruckt?
    Nun, die gibt es schon, aber das nützt Dir wenig, denn es handelt sich um Texte die von einem Versicherungsunternehmen stammen könnten. Nichts von Bürgern an Bürger.

    Das ist doch Verdummung die da betrieben wird! Hier wird gar nicht erst versucht mich als mündigen Bürger zu betrachten/behandeln
    Willkommen im Minoritätenclub !

    Thomas

  5. #5

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    <Wo sind denn die genauen (schriftlichen) Wortlaute? Warum werden irgendwelche Verordnungen und Verkündungen nicht einfach im original Wortlaut abgedruckt? >

    Weil es noch keinen genauen Wortlaut gibt.

    Beim Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin ist eine
    Verschärfung der bestehenden Verordnung zum Schutz gegen die
    Vogelgrippe in Vorbereitung, die in Kürze in Kraft treten soll.
    Diese Änderung wird das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten beeinhalten.


    Und das sagt der BDRG dazu:
    Lokal - und Kreisschauen:

    Mit in Kraft treten der Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung am 30.10.2005 gilt ein generelles Ausstellungsverbot, dass keine Unterschiede mehr zwischen Ortsschauen und überregionalen Schauen mehr macht. Es werden jedoch nach wie vor Ausnahmegenehmigungen erteilt, sofern sichergestellt ist, dass das ausgestellte Geflügel - in den 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung in geschlossenen Ställen gehalten - und längstens zwei Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist. Hierüber entscheidet weiterhin der zuständige Amtsveterinär.

  6. #6
    Avatar von wattwurm15471
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    Hallo,
    wir hätten Anfang November unsere Geflügelschau gehabt.
    Leider wurde sie abgesagt,nicht das Sie verboten wurde sondern weil jedes Tier eine gründlich Untersuchung vom Amtstierarzt über sich entgehen lassen müßte und die Kosten dafür sehr hoch geworden wären.
    Ein generälles Verbot für Ausstellungen gibt es nicht nur die Auflagen müssen erfüllt werden.
    Unsere Ausstellung findet jetzt im Jannuar statt.

    Peter

  7. #7
    Avatar von Sarah1
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    Soweit ich weiß sind nur Sonderschauen erlaubt- da aber sich keine Sau hier um Einstallung schert, und alles so ist wie immer, wird die Ausstellung wohl doch statt finden- ich werde allerdings nicht teilnehmen.

    Bei den Sturköpfigen könnte sogar der Amtstierarzt vor der Tür stehen- wird bei uns einfach ignoriert- weil mans ja besser weiß.
    "Oh, mein Leben zog vor meinen Augen vorbei. Es war wirklich hackeöde."

    Die Henne Babs- mittlerweile Biowaffe ohne Freilauf

  8. #8
    Avatar von Ashey
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    128
    Also, ich hab mal eben nachgelesen.
    Wie es aussieht sind sie in Bayern prinzipiell verboten. In den anderen Ländern ist es so, dass sie nicht verboten sind, aber jede Ausstellung "genehmigt" werden muss. Also auch, wenn sie schon lange angemeldet sind muss nochmal alles entschieden werden.
    Aber die Ausstellung unseres Vereins vorletzte Woche fand statt.

  9. #9

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    Hallo,
    es ist mir zwar ein Rätsel wie Ihr es geschafft habt, trotz Ausstellungsverbot Eure örtliche Geflügelausstellung durchzuziehen,ich finde das absolut super gut.
    Auch die kleinen Vereine wollen "leben", denn viele finanzieren sich aus dem Gewinn der bei der Bewirtung gerade dieser örtlichen Ausstellungen übrigbleibt.
    Bei den großen Ausstellungen Dortmund etc. da geht´s um horrende Hallenmieten die in den Sand gesetzt werden, bei uns Kleinen "ums überleben".
    Nur gut dass die meisten Vereine noch Kaninchen haben, so kann wenigstens noch eine abgespeckte Ausstellung mit Bewirtung stattfinden.
    Grüße Peter
    yossy

  10. #10
    Anton
    Gast
    @ Ashey

    Eine Schau muß sowieso beim zuständigen Verterinäramt beantragt und genehmigt werden, egal ob Vorgelgrippe oder nicht. Mit der dritten Änderung der Geflügelpestverordnung haben unsere Politiker mal wieder ganze Arbeit geleistet - Es hat sich nämlich was die Schauen angeht zur vorherigen Verordnung nichts geändert.

    Gruß Stefan

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