Gemäß einem Urteil des OVG Reinland-Pfalz, AZ: 8B 11048/06 darf man im Wohngebiet 20 Hühner halten.
Auch kann die Haltung eines Hahns nicht untersagt werden, eben nur die Krähzeiten vorgegeben werden.
Wenn ich schon lese, der Hahn muß schalldicht verwahrt werden... Wegschließen, wie nen Gegenstand...
Ich denk eben auch, schalldicht kann wohl nicht im Sinne von tiergerecht sein. Werde da morgen mal beim BUND anrufen, was die dazu meinen.
Auch krass, das man Samstags von 12-15 Uhr den Hahn wegschließen soll. Da mäht ja jeder Rasen oder schafft ums Haus rum was.
Und grad die Nachbarn, die im Sommer bis nachts um 1 Uhr im Garten sitzen, feiern und gröhlen. Freu mich schon auf den nächsten Sommer, da steh spätestens um 22.30 Uhr die Polizei im Garten !![]()
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