Da hatte ich gestern Besuch von der Amtstierärztin. Nein, nicht wegen meinem Geflügel. Als ich im Internet so einges nachgelesen habe, was so ein Amtstierarzt darf und was nicht, bin ich über folgenden Text gestoßen:
Tierschutz
Die Amtstierärzte werden tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Sie überprüfen als Sachverständige die Haltungsbedingungen, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere. Wenn ein Verstoß vorliegt, werden vom Landratsamt verschiedene Maßnahmen (z.B. Auflagen zur Verbesserung der Haltung bis hin zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen. Regelmäßig oder stichprobenartig werden Tiertransporte, landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, gewerbliche Tierzuchten, Zirkusse, und die Zoohandlungen des Landkreises kontrolliert.
Auch bei der Planung von Stallbauten ist das Veterinäramt zu hören, damit Tierseuchen vorgebeugt werden und die tierartgerechte Haltung der Tiere von vornherein sichergestellt werden kann.
Bestimmte Tätigkeiten mit Tieren sind genehmigungspflichtig (z.B. Tierpensionen, gewerbliche Zucht und Zirkusnummern). Der Tierhalter stellt einen entsprechenden Antrag und weist seine Sachkundigkeit nach.
Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns oder Sie informieren die Polizei oder Ihren örtlichen Tierschutzverein.
Quelle:
Veterinäramt
Das betrifft nicht eben das was ich gesucht habe, aber dennoch hat mich der Text überrascht. Wer weiß denn schon, dass ein Amtstierarzt bei der Planung eines Geflügelstalles hilft?
Hat einer von Euch diese Hilfe schon angefragt?
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