Hallo und vielen Dank für Eure tollen Beiträge.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gemeinden wiederholt (z. B. mit Beschluß vom 29.11.1989) einen weitreichenden Ermessens- und Gestaltungsspielraum bei der Auswahl des Steuergegenstandes eingeräumt. Damit können die Gemeinden durchaus frei entscheiden, ob sie eine Hundesteuer, Katzensteuer, Pferdesteuer etcpp. erheben oder nicht.

Im übrigen ist die Hundesteuer keine Kotbeseitigungssteuer. Denn sie wird ausschließlich zur Sanierung der ohnehin maroden öffentlichen Haushalte verwand.

Ich würde mich sehr freuen, wenn wenigstens ein geringer Teil dieser eingenommenen Steuern den Hunden zugute kämen. U. a. auch damit ich nicht immer wie ein Kleinkrimineller mit angehängter Dreckschleuder durch die Gegend laufen muß.

Im übrigen wohne ich in einem 240 Einwohner Dörfchen am Waldrand und hier ist die Diskussion über die Erhöhung der Hundesteuer wegen Hundekot voll entbrannt. Und das bei gerade mal 12 Hunden mit jeder Menge Platz drumherum.

Im übrigen wurden Hunde in grauer Vorzeit nicht besteuert, sondern die Bauern wollten die Hunde der Feudalherrschaft nicht durchfüttern außerhalb der Jagdsaison. Hiervon haben die Bauern sich freigekauft, indem die Bauern an den Grundherrn einen Anteil des Getreides abtraten, mit dem dieser dann die Hunde fütterte (Hundebrot). Aus diesem Hundebrot-Getreideanteil entwickelte sich die Hundesteuer. Auch das Kupieren der Schwänze rührt aus dieser Zeit. Früher wurden nur Jagdhunde kupiert. Bauernhunde hatten lange Schwänze. Damit man die edlen Hunde sofort erkennen konnte. Denn diese gehörten ja dem Grundherren und wurden (logischerweise) nicht besteuert.