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Thema: Volieren sind keine festen Ställe

  1. #1
    Avatar von Klausemann
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    Volieren sind keine festen Ställe

    War heute bei meiner Tierärztin, die jetzt auch wieder zwei Hühner hat, sie hat einen Amtsveterinärarzt nach den Untersuchungen befragt , der meinte:

    Volieren fallen nicht unter feste Ställe . Die Hühner die in überdachten Volieren gehalten werden, müssen trotzdem klinisch (Tierarzt) ,wie virologisch (nicht der Tierarzt ,wer ? ) unter sucht werden.

    Hühner die in festen Ställen gehalten werden, müssen nicht untersucht werden .

    Schöne schite
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  2. #2

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    moin,

    als hühnerhalter klammert man sich wohl an jeden strohhalm, geht mir auch nicht anders. aber es ist ja logisch, das voliere nicht gleich stall ist, auch wenn überdacht. durch die nicht verschlossenen seitenteile kann immer was durch kommen.

    ich versuch gerade ne lösung zu finden, wie ich es bei mir noch ändern kann. überdachen der gesammten anlage ist fast unmöglich (viel zu teuer) und aus meiner sicht blödsinn. ich werde wohl einen weiteren überdachten teil bauen, seitenteile mit draht, wie halt bei einer voliere. die seitenteile möcht ich dann gerne mit "fensterläden" versehen, die ich dann in einem fall den wir jetzt haben einfach dicht machen kann. erscheint mir bisher die günstigste variante zusein.

    da wir in den nächsten jahren immer wieder die selben probleme bekommen, sollte man bei dem was man jetzt baut an die zukunft denken. planen, zelte etc. halten nicht auf dauer, schon gar nicht bei schnee. wer jetzt richtig plant und baut, spart für die zukunft, geld und ärger.

    gruß
    jens
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  3. #3
    Avatar von Klausemann
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    Hallo Jens, der Knackpunkt ist der der, was ist ein geschlossener Stall ?

    Denn alles andere ist mit Untersuchungen behaftet.

    http://www.verbraucherschutzminister...C0A8D816.0.pdf
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  4. #4

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    ja klaus, die frage stell ich mir auch! ich bin damit aber auch etwas überfordert. ich hoffe das problem mit meiner variante lösen zu können. schau dir mal die großen geflügelmastställe an. dort sind die wände auch an den seiten geöffnet und lassen sich durch planen oder große elemente verschließen. also im grunde auch nichts anderes wie ne voliere, mit festem dach, festen seiten teilen, die sich nach bedarf öffnen und schließen lassen. und die mastställe sind erlaubt.

    gruß
    jens
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  5. #5
    Avatar von conny
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    Die virulogische Untersuchung des Blutes wird von speziellen Laboren vorgenommen. Der TA nimmt Blut ab und schickt es dann an das Labor weiter. Kosten von TA uhd Labor werden jeweils gesondert dem jeweiligen Halter in Rechnung gestellt.

    LG
    Conny
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  6. #6
    Avatar von Jacwil
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    Das ist die Info im Land Brandenburg! Hier wird auch deine Frage beantwortet, Plane von oben, an der Seite Netz oder Maschendraht und natürlich die Untersuchung durch einen Arzt. Ich hatte Glück im Unglück, bin ganz neu und habe meine Huhnis ausgerechnet am Samstag bekommen, so haben sie jetzt einen neuen Stall und müssen sich ohnehin erst eingewöhnen. Habe aber unter der Hotline nachgefragt, Netz und Plane habe ich schon da.



    Abwehr der Vogelgrippe:
    Freilaufverbot für Geflügel – Info-Telefon eingerichtet ( 21.10.2005 )Potsdam - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) appelliert an alle Geflügelhalter, das ab morgen (22. Oktober) bis zum 15. Dezember bundesweit geltende Freilaufverbot umzusetzen. Die bundesweite Stallpflicht gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse sowie Laufvögel wie Strauße. Woidke kündigte Kontrollen des Freilaufverbots durch die kreislichen Veterinämter an: „Wir verstehen uns nicht als Gegner der Geflügelhalter. Wir müssen jetzt gemeinsam mit den Haltern konsequent handeln, um Brandenburg weiterhin frei von Geflügelpest zu halten. “

    Hintergrund der Stallpflicht sind mögliche Kontakte von Wirtschaftsgeflügel mit infizierten Wildvögeln. Bislang sind alle im Landeslabor untersuchten Proben von Wildvögeln negativ. Die Übertragung über Futter oder Kot gilt als gering, da das H5N1-Virus ohne Wirt in der Umwelt wenig überlebensfähig ist.

    „Geflügelhalter, die einschätzen können, dass sie der Stallpflicht bis morgen nicht nachkommen können, müssen sich an ihren Amtstierarzt wenden“, so der Minister weiter, „um wirkungsvolle Seuchenschutzmaßnahmen für ihren Tierbestand abzustimmen.“

    Darüber hinaus werden bis zum 15. Dezember Veranstaltungen mit Geflügel der oben aufgeführten Arten nur unter strengen Auflagen und nach eingehender Untersuchung der Tiere genehmigt. Die Veranstalter sollten sich rechtzeitig mit den zuständigen Veterinär und Lebensmittelüberwachungsämtern in Verbindung setzen.

    Geflügelhalter können ihre Tiere, sofern keine Stallanlage zur Verfügung steht, durch entsprechende bauliche Vorrichtungen schützen, die ein Eindringen von Kot und einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Dabei kann es sich um eine Abdeckung aus undurchlässigen Planen und einer seitlichen Absperrung, zum Beispiel aus Netzen oder Maschendraht, handeln.

    Wird Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten
    oder können die Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden - wie in Zoos - kann der Tierhalter eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Veterinäramt beantragen. In diesen Fällen sind die Bestände nach näherer Anweisung der zuständigen Veterinärbehörde zu sichern und zu untersuchen.

    Es ist sicherzustellen, dass die Fütterung außerhalb von Ställen nur an Plätzen erfolgt, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind.

    Reiseverkehr und Handel
    Die größte Gefahr für die Einschleppung der Vogelgrippe geht allerdings nach wie vor vom illegalen Tierhandel und von Verstößen gegen das Importverbot von Geflügelprodukten aus Risikogebieten aus. „Ich bitte deshalb Reisende in bereits befallenen Regionen, direkte Tierkontakte zu vermeiden und keine Geflügelmärkte zu besuchen“, so Woidke.

    Generell ist außerdem verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Geflügelprodukte sowie unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen. Auch dies kontrollieren Zoll und Veterinäre verstärkt, vor allem an den EU-Außengrenzen. Das Auswärtige Amt informiert über die Internetadresse www.auswaertiges-amt.de zum Thema.

    Info-Telefon und Internet
    Geflügelhalter, die Fragen zum Freilaufverbot und dessen Umsetzung haben, sollten sich an ihre zuständige Behörde, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter wenden.

    Für Bürger, die Fragen zur Geflügelpest haben, steht an den Werktagen ein Info-Telefon, betreut durch Mitarbeiter des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, bereit: 0331/ 866 7200 oder 7201, zunächst bis zum 26. Oktober, von Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr.

    Weitere Informationen auch im Internet: www.mluv.brandenburg.de.

    Fachlich zuständig:
    Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

  7. #7

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    Hallo Leute!

    Ich denke was jetzt als "fester Stall" gilt und was nicht, ist wohl Auslegungssache.
    Ich denke, das kommt zu 90% darauf an wie die jeweiligen Gemeinden drauf sind, und insbesondere die jeweiligen Kontrolleure!

    Kenne jemanden der auch kontrollieren gehen muss, und der hat wohl selbst gar nicht so den "furchtbar strengen" Blick.
    Andere können aber dafür voll die Paragraphenreiter sein!

  8. #8
    Avatar von Klausemann
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    Original von Hanna03
    Hallo Leute!

    Ich denke was jetzt als "fester Stall" gilt und was nicht, ist wohl Auslegungssache.
    Das sehe ich auch so, Hanna.

    Im Zweifel gegen den Angeklagen, ....Rübe runter

    Heute habe ich mein Tierbestand den Berliner Bezirksamt gemeldet. Der Zufall will es, das dass Amt die selbe Postleitzahl besitzt wie ich ....12105 . So mit kann ich mir sicher sein, das die Veterinäre bei mir auf kreuzen werden .

    Was mich so verdammt ärgert, ....wenn es jemand gelingen sollte ,sich vor den Kontrolleuren bis zum 15.12. über die Zeit zu retten, ist er aus dem Schneider. Sollten sie aber hier auftauchen, habe ich als "Pavillon-Halter" die Möglichkeit der beiden Untersuchungen (klinisch und virulogisch) zu meinen Lasten zu machen. Als Alternative bleibt nur Rübe runter . Aus Kostengründen werde ich mich dann wohl von meinen sechs Hühnern trennen müssen.

    Also für nichts , nur weil es die Bürokratie so will.
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  9. #9
    Avatar von MonaLisa
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    Hallo Klaus,
    die direkten Laborkosten übernimmt - zumindest in Brandenburg - das Amt. Dir verbleibt der Anteil für die Probenahme durch den TA.

    Gruss Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  10. #10
    Avatar von Klausemann
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    Hallo Petra,
    mal gucken, ich werde mich überraschen lassen.

    Der Veterinäramtsarzt meinte zu mindest zu meine Tierärztin:
    die Kosten der alle vier wöchigen Untersuchungen, stehen in keinem Verhältnis zu einer Hand voll Hühner.

    Gruss Klaus
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

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