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Thema: Frage zum Hühnerkot

  1. #21
    Avatar von Mondtochter
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    Hallo Pillhuhn,

    danke für Deine aufmunternden Worte.

    Ich wünschte, ich wäre schon gelassener. Aber ich denke auch, dass die Zeit und die damit verbundenen Erfahrungen das mit sich bringen wird.

    Bin froh, hier mal lesen und mich informieren zu können, denn ansonsten hab ich da keine Ansprechpartner.

    Dir noch weiterhin viel Freude mit Deinen Hühnern

    wünscht die Mondtochter

    PS. lese gerade Deine PLZ. Das liest sich wie meine alte Heimat

  2. #22
    Avatar von Mondtochter
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    uuupppsss .... das war nicht meine Absicht den Beitrag doppelt zu senden ...

  3. #23
    Chicken Man ! Avatar von Weyz
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    Das ist aber schön, jetzt brauche ich gar keinen eigenen Thread aufzumachen.
    Danke, Mondtochter!
    Ich habe nämlich auch immer wieder mal gelb-braune matschige Kothäufchen, die letzten 2 Wochen auch pechschwarze (kann an den Holunderbeeren liegen, die nun zur Verfügung stehen. Ab und an ist auch mal ein anderer exotischer Haufen dabei. Bei momentan noch 27 Hühnern wüsste ich garnicht, welches Huhn jetzt welchen Haufen gemacht hat. Und es ist halt auch immer die Frage: Sind das jetzt Würmer oder ist das Durchfall? Jetzt kriegen sie seit Sommer immer wieder mal Knoblauch/Zwiebel/Apfelessigmix ins Wasser, auch sonst wird das Wasser oft mit Apfelessig verdünnt - aber, naja, was trinken sie am liebsten, wenn es mal wieder geregnet hat?

    Zumal das mit dem Entwurmen ja garnicht so einfach zu sein scheint: Mittelchen sind angeblich hier so rar wie eine Tetanusspritze im afrikanischen Busch und wenn man doch mal was ergattern kann, dann entweder schwarz beim Dealer oder über PN oder legal im kleinen 10.000 Hühnerpack. Naja, bald sind die Hähnchen schlachtreif, dann lichten sich die Reihen und wenn erst mal der Schnee liegt, dann gibt es keine Beeren mehr und kein Pfützenwasser, dann bin ich mal gespannt.

    Nicht falsch verstehen, wenn es nun so wäre, dass die Hühner einen kranken Eindruck machen würden, dann wäre ich da schon mehr hinterher, aber so gesund und verfressen, wie meine Geierchen sind, machen sie einfach keinen kranken Eindruck. Bis auf die Milbs neulich, aber dafür gips ja Kieselgur...
    Wer will, dass die Welt bleibt wie sie ist,
    der will nicht dass sie bleibt
    Atomkraft? Nein Danke!

  4. #24

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    Vor lauter KOT-Farb- und Konsistenzbetrachtungen haben wir versäumt,
    die Eigentumsrechte an einem Kothaufen auf einem nichteigenen Gelände zu erörtern:

    ZITAT:
    Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis.
    Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache,
    er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks,
    der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Kot.
    ZITAT Ende

    Und die Moral von der Geschicht?
    Wenn der Grundstückseigentümer es wagt, Euren Kothaufen an sich zu nehmen,
    könnt Ihr ihn wegen Diebstahl bzw. auf Ersatz verklagen, weil Ihr der rechtmäßige Besitzer des Kothaufens bleibt.
    Hat er ihn aber nur an sich genommen, um ihn Euch zu bringen, so hat er Anspruch auf Finderlohn.

    1,5 Zwerg-Wyandotten

  5. #25
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    Original von Gallinios
    Vor lauter KOT-Farb- und Konsistenzbetrachtungen haben wir versäumt,
    die Eigentumsrechte an einem Kothaufen auf einem nichteigenen Gelände zu erörtern:

    ZITAT:
    Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis.
    Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache,
    er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks,
    der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Kot.
    ZITAT Ende

    Und die Moral von der Geschicht?
    Wenn der Grundstückseigentümer es wagt, Euren Kothaufen an sich zu nehmen,
    könnt Ihr ihn wegen Diebstahl bzw. auf Ersatz verklagen, weil Ihr der rechtmäßige Besitzer des Kothaufens bleibt.
    Hat er ihn aber nur an sich genommen, um ihn Euch zu bringen, so hat er Anspruch auf Finderlohn.


    Was ist das denn? Wo hast du das rausgesucht?

  6. #26
    genannt Heini Avatar von hein
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    Ich werd ab sofort Kotsammler
    und kassiere überall Finderlohn
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  7. #27

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    Original von Murmeltier
    Was ist das denn? Wo hast du das rausgesucht?
    Ist mir beim IT-Surfen als Zitat in einem Humor-Thread begegnet,
    dürfte aber aus dieser Quelle stammen:

    http://www.deutsche-verwaltungs-praxis.de/

    Gruß,
    Gallinios,

    welcher der Vollständigkeit halber noch ergänzen möchte,
    daß der Kothaufen-Finder, also der Wiesenbesitzer, aber nur dann Anspruch auf Finderlohn von Dir hat,
    wenn Du als Geschädigter das Besitzrecht an dem Kothaufen nachweisen kannst - zum Beispiel durch Zeugen!
    Sonst geht der Kothaufen endgültig in das Eigentum des Wiesenbesitzers über.
    Das Gleiche gilt übrigens umgekehrt auch, wenn Dir mal einer auf den Rücksitz Deines Autos scheißt. Wenn sich der Besitzer des Haufens nicht innerhalb einer bestimmten Frist meldet, geht der Haufen automatisch in Dein Eigentum über,
    . . . und Du bist fein raus, weil Du keinen Finderlohn zahlen mußt.
    1,5 Zwerg-Wyandotten

  8. #28

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    Original von hein
    Ich werd ab sofort Kotsammler
    und kassiere überall Finderlohn
    ZITAT
    Der Finderlohn wird im BGB geregelt
    Während viele davon ausgehen, dass der Finderlohn freiwillig und aus purer Dankbarkeit gezahlt wird, sagt das BGB aus,
    dass man, wenn man etwas gefunden hat, von demjenigen, dem die Sache gehört, einen Finderlohn verlangen kann.
    Die Höhe richtet sich dabei nach dem, was der Fund wert ist.
    Davon werden 5 Prozent errechnet und nicht zehn, maximal aber 500 Euro.
    Beim Mehrwert und bei Tieren handelt es sich sogar um lediglich drei Prozent.
    Wenn der Fund keinen materiellen sondern eher emotionalen Wert für denjenigen, der ihn verloren oder vergessen hat,
    so muss man den Finderlohn nach dem sogenannten „billigem Ermessen“ festlegen, man muss sich also auf einen sinnvollen Betrag einigen.

    Der Finderlohn ist also mitnichten eine freiwillige Angelegenheit.
    Wenn man bedenkt, dass die meisten Leute gefundene Dinge entweder liegenlassen oder selbst in die eigene Tasche stecken,
    wird auch der zweite Absatz des Paragraphen 971 BGB klar:
    Hier steht, dass man keinen Anspruch auf Finderlohn hat, wenn man den Fund verheimlicht*.
    ZITAT Ende

    *) Also, ehrlich: ........... Immer schööön ehrlich bleiben, ....... ääärlich!

    1,5 Zwerg-Wyandotten

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