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Thema: Meldepflicht NRW?

  1. #21
    Gast
    Gast
    nun überzeugt fritze?

  2. #22
    Avatar von Alter Fritze
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    Original von Godfather
    nun überzeugt fritze?
    Natürlich nicht.

    Von meinen Tieren geht keine Ansteckung aus.
    Sie sind es, die eventuell angesteckt werden. Um das zu vermeiden, wurde ihnen ja nun Hausarrest verabreicht. Denke, das sollte genügen.

    Sollte ich an Hühnergrippe erkranken, dann bestimmt nicht von meinen eigenen Tieren, die ich ja nicht vorhabe zu essen etc., sondern dann doch eher an gekauften Hühner- oder Geflügelprodukte.

    Ich will mich hier nicht gegen die Bestimmungen auflehnen, sondern nur klar machen, wie sinnlos und fadenscheinig das Ganze ist.

  3. #23
    Gast
    Gast
    wir reden aber nicht nur von jetzt und hier und der vogelgrippe sondern ganz allgemein. aber ob du meldest oder nicht ist natürlich deine sache.

    ich zahl lieber 5 euro und keiner kann mir was als mich im schlimmsten fall anmachen lassen zu müssen.

  4. #24
    Avatar von Alter Fritze
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    Ist es denn nun eine MeldePFLICHT, oder eine freiwillige Angelegenheit?

    Pflichten komme ich natürlich nach, auch wenn selbst mein Tierarzt darüber lachen würde.

  5. #25
    Gast
    Gast
    ob es bei dir pflicht ist musst du die tierseuchekasse fragen.

  6. #26
    Gast
    Gast
    @ fritz

    Anzeigepflicht für Tierhaltungen – Strengere Meldepflicht der Tierhalter dient besserem Schutz vor Tierseuchen – Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse und den Veterinärämtern der Kreise erforderlich

    Bereits im Juli 2000 hat das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Anzeigepflicht für Tierhaltungen bundes- und EU-weit auf nahezu alle Nutztierarten ausgedehnt worden ist. Das bedeutet, wer Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Truthühner hält, hat dies dem Amtstierarzt in seinem Landkreis anzuzeigen. Imker unterliegen der selben Anzeigepflicht. Angegeben werden muss die Anzahl der gehaltenen Tiere, ihre Nutzung und ihr Standort. Änderungen – auch Betriebsaufgaben – sind danach unverzüglich mitzuteilen.

    Seit Herbst 1999 werden bereits alle Rinderhalter mit den o.g. Angaben und einer vergebenen Betriebsregistriernummer in der sogenannten „HIT“ – Datenbank im Landeskontrollverband (LKV) Waldsieversdorf erfasst und müssen seit dem alle Bewegungen von Rindern melden.

    Seit dem 1. Juli 2000 ist für Pferde der Equidenpass (Pässe für Einhufer) obligatorisch vorgeschrieben. Halter von Zuchtpferden mussten schon seit längerem einen Equidenpass mitführen. Dieser wird nun auch für alle anderen Freizeit- und Nutzpferde (auch Ponys) verlangt. Der Pass – ein lebenslanger Ausweis für das Pferd – umfasst Abstammung, Wettkampfteilnahmen und sämtliche Besitzer. Er wurde im Zuge der Neuregelungen auch um Angaben zur Behandlung mit Arzneimitteln erweitert. Im Land Brandenburg werden die Pferdepässe vom Pferdezuchtverband Berlin Brandenburg e.V., Hauptgestüt 10 in 16845 Neustadt/Dosse ausgestellt (Telefon: 033970 / 13201; Fax: 033970 / 13949).

    Seit 01.01.2001 müssen alle Tierhalter der anderen o.g. Tierarten zum Zwecke der Bestandsidentifizierung bei ihrem regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Betriebsregistriernummer beantragt haben.
    Diese Betriebsregistriernummer ist bei der Tierzahlmeldung an die Tierseuchenkasse auf dem Meldeformular per Stichtag 03.01. mit anzugeben.
    Die letzten 7 Zahlen (Stellen 6-12) dieser vergebenen Bestandsnummer müssen bei der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen auf der Ohrmarke erscheinen. In den „Verwaltungsvorschriften zum Verfahren der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen und der Registrierung sowie Kontrolle von Betrieben“ des o.g. Ministeriums ist Näheres dazu geregelt.

    Diese Neuregelungen dienen u.a. der besseren Überwachung des Tierverkehrs und damit der besseren Bekämpfung von Tierseuchen. Der Tierseuchenschutz kann nur wirksam verbessert werden, wenn alle Tierhalter interessiert und engagiert die Aktualisierung Ihrer Daten sicherstellen. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
    Aber auch unterschiedlich gemeldete Tierzahlen können dazu führen, dass Leistungen der Tierseuchenkasse nicht gewährt oder in Frage gestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht und –frist durch den Tierhalter (bis 31.Januar jeden Jahres) werden von der Tierseuchenkasse die zuletzt gemeldeten Tierzahlen der Vorjahre als Grundlage für die Beitragsberechnung herangezogen.

    DVM E. Bertram
    Leiter der Tierseuchenkasse

  7. #27
    Avatar von Alter Fritze
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    Ich muß bei einem Hühnerkauf immer Name und Anschrift angeben. Ist es damit schon getan?

  8. #28
    Gast
    Gast
    damit ist nur der verkäufer seiner pflicht nachgekommen den weg seiner tiere zu dokumentieren.

    bei mir hat ne mail gereicht.

  9. #29
    Avatar von Alter Fritze
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    Aha.

    Vielleicht sollte man in Zukunft beides miteinander verknüpfen, wie beim Waffengesetz, daß der Verkäufer und der Käufer jeweilige Meldung machen müssen.
    So ein Hühnertier ist ja mittlerweile zur "Waffe" erklärt worden, bei diesen Vorsichtsmaßnahmen

  10. #30
    Gast
    Gast
    solange man nicht seine hbühner chippen lassen muss wie die hunde gehts ja.....

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