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Thema: Nachbarn und Hähne

  1. #1
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Text Nachbarn und Hähne

    Da das Thema nun in verschiedenen Threads aufflackert und ich eigentlich nicht auf alle eingehen kann, fass ich mal zusammen was ich bislang recherchiert habe.

    Bezüglich Haltung gilt:
    Reines Wohngebiet:
    Nutztierhaltung nur nach Genehmigung durch das Ordnungsamt/Gemeindeverwaltung möglich, wenn Nachbarn möcken, muß sie aufgegeben werden. Sind schon Hühner vorhanden kann man geltend machen, das diese auch akzeptiert, sprich geduldet wurden und kann eine Erlaubnis so erwirken. Nicht zählen tun allerdings Hühner, außerhalb des Gebietes, auch wenn das das Haus gegenüber sein sollte. Also Plan anschaun sollte man vorsichtshalber.

    Mischgebiet (Gewerbegebiet):
    Mischgebiete sind Wohneinheiten, gemischt mit Industrie- oder landwirtschaftlichen Betrieben/Gebäuden. Hier ist Nutztierhaltung geduldet, die Haltung kleiner Nutztiere bei manchen Kommunen schon von vornherein erlaubt. Je höher der Anteil landwirtschaftlicher Einheiten, desto sicherer ist man.

    Reines Industrie-, Landwirtschaftsgebiet:
    Hier kann man im Rahmen des Tierschutzgesetzes (versteht sich) Nutztiere halten. Argumentiert wird das mehr oder minder damit, das es eh laut is und stinkt, da macht das auch nicht mehr viel aus
    Unter solche Gebiete fallen auch kleine Weiler, oder freistehende Höfe etc..

    Das sind aber quasi Näherungswerte, diese Regelungen können regional verschieden sein. So kann Hühnerhaltung erlaubt sein, aber ohne Hahn oder auf eine bestimmte Anzahl begrenzt. Auch in reinen Wohngebietetn. Auch kann es in Kurorten, bzw. wie bei Waldfrau in einem Erholungsgebiet nochmal Extraklauseln geben, selbst für Mischgebiete.

    Ruhezeiten:
    Hier gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen mehr, außer die Einhaltung der Sonntagsruhe. Ausgenommen sind hierbei aber Geräusche und Gerüche, die sich nicht vermeiden lassen, z.B. das Landwirte arbeiten, das man seine Tiere versorgt, ein Hund bellt oder ein Hahn kräht.
    Ruhezeiten werden mittlerweile von Bundesländern festgelegt, bzw. auch von Kommunen nochmal extra, ebend Kurorte, Erholungsgebiete u.ä.. Diese können dann recht strickt sein, aber sind auch keine Richtwerte ob Mittags ein Hahn krähen darf oder Kinder laut spielen. Allerdings muß man Morgens und Abends die Ruhezeiten beachten.

    Lautstärke und Geruch:
    Hier kommt einiges zusammen, zum einen ebend gesetzliche Grenzwerte (wie Waldfrau schrieb, nachts nicht über 45 db) zum anderen ob der "Geschädigte" gesundheitlich darunter leidet. Eine gesundheitliche Schädigung muß ärztlich attestiert werden, also permaneter Schlafmangel durch das Krähen oder das jemand der an Tinitus erkrankt dadurch nochmehr leidet. Auch ein Misthaufen kann hier genannt werden, wenn jemandem ärztlich bestätigt wird das der Geruch Übelkeit verursacht, dann muß der Misthaufen entweder verlegt werden oder man muß den Mist direkt entsorgen. Im übrigen kann von Gericht und/oder Ordnungsamt die Verpflichtung ergehen, sollte man eine Biomüllabholung zur Verfügung haben, man keinen Misthaufen haben darf, ebenso ein Kompost. Dazu gibt es einige Urteile, bundesweit. Ebenso kann ein Asthmatiker oder anderweitig Lungenkranker Feder- und Kotstaub anführen, aber auch das muß attestiert werden.

    Duldung:
    Auch hier gelten regionale Bestimmungen! Je nachdem wann eine Beschwerde ergeht, kann diese nichtig sein, ist der Duldungszeitraum überschritten. Bezüglich einer Tierhaltung kann das zwischen 1 und 5 Jahren sein. Wer also jahrelang einen Hahn toleriert hat, hat meisstens keine rechtliche Handhabe mehr, wenn er drauf kommt, das ihn JETZT das krähen stört.
    Allerdings ist auch eine überschrittene Duldungsfrist nichtig, sollten gesundheitliche Probleme eben danach auftreten.
    Auch gibt es nicht bundesweit eine Duldungsfrist, da liegt es dann im Ermessen von Ordnungsamt und Gericht.
    Eine weitere Art der Duldung kann "auf dem Land gehört das dazu" sein, wenn Amt und Richter das genauso sehen. Dann kann es sein man bekommt lediglich Auflagen bezüglich Uhrzeiten, Stalldämmung und Verlegung vom Auslauf, aber der Hahn darf im Grundsatz bleiben.

    Guten Willen zeigen:
    Kompromisse wie den Stall zu dämmen, spätere Auslasszeiten, ein verlegter Misthaufen sind kein Schuldeingeständnis oder Zeichen von Schwäche, sondern werden von Ämtern und Gerichten gern gesehen, sollte es trotzdem zu einem Verfahren kommen. Auch wenn man vorab die Erlaubnis bei Nachbarn eingeholt hat, oder mit dem Kontrahenten versucht hat das Thema ohne großes Tammtamm zu klären. Sich sperren und beharren kann sehr schnell nach hinten losgehen. Bezüglich Hähnen hab ich da jetzt nichts im Kopf oder gefunden, aber bezüglich Kuhglocken. Der Kläger wollte verbieten lassen, das Kühe auf der Weide Kuhglocken tragen. Er hat verloren, weil der Besitzer der Kühe diese nicht mehr auf die Weide am Klägergrundstück geführt hat und zwischen 20.00-und 8.00 Uhr den Kühen die Glocken abgenommen hat, diese also nachts unbebimmelt geweidet haben.
    Trotzallem ist man bei sowas dem Ermessen der Ämter und Richter ausgeliefert. Ein Richter der Hühner nicht mag, außer gegrillt, wird anders entscheiden als einer der als Bauernkind oder mit Kleintierzucht aufgewachsen ist.

    Paragraphen bezüglich der Haltung eines Hahnes, wie oft und laut er ab wann krähen darf gibt es bundesweit keine! Da hab ich jetzt wegen Tills Frage mächtig gesucht, recherchiert und telefoniert, nada. Da gibt es nichts. Außer das Biolegehennen einen gesetzlichen Anspruch auf nen Gockel haben

    Das sich zur Zeit Beschwerden wegen Krähens häufen, liegt vermutlich an der Hitze. Die Leute sind gereizt und geschlaucht, man kriegt Nachts kaum ein Auge zu und (an mir gemessen) wacht zwischen 4.00 und 7.00 mehrmals auf, weil die Temperaturen mit Sonnenaufgang ansteigen. Wenn dann ein Hahn kräht, möglichst noch andauernd und unmelodisch, hat man den perfekten Sündenbock und beim Besitzer ein Frustventil gefunden. Weil letztes Jahr, als es eigentlich ein kalter, regnerischer Sommer war, gab´s das nicht in der Häufung . Vermutlich ist´s woanders, wo kein Hahn kräht der Nachbar der morgens um 5.00 zur Arbeit muß und sein Auto startet .

    liebe Grüsslis... Lexx
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  2. #2
    Avatar von tichabo
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    Danke noch einmal für deine bemühung

    Habe die Schreihälse von Brahmas heute weg aber die anderen 8 stk lasse ich mir net verbieten ist ja hier seit 30 jahren so
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  3. #3
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Gern gemacht . Ich friemel ja ganz gerne Verordnungen auseinander, irgendwie liegt mir das und mir ist einfach die Häufung der Fälle seit Mai aufgefallen. Und witzigerweise hab ich gestern mit meiner Mum telefoniert und die meinte eine Frau, die seit 10 Jahren in der Straße meiner Eltern wohnt und dazu noch 50 m Luftlinie und da bergab in einem Kessel zu meinen Eltern, habe sich beschwert die Hähne wären zu laut, sie soll sie doch bitte später rauslassen. Auf Rückfrage wann, kam "Nicht mehr vor 7 Uhr!"; worauf meine Mutter sie freundlich darauf hingewiesen hat, das sie das Geflügel nicht vor 9.00 Uhr rauslässt, weil sie bis 8.30 noch schläft, weil sie zwischen 3.00 und 4.00 Zeitungen austrägt und sich dann nochmal hinlegt. Also krähen die Hähne im Stall und die Andalusier sind zwar schon laut, aber soooo laut nun auch wieder nicht

    liebe Grüsslis... Lexx
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  4. #4
    Avatar von lakimeier
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    Bei uns sind die Nachbarn glaube ich gegen Gekräh immun. Die Nachbarn haben auch Hühner+Hahn Wer grade kräht kann nicht näher nachgewiesen werden. Ein Nachbar ist aus der Großstadt wieder zu uns gezogen und hat gestanden er muß sich erst wieder gewöhnen. Ist aber auch viel in Mailand, etc. Und meine Hähne halten sich nicht an die Sonntagsruhe aber wir haben noch ein Selbstversorgergrundstück(ehemals von der kirche) und wir dürften aufgrunddessen sogar noch ein Schwein halten. Es geht nichts über alte Kirchengesetzte
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  5. #5
    Hundenärrin Avatar von Freddy
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    Hallo, dafür. Zugleich vielleicht mal eine Anregung an die Mods: Bevor dieser lesenswerte Beitrag wieder nach unten rutscht: Ist es möglich, eine weitere Rubrik einzufügen ( o.ä) die z.B: " Rechtliches" heißt, wo man auch nur lesen & nicht antworten kann. Denn für so was ist der Beitrag von Lexx ideal. Liebe Grüße Katja
    Glück ist das einzige, was wir geben können, ohne es selbst zu haben.

    Carmen Sylva

  6. #6
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Hm, ich fände jetzt zu dem Thema aber Antworten echt wichtig, weil nur so kann das ergänzt werden . Weil es ebend weder konkrete Gesetze, die man 1:1 auf Hähne/Hühnerhaltung übertragen kann, gibt, noch richtige Präzedenzfälle.

    Außerdem kann man auch faktisch noch was ergänzen. Ich hab gestern noch zum Beispiel etwas gefunden, quasi eine Empfehlung aus einem anderen Forum. Hier ging es nicht konkret um einen Hahn, sondern einen Hobbyautoschrauber, durch den sich ein etwas entfernterer Nachbar (50 m) am Wochenende gestört fühlte. Bei einem Vororttermin durch einen Schiedsmann hatte der "Ruhestörer" noch einen Lärmgutachter bestellt, welcher feststellen musste das beim Kläger keine 10 db mehr ankommen können. Zum einen lag die Garage auf der ihm abgewandten Hausseite, dazu lag zwischen den Häusern ein Wohnanlage (mehrstöckig) mit eingewachsenem Baumbestand. Der Schall wurde quasi mehrfach gebrochen und gedämmt dadurch . Sowas ist natürlich auch relevant. Wenn zwischen Hahn und Nachbarn Gebäude, Bewuchs oder natürliche Erhebungen liegen, die den Schall brechen ist´s super. Andererseits können eine eigene Tallage oder eine "trichterförmige" Anordnung der Nachbarhäuser schallverstärkend wirken.
    Dementsprechend ist die Empfehlung einen Gutachter bei Vorortterminen hinzuzuziehen, wenn es mal soweit kommt.

    liebe Grüsslis... Lexx
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  7. #7
    Avatar von Waldfrau2
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    Ich hatte ja schon geschrieben, daß ich ein dB-Meßgerät habe und meine Hähne ausgemessen habe. Beide Hähne waren so bei 100 dB direkt am Tier und in 1 m Entfernung noch ca. 85-90 dB.

    Außerdem habe ich eine äußerst interessante Seite über Akustik mit einem Schallpegel-Entfernungs-Rechner gefunden: http://www.sengpielaudio.com/Rechner-entfernung.htm Hier benötigt man jetzt den Schallpegel in 1 m Entfernung (darunter kann man nicht eingeben, dann funktioniert der Rechner nicht) und kann anhand der Entfernung zum Nachbarn (ich habe in meine Grundstückspläne geguckt) ausrechnen, was da so ankommt. Ich habe bei mir die Berechnungen nachgemessen, und es stimmte alles.

    Also könntet Ihr zur groben Orientierung und ohne Schallpegelmeßgerät mal von den 90 dB in 1 m Entfernung ausgehen und in etwa ausrechnen, wieviel der gestreßte Nachbar vielleicht abbekommt.
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  8. #8
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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  9. #9
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Mal ein Fall aus Niedersachsen, der Richter findet hier eine Kompromissentscheidung, die ich eigentlich ganz okay finde, nämlich das Werktags zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr und am Wochenende und Feiertagen zwischen 20.00 und 8.00 Uhr kein Krähen zu hören sein sollte.
    Beide Seiten haben sich (meiner Meinung nach) hier extrem stur gestellt und keinerlei Kompromissbereitschaft gezeigt. Ist lesenswert, aber man sollte sich Zeit nehmen.
    Fall beim Amtsgericht Kleve

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  10. #10
    Avatar von Waldfrau2
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    Original von Lexx
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    Eines möchte ich zu diesem Baubericht bemerken, ehe das jemand einfach nachbaut: Ermangels besseren Wissens habe ich letztes Jahr das Haus innen mit Paneelen zugebrettert. Das sieht zwar toll nach dänischen Möbeln aus, aber inzwischen wohnen offenbar Milben drin. Die Hühner scheinen nicht beeinträchtigt, aber trotz ständig Kieselgur ausschütten sind sie nach wie vor auf meinen Händen, wenn ich was im Hühnerhaus zu erledigen habe. Ich würde das Haus bei meinem jetzigen Wissensstand innen mit großen Platten zumachen, damit so wenig Ritzen wie möglich entstehen. Ich habe auch vor, das Haus innen noch mal auseinanderzunehmen und die Paneele durch Platten zu ersetzen, vorher natürlich die Milben vergiften.
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