Falls das Baurecht Dir nicht die Hahnenhaltung untersagt, kann ich mir nicht vorstellen, daß der Nachbar den Hahn wegklagen kann. Er kann allenfalls erwirken, daß Du den Hahn zu bestimmten Zeiten schallgedämmt wegsperren mußt. Was natürlich problematisch sein könnte, falls er auch sonntags in der Mittagsruhe rein muß, das würde ich mit meinem Krähkerl nicht hinkriegen. Von daher könnte es interessant sein (und natürlich wegen der Kosten), den Nachbarn von vornherein zufrieden zu stimmen.
Mein Hühnerhaus ist gedämmt, und der Hahn kommt mit AXT-Pförtner täglich 9.45 Uhr (bzw. im Winter 8.45 Uhr) raus. Seitdem habe ich kein Probleme mehr mit meiner Nachbarin mit Nachtschicht (die nämlich versucht, um 6.00 Uhr einzuschlafen, wenn der Hahn am meisten kräht), obwohl er sich inzwischen zum Krähweltmeister entwickelt hat.
Wie oft kräht denn Dein Hahn, damit wir überhaupt wissen, worüber wir reden?
Lesezeichen