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Thema: Ab wann Bio-Eier?

  1. #11
    Avatar von brookhuhn
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    Original von chook
    Original von brookhuhn
    Wenn das konventionelle Futter verbraucht ist, bekommen sie nur noch Bio-Futter und dann sinds "Bio-Eier"


    Wie Vogthahn schon gesagt hat: Du musst, bzw. Dein gesamter Hof muss zertifiziert sein, ach EU-Richtlinien oder nach den meist noch schärferen Verbandsrichtlinien, wie z.B. Bioland, Demeter. Ohne Zertifizierung Produkte als 'Bio', 'ökologisch' etc. auszuweisen ist illegal.

    Schau mal in diesen Thread
    Bio Eier
    ok, das verstehe ich. Aber für mich sind's dann Bio-Eier, auch wenn ich die Eier nicht so nennen und ich es nicht sagen darf. Danke für die Info, aber Bürokratie ist oftmals übertrieben.

    Brookhuhn
    1,30 Isländische Landnahmehühner, 3 Bienenvölker in Bienenkisten, Katze SiSi, Kater Charly

  2. #12
    Avatar von chook
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    Original von brookhuhn
    Danke für die Info, aber Bürokratie ist oftmals übertrieben.

    Brookhuhn
    Aber wie willst Du als Verbaucher ohne Regelwerk und ohne Kontrollen eine Unterscheidung zwischen Bio und Konventionell machen können?
    Klar, der Papierkrieg ist nicht ohne, aber wenn ich als Verbraucher mehr Geld für Bio-Ware auf den Tisch lege, dann will ich auch sichergehen können, dass der Betrieb/Verarbeiter/Händler/Schlachter etc. entsprechend der Richtlinien arbeitet und darauf kontrolliert wird, damit ich für mein Mehr-Geld auch wirklich Mehr-Wert (Nahrungsmittelqualität / Umweltqualität) bekomme.
    Dass es auch im Bio-Bereich schwarze Schafe und Skandale gibt ist mir klar; dagegen muss und wird auch angegangen. Die im Bio-Handel sehr scharfen Warenflusskontrollen und Rückverfolgungsdokumentationen vereinfachen das.
    Wenn jeder nach Lust und Laune 'Bio', 'Öko' etc. auf seine Produkte schreiben kann, dann wird diese Bezeichnung schlagartig bedeutungslos.
    Barnevelder dgs. 3,23,7; Orpington porz. 2,8,1; Croad Langshans 0,1 andersfarbige Orps und Mixe (vorw. in Rtg. Braun-blau dgs Barnevelder und BarnevelderXCroad Langshan) 1,13,24

  3. #13
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Zitat von Philip G.
    laut EU müssen Bioeier mit biologisch erzeugtem Futter erzeugt werden!
    Das stimmt nicht.
    Der Begriff Bio bedeutet überhaupt nichts. Wenn jemand behauptet er produziere Bio-Eier, sagt das nichts über die Qualität der Eier aus.
    Ob er genverändertes Futter oder Pestizide verwendet spielt überhaupt keine Rolle. Er kann alles verfüttern, was nicht generell verboten ist. Denn allein der Begriff Bio ist nicht mit Auflagen verbunden.
    Die einzige Möglichkeit mehr oder weniger vernünftige Ware zu bekommen ist, Produkte von Erzeugern zu erwerben, die einem Verband angehören, oder aber sich den Richtlinien des Öko-Landbaugesetzes unterwerfen.
    Verbände sind neben vielen anderen z.B. Demeter oder Bioland. Die haben ganz bestimmte Auflagen, die sie bei ihren Mitgliedern regelmäßig kontollieren. Nur wenn sie diese Auflagen erfüllen werden sie zertifiziert.
    Das Öko-Landbaugesetz (Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus) ist die andere Möglichkeit.
    Die vom Bund auf EG Grundlage geforderten Auflagen, werden von den Bundesländern kontrolliert. Die Länder erteilen auch die Zulassungen, für die von ihnen kontrollierten Betriebe.
    Wer es ganz genau wissen wil, kann hier noch einmal nachlesen

    Anhang IV. Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der
    Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen
    Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG)1)
    § 1 Anwendungsbereich.
    Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 198 S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1481/2004 der Kommission vom 19. August 2004 (ABl. EU Nr. L 272 S. 11) geändert worden ist, sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft.

    § 2 Durchführung.
    (1) Die Durchführung einschließlich der Überwachung der Einhaltung der in § 1 genannten Rechtsakte, dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
    (2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für
    1. die Zulassung der privaten Kontrollstellen (Kontrollstellen) nach Artikel 9 Abs. 5 und 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91,
    2. den Entzug der Zulassung nach Artikel 9 Abs. 6 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 nach Maßgabe des § 4 Abs. 3,
    3. die Erteilung einer Codenummer an Kontrollstellen nach Artikel 9 Abs. 6 a der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91,
    4. die Erteilung einer Genehmigung für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen nach Artikel 11 Abs. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 sowie
    5. die Erteilung einer Zulassung für die Verwendung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nach Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 207/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Festlegung des Inhalts des Anhangs VI
    der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sowie der Durchführungsvorschriften zu deren Artikel 5 Abs. 4 (ABl. EG Nr. L 25 S. 5) in der jeweils geltenden Fassung.
    (3) 1 Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung
    1. Aufgaben nach Absatz 1, ausgenommen die Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1, ganz oder teilweise
    a) auf Kontrollstellen oder
    b) andere natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die in gleicher Weise wie Kontrollstellen die Gewähr für eine unabhängige, sachkundige und zuverlässige Erfüllung der Aufgaben bieten, zu übertragen (Beleihung) oder sie daran zu beteiligen (Mitwirkung),
    2. die Voraussetzungen und das Verfahren der Beleihung und der Mitwirkung zu regeln.
    2 Die Landesregierungen sind befugt, die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden des Landes zu übertragen.
    MfG

    Ernst Niemann

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  4. #14
    Avatar von chook
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    Original von Ernst
    [...] der Begriff Bio ist nicht mit Auflagen verbunden.
    Ähm. Da liegst Du falsch. Genau das ist doch der Punkt: Natürlich ist die Verwendung des Begriffes 'Bio' rechtlich geregelt! Wird der Begriff 'Bio' legal verwendet, so sagt er auch etwas über die Futterqualität aus, d.h. Biofutter, keine GVO, keine Pestizide usw.

    Aus der EU-Verordnung (VERORDNUNG (EWG) Nr. 2092/91 DES RATES vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel):
    Artikel 2: Im Sinne dieser Verordnung gilt ein Erzeugnis als aus ökologischem Landbau stammend gekennzeichnet, wenn in der Etikettierung, der Werbung oder den Geschäftspapieren das Erzeugnis, seine Bestandteile oder die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mit Bezeichnungen versehen werden, die dem Käufer den Eindruck vermitteln, dass das Erzeugnis, seine Bestandteile oder die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse nach den in Artikel 6 genannten Produktionsregeln gewonnen wurden. Insbesondere die folgenden Bezeichnungen, die daraus abgeleiteten gebräuchlichen Bezeichnungen (wie Bio-, Öko- usw.) und ihre Diminutive, alleine oder kombiniert verwendet, gelten in der gesamten Gemeinschaft und in allen Amtssprachen als Hinweis auf Methoden des ökologischen Landbaus, [...] Deutsch: biologisch, ökologisch.
    Das heisst, so gekennzeichnete Lebensmittel müssen mindestens die Bedingungen o.g. EU-Verordnung (bzw. der entsprechenden EU- und nationalen Durchführungsbestimmungen) erfüllen und dies muss zertifiziert und regelmässig von autorisierten Stellen kontrolliert werden. Ist das nicht der Fall, dürfen diese Bezeichnungen auch nicht geführt werden.
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  5. #15
    Avatar von legaspi96
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    Und wie erklärst Du mir die supergünstigen "Bioeier" aus dem SB im Gegensatz zu den teuren Eiern im Bioladen? Da muß doch ein Unterschied sein.
    Grüße
    Monika
    Hühner sind Menschen wie Du und ich, nur das sie zur Hausordnung Hackordnung sagen.


  6. #16
    Avatar von vogthahn
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    die EU-Normen sind wesentlich lascher als z.B. Demeter oder so
    die können sogar aus Massentierhaltungen kommen (Bodenhaltung oder Massen-freilandhaltung), oft sind sie auch noch aus Billiglohnländern;
    da können sie dann so billig sein und unsere einheimischen Bio-betriebe nicht mithalten
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    Jonathan Swift

  7. #17
    Avatar von chook
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    Genau. Deswegen schrieb ich "müssen mindestens die Bedingungen o.g. EU-Verordnung erfüllen."
    Verbandsrichtlinien sind i.d.R. schärfer. Da kann z.B. gefordert werden, dass das Futter vorwiegend aus eigener oder heimischer Produktion stammt, Gruppengrössen sind z.T. viel geringer als in der EU-VO erlaubt usw.
    Bodenhaltung ohne Auslauf ist aber auch unter der EU-VO nicht erlaubt.
    Siehe: http://www.oekolandbau.de/erzeuger/t...ko-verordnung/

    Hier ist ein Vergleich der Produktionskosten der Eiererzeugung nach EG-Öko-Verordnung bzw. Verbandsrichtlinien
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  8. #18
    Avatar von legaspi96
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    Ja, das weiß ich, aber der Verbraucher weiß das nicht unbedingt. Wie oft diskutiere ich sinnlos mit solchen Menschen, die alles in einen Topf werfen Die sind überzeugt davon, das das Bioei aus dem SB ein Bioei ist und das Ei aus dem Demeterladen einfach nur überteuert verkauft wird.
    Grüße
    Monika
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  9. #19
    Avatar von vogthahn
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    mittlerweile gebe ich es auf, Leute zu "missionieren", die eigentlich dafür kein Interesse haben, was sie wirklich essen und kaufen...

    wer es wirklich von sich aus wissen will, dem erkläre ich es gern, aber auf andere einreden kostet nur Nerven und Zeit, 90% der Fälle ist allenfalls höflich und sagt "jaja, hm", aber will in Wahrheit das alles nicht so genau wissen oder gar wirklich was ändern
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    Jonathan Swift

  10. #20
    Avatar von legaspi96
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    Da hast Du sicher recht. Mich ärgert es nur, das es sich oft um Menschen handelt, die so tun, als würden sie sich sehr wohl ganz viele Gedanken machen. Die z.B. immer noch der Meinung sind, das Sojaprodukte wesentlich besser sind als ein Stück Fleisch vom Kleinbauern nebenan und auch vegetarische Brotaufstriche aus dem A... gesund sind.
    Obwohl, ich gebe zu, über manche lache ich dann auch nur noch, weil sie trotz all der gesunden Ernährung und dem vielen Wassertrinken und Sport noch ihre tägliche Portion Weizenkleie brauchen. Da stimmt doch wohl was nicht.
    Grüße
    Monika
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