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Thema: Impferei und andere "Formalitäten"

  1. #1

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    Impferei und andere "Formalitäten"

    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum. Wir sind "Hühneranfänger" und haben seit 1 Woche 3 junge Legehybriden (2 weisse Leghorn und eine braune Tetra - hoffe, dass ich das richtig wiedergegeben habe). Sie haben einen schönen, neuen Stall (zugegebenermassen nicht so gross, können aber den ganzen Tag in einen eingezäunten Auslauf mit ca. 20 qm) mit allem was dazugehört, Sandloch, Büsche, Schatten usw.).

    Ich will sie diese Woche noch beim Veterinäramt (bei uns im Landratsamt) anmelden. Wie ich dem Formular entnehmen kann, erfolgt automatisch (?) eine Meldung an die Tierseuchenkasse (Baden-Württemberg). Kostet das was extra und kommt da noch mehr Papierkrieg auf mich zu? Muss ich beim Tierarzt vorstelllig werden? Was ist mit der Impferei? Was Impfen und wie oft? Entwurmen? Die Hühner sind ja von einem grossen Hühnerzhüchter und sollen alle nötigen Impfungen bereits erhalten haben. Aber nichts hält bekanntlich ewig... . Ich will ja auch nicht auf Ausstellungen, nur die Frühstückseier zum Eigengebrauch. Fragen über Fragen... . Kann mich bitte jemand aufschlauen. Hab zwar schon viel hier im Forum gelesen, aber irgendwie trifft immer nicht alles auf uns zu. Bin etwas verunsichert, will aber auch alles richtig machen.

    Es macht riesigen Spass den Mädels beim Scharren zuzuschauen. Sie fangen jetzt richtig mit Legen an. Im Schnitt 2 Stück am Tag, freu .

    Tollles Hobby, schade, dass ich nicht schon früher aufs "Huhn" gekommen bin. Faszinierende Tiere.

    Besten Dank im voraus.

    Gruss
    Marcus

  2. #2
    Avatar von Ira
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    ich will aber schon bald wieder auf ausstellungen, zuletzt hat die vogelpest mir den ganzen spass verdorben und bei uns im verein wurde die ausstellung untersagt usw usf. einsperren aussperren............

    nun höre ich immer gerüchte, man müsste jetzt mehr impfen und irgendwas anderes, aber die alten leute im verein haben keine namen vom medi.

    zudem habe ich gehört, man solle eine betriebsnummer haben?

    und gänse sollen nu auch geimpft werden?wie ist es mit dem übrigen wassergeflügel?

    bitte um aufklärung...
    BIETE: Eggs
    SUCHE: Weltfrieden

  3. #3
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Gerüchte – stimmt, zumeist sind es nur Gerüchte.

    In wenigen Sätzen kurz zusammengefasst:

    1) Es besteht bei jedem Geflügelbestand eine Meldepflicht gegenüber dem jeweiligen Veterinäramt und der zuständigen Tierseuchenkasse des Bundeslandes.
    2) Im Hinblick auf die Freilandhaltung ist diese ggfls. zusätzlich beim Veterinäramt anzuzeigen – konkrete Infos holt man sich am besten dort direkt oder von deren Internetseiten. Auf diverse Infos hier aus dem Forum sollte man sich nicht immer (leichtgläubig) verlassen. Gesundes Halbwissen ist zumeist gefährlich.
    3) Bei Hühnern ist eine ganzjährige Imunisierung gegen ND vorgeschrieben. Es ist daher regelmäßig alle 3 Monate zu impfen. Eine entsprechende Impfbescheinigung sollte man sich durch den Tierarzt erteilen lassen.
    4) Wer Wassergeflügel hält muss dieses regelmäßig durch die Entnahme von Blutproben/Tupfern auf Vogelgrippe untersuchen lassen oder eine entspre-chende Anzahl „Kontroll-Hühner“ mit im Bestand laufen lassen. Wer also Wassergeflügel bei der Tierseuchenkasse und Veterinäramt gemeldet hat sollte zwingend auch Hühner halten und melden – das ist deutlich billiger als die Kosten der Untersuchungen zu tragen. Evtl. braucht man im Herbst für die Ausstellungen eine entsprechende Bescheinigung des Veterinäramtes über die gemeinsame Haltungsweise um die Vorlage der Bescheinigung über die Blutuntersuchung zu vermeiden. Wer also Kontrolltiere meldet sollte solche auch tatsächlich haben. Denn was mache ich wenn ich eine Bescheinigung brauche und das Veterinäramt für die Erteilung derselben eine Stallbegeheung machen will? Hoffentlich doch keine „dicken Backen“ weil da keine Hühner laufen.
    5) Durch die Tierseuchenkassen bekomme ich eine Betriebsnummer zugeteilt. Diese steht z.B. in NRW auf der Rechnung. Sofern keine automatisch zugeteilt wird sollte man diese bei der Tierseuchenkasse beantragen. Warum? In verschiedenen Bundesländern (meines Wissens nach z.B. in Niedersachsen) ist diese bei der Meldung zu einer Ausstellung mit anzugeben. Die Rechnungen also nicht wegwerfen – sonst sucht man im Herbst seine Betriebsnummer.
    6) Auch bei Tauben besteht eine Meldepflicht wie bei Hühnern und Wassergeflügel. Auch wenn diese meines Wissens in der Tierseuchenkasse beitragsfrei sind sollte man sie melden – Betriebsnummer !!

    Das war es ganz knapp zusammengefasst dann aber. Alle weiteren Impfungen/Untersuchungen sind freiwillig und nicht vorgeschrieben – auch nicht beim Wassergeflügel.
    Zum Bereich „mehr und irgendwas andres“ wird es sich hier wohl um die bereits seit längerer Zeit laufende Diskussion zur Frage der Wirksamkeit verschiedener Marekimpfstoffe (ich nenne das der Einfachheithalber einmal die normale Variante ./. Stickstoff gekühltem Impfstoff) handeln. Diese Diskussion sollte hier auch nicht fortgeführt werden weil sie ansonsten von der ursprüngliche Fragestellung zuweit wegführt.

    Für den Marcus noch knapper zusammengefasst:
    Der Weg zum Veterinäramt und Tierseuchenkasse sind auf jeden Fall richtig. Alle weiteren Infos zur Tierseuchenkasse sollte man sich bei den entsprechenden Stellen selbst einholen. Die Regelungen sind Ländersache. Eine für Deinen Fall korrekte Antwort kann Dir im Normalfall kein Westfale oder Niedersachse geben.
    Im Hinblick auf die ND-Impfung empfehle ich zur Verienfachung einen Verein in der Nähe zu suchen. Ganz nebenbei lernt man noch einige interessante Menschen kennen.

    Viele Grüße
    Günter
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  4. #4
    Avatar von Waldfrau2
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    Hallo Hühnerstreichler,

    ich habe mit meinen Hybriden eine Kopie der Impfbescheinigung bekommen, und da stand drauf, bis wann die ND (Newcastle-Disease)-Impfung hält. Da sie die Spritzen-Impfung erhalten hatten, war das 1 Jahr, und sie haben gerade ihre erste "Schluckimpfung" (= 3-Monats-Impfung) erhalten und somit auch eine neue Impfbescheinigung. Das ist die einzige Pflichtimpfung.

    Normalerweise müßtest Du auch so eine Bescheinigung bekommen haben, bzw. wenn nicht, dann vom Züchter noch anfordern.

    Bei mir in Hessen war das mit der Tierseuchenkasse kein großer Papierkrieg, man kann die jährliche Kontrollmeldung auch online vornehmen und bekommt dann einen Bescheid mit Überweisungsträger.

    Tollles Hobby, schade, dass ich nicht schon früher aufs "Huhn" gekommen bin. Faszinierende Tiere.
    Genau so ist es mir auch gegangen!
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  5. #5
    Chicken Man ! Avatar von Weyz
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    Original von Waldfrau2
    Hallo Hühnerstreichler,

    ich habe mit meinen Hybriden eine Kopie der Impfbescheinigung bekommen, und da stand drauf, bis wann die ND (Newcastle-Disease)-Impfung hält. Da sie die Spritzen-Impfung erhalten hatten, war das 1 Jahr, und sie haben gerade ihre erste "Schluckimpfung" (= 3-Monats-Impfung) erhalten und somit auch eine neue Impfbescheinigung. Das ist die einzige Pflichtimpfung.

    Normalerweise müßtest Du auch so eine Bescheinigung bekommen haben, bzw. wenn nicht, dann vom Züchter noch anfordern.

    Bei mir in Hessen war das mit der Tierseuchenkasse kein großer Papierkrieg, man kann die jährliche Kontrollmeldung auch online vornehmen und bekommt dann einen Bescheid mit Überweisungsträger.

    Tollles Hobby, schade, dass ich nicht schon früher aufs "Huhn" gekommen bin. Faszinierende Tiere.
    Bescheinigung gibt es bei uns keine, man kann sich vierteljährlich die ND-Brühe beim GZV abholen und wird dann dort aufgeschrieben, dass man sie sich geholt hat. Aber Tierseuchenkasse? Davon lese ich immer mal, aber Deinem Beitrag zufolge gibt es sowas also auch in Hessen. Da werde ich wohl mal im Verein nachfragen müssen, ob ich da auch noch Mitglied werden soll...

    Genau so ist es mir auch gegangen!
    Wer will, dass die Welt bleibt wie sie ist,
    der will nicht dass sie bleibt
    Atomkraft? Nein Danke!

  6. #6
    Avatar von Ira
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    also nd ist bekannt, sentineltiere auch, tsk sowieso, also gibt's nix neues?

    was ist mit dieser gänseimpferei? ist da was dran?
    BIETE: Eggs
    SUCHE: Weltfrieden

  7. #7
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Original von Ira
    ..... also gibt's nix neues?
    was ist mit dieser gänseimpferei? ist da was dran?
    Nix Neues - weder bisher bekannt und auch nicht nach erneuter Recherche in den gesetzlichen Vorschriften feststellbar.

    Das wäre im übrigen derartig revolutionär zu den bisherigen Regelungen, dass diese Veränderung mit Sicherheit durch den BDRG publiziert worden wäre.

    Parolen, Gerüchte, gesundes Halbwissen - nichts anderes.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  8. #8
    Avatar von Susanne
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    Hallo,
    in Baden- Württemberg kann (muss) man Hühner unter 50 Stück nicht bei der Tierseuchenkasse anmelden.
    Grüße
    Susanne

  9. #9
    Avatar von cochin-mama
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    726
    Original von Susanne
    Hallo,
    in Baden- Württemberg kann (muss) man Hühner unter 50 Stück nicht bei der Tierseuchenkasse anmelden.
    Grüße
    Susanne
    muss man sie sonst irgendwo anmelden
    Ein Astloch im Brett vor dem Kopf erweitert den Horizont um ein Vielfaches. (Werner Mitsch)
    -
    Niveau sieht nur von unten betrachtet wie Arroganz aus.

  10. #10
    Avatar von Susanne
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    Baden- Württemberg
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    Hallo,
    beim Veterinäramt müssen sie auch in B-W gemeldet werden.
    Grüße
    Susanne

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