So ganz richtig, von wegen ohne Sachschaden/Personenschaden kann man nichts machen, is das nicht. Zumindest in D gilt mittlerweile fast flächendeckend eine Anleinpflicht innerhalb Ortschaften. Und das ein Hund nicht unbeaufsichtigt streunen darf. Da sind dann aber nicht Polizei oder Gemeinde der Ansprechpartner, sondern das Ordnungsamt.
Da anrufen, nichts beschönigen, aber auch nichts übertreiben und Tacheles reden. Das der Hund unangeleint streunt, Kinder sich bedroht fühlen (knurrt er oder schnappt er evtl.?) das er auf fremde Grundstücke geht, dort Nutz- und Kleintiere jagt und vermutlich auch noch Häufchen streut... alles erwähnen, auch Größe, Rasse des Hundes, wie lange das schon so geht und die Besitzerin nicht reagiert wenn sie darauf angesprochen wird. Das Ordnungsamt wird dann eine Verwarnung aussprechen, bei der 2-3 Beschwerde ein Ordnungsgeld und wenn sie "gut" sind, dann wird der Halterin der Hund abgenommen.
Hunde sind Gewohnheitstiere und stecken auf ihren Touren auch Reviere ab. Selbst wenn sie mal längere Zeit dieses nicht tun können, sie werden wieder anfangen, wenn Besitzer denken es wäre Gras über die Sache gewachsen. Und innerhalb dieses Reviers ist der Hund der Chef, das ranghöhere Rudelmitglied ist ja zu Hause. Er wird also wieder touren, markieren, evtl. Leute anknurren und auch wieder Tiere jagen. Das Ordnungsamt hat dagegen die Handhabe, auch ohne Sach- oder Personenschaden.
liebe Grüsslis... Lexx
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