In Deutschland gilt die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV). Diese gilt aber nur für Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Private Halter dürfen machen was sie wollen und wer sich heimlich Zutritt verschafft um nachzusehen macht sich strafbar.
Lesezeichen