Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Stallpflicht in NRW

  1. #1

    Registriert seit
    15.09.2005
    Beiträge
    5

    Fragezeichen Stallpflicht in NRW

    Hallo!
    Ich habe gehört, das die Stallpflicht in NRW nur für bestimmte Kreise gilt, konnte aber nicht herrausfinden welche. Weiß jemand von euch genaueres?
    Grüße,
    Anna

  2. #2
    Moderator Avatar von gaby
    Registriert seit
    20.01.2005
    Ort
    410xx Mönchengladbach
    PLZ
    410xx
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    9.842

    RE: Stallpflicht in NRW

    Kreis Kleve
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  3. #3

    Registriert seit
    15.09.2005
    Beiträge
    5
    Themenstarter

    RE: Stallpflicht in NRW

    Das heißt meine Hühnchen dürfen noch nach Draussen?

  4. #4
    Moderator Avatar von gaby
    Registriert seit
    20.01.2005
    Ort
    410xx Mönchengladbach
    PLZ
    410xx
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    9.842

    RE: Stallpflicht in NRW

    Info Vogelgrippe
    Seite 2 steht ein Artikel darüber. Füttern solltest Du jedenfalls drinnen.
    Auch wenn das (noch) nicht als Pflicht gilt.
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  5. #5

    Registriert seit
    15.09.2005
    Beiträge
    5
    Themenstarter

    traurig RE: Stallpflicht in NRW

    Grad im Lokalradio gehört: Stallpflicht im Kreis Wesel, Kleve und in der Stadt Duisburg

  6. #6

    Registriert seit
    16.09.2005
    Beiträge
    68

    Stallpflicht in Nord NRW

    Hallo,
    habe gestern aus der Zeitung (MT-online.de) entnommen, das die Stallpflicht nur für gewerbliche Hühnerhalter in Petershagen gilt.
    Ich als Hobbyhalter darf nur draussen nicht mehr füttern, was nicht weiter schlimm ist.
    Pat.
    Italiener, Lachshühner, Araukaner, Antwerpener Bartzwerge, alle als Zwerge. Seit kurzem sogar Soayschafe

  7. #7
    Avatar von Turbinchen
    Registriert seit
    21.02.2005
    Beiträge
    268
    Da ist man gerade aus dem Urlaub zurück, und muss sich wieder endlos durch die Seiten klicken, um herauszufinden was aktuell so gilt:

    Hier ein Auszug aus der Seite des NRW Ministeriums für Landwirtschaft etc.


    Was macht NRW?
    Nordrhein-Westfalen trifft Vorsorge, um die heimischen Geflügelbestände vor einer möglichen Infektion zu schützen:

    Seit dem 15. September ist es generell verboten, Hühner, Hähne, Perlhühner, Truthühner, Enten oder Gänse im Freien zu füttern. Dadurch soll vermieden werden, dass Wildvögel durch Futterstellen angelockt werden.

    In den ornithologisch besonders wichtigen Zugvogel-Rastgebieten „Unterer Niederrhein“ und „Gemeinde Petershagen“ gilt ein zeitlich befristetes, regionales Aufstallungsgebot für die Zeit vom 15. September bis 30. November.

    Das bedeutet:
    Bei gewerbsmäßiger Geflügelhaltung (ab 100 Tiere) sind die Tiere in dieser Zeit in geschlossenen Ställen unterzubringen. Von der Aufstallung kann abgesehen werden, wenn andere Schutzvorkehrungen getroffen werden, wie z.B. Überspannen der Freilandhaltung mit Netzen, die einen direkten Kontakt mit Wildvögeln verhindern. In diesem Fall ist dieses dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ferner sind in Betrieben, die in den Schutzgebieten ihre Tiere nicht aufstallen können, zusätzliche Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge erforderlich:

    Einmal im Monat muss eine tierärztlich-klinische Gesundheitsüberwachung und eine Untersuchung auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 erfolgen.

    Für die übrigen Landesteile gelten ebenfalls besondere Schutzmaßnahmen:

    Wer mehr als 100 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) zur Vermarktung von Fleisch und Eiern (= gewerbsmäßige Haltung) oder zur Zucht (dazu zählen auch Kleinbestände!) nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, hat bei den Tieren vom 15. Oktober bis 15. Dezember stichprobenartig eine Blutuntersuchung zur Kontrolle auf eine mögliche Infektion mit dem Vogelgrippevirus durchführen zu lassen. Darüber hinaus kann das Veterinäramt weitere Untersuchungen anordnen lassen.

    Außerdem haben Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung eines möglichen Infektionsgeschehens bei wildlebenden Vögeln in Abstimmung mit den Veterinärbehörden von erlegten Federwild Kloakentupfer virologisch untersuchen zu lassen.
    lg Turbinchen

  8. #8
    Avatar von Arne
    Registriert seit
    13.02.2005
    Beiträge
    4.697
    Außerdem haben Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung eines möglichen Infektionsgeschehens bei wildlebenden Vögeln in Abstimmung mit den Veterinärbehörden von erlegten Federwild Kloakentupfer virologisch untersuchen zu lassen.

    Ooooooh jaaaaaaaa, DEN Satz hätte ich jetzt gern noch in verständlichem Deutsch......
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


    Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

Ähnliche Themen

  1. Stallpflicht in Nds ???
    Von Isha-Saskia im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 229
    Letzter Beitrag: 11.01.2009, 19:45
  2. Stallpflicht?
    Von holz-titan im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 02.06.2007, 21:16
  3. Stallpflicht
    Von holz-titan im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.04.2007, 01:08
  4. Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 23.07.2006, 08:57
  5. Stallpflicht
    Von chris100 im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 01.02.2006, 13:11

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •