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Thema: Muss man seine Hühner registrieren ?

  1. #1

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    Fragezeichen Muss man seine Hühner registrieren ?

    Hallo beisammen,
    meinem Freund wurde gesagt er müsse seine 7 Hühner registrieren,deren Eier testen lassen und Buch führen.
    Er glaubt mir nicht daß er nur verarscht wurde.

    Es ist doch nur ein Witz oder

    mazi

  2. #2
    Avatar von Katrin
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    RE: Muss man seine Hühner registrieren ?

    Hallo Mazi!

    Er muß tatsächlich seine 7 Hühner beim Veterinäramt melden auch bei der Tierseuchenkasse. Und er muß sie regelmäßig gegen Newcastle Krankheit impfen.
    Die Eier braucht er nicht auf Salmonellen untersuchen zu lassen, das kommt später, wenn er seinen Bestand vergrößert.

    VG Katrin
    "Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast"
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  3. #3

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    Themenstarter

    RE: Muss man seine Hühner registrieren ?

    bis wieviel Hühner gilt das ?
    wissen sie was das kostet ?

    mazi

  4. #4
    Avatar von Katrin
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    RE: Muss man seine Hühner registrieren ?

    Hallo!

    Bitte lies mal das hier:
    http://www.huehner-info.de/cgi-bin/Y...num=1100338127

    VG Katrin
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  5. #5
    Avatar von Sonja
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    Hallo,

    wir mussten unsere Hühner auch bei der Kreisverwaltung registrieren lassen. Geimpft werden müssen sie natürlich auch gegen ND.

    Aber bisher war noch keiner da, der die Eier untersuchen wollte.
    Die sollen auch da bleiben wo sie sind. Ich glaube kaum, dass meine Hühner Salmonellen haben, dann hätten sie doch auch Durchfall und/oder wären krank.

    lg

    Sonja
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  6. #6
    Avatar von SetsukoAi
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    Hi,

    also wir haben jetzt seid 6 Jahren Hühner und wir haben bisher keine Registriert, wir wurden auch vom zuständigen Tierarzt nicht aufgefordert sie registrieren zu lassen und wir haben mittlerweile bestimmt an die 50 Hühner.

  7. #7
    Avatar von MonaLisa
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    Die Registrierung ist eine Bringepflicht, d. h. jeder ist selbst dafür verantwortlich, seine Hühner zu melden und sich zu erkundigen, was er dafür alles benötigt. Im Falle eines zB Seuchenausbruchs im Bestand schützt die Aussage: unser TA hat nichts davon gesagt.. leider nicht vor ziemlich hohen Strafen wegen Nichtbefolgens des Meldegesetzes.

    Gruss Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  8. #8
    Avatar von SetsukoAi
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    Das es ein meldegesetz für Hühner gibt wusste ich nicht, wurde uns auch noch nie gesagt oder habe es je irgendwo mal gelesen. In unserer Umgebung hat auch noch niemand seine Hühner gemeldet, ich höre das hier wirklich das erste mal.

    Kostet die Registrierung der Hühner was?


    Edit: Oder haben wir die vielleicht doch gemeldet? Irgendwo haben wir auch unsere Pferde gemeldet und das war nicht bei der Versicherung... schon möglich das die Hühner auch dabei waren, muss ich mal nachfragen.

    nochmal edit: ja hab was gefunden:

    Kennzeichnung und Registrierung von Tieren

    Da Tierseuchen insbesondere über den Handel mit Tieren weiterverbreitet werden, und damit im Seuchenfall rasch reagiert werden kann, ist die Kreisverwaltung auf eine ständig auf dem aktuellen Stand gehaltene Datenbank angewiesen, in der sämtliche Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Angabe der Tierzahlen und Standort der Tiere erfasst sind. Um im Falle eines Seuchenausbruches schnell die Herkunft eines Tieres nachvollziehen zu können, gilt für Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Pferde eine Kennzeichnungspflicht.
    Gesetzliche Grundlage hierzu sind die Viehverkehrsverordnung und EU-Vorschriften. Die Viehverkehrsverordnung verpflichtet jeden Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Hühner oder Truthühner) zur Anzeige seiner Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt. Es müssen die im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsart und der Standort bezogen auf die jeweilige Tierart gemeldet werden sowie auch größere Veränderungen (Betriebsaufgabe, Bestandsreduzierung bzw. -aufstockung ).

  9. #9
    Avatar von andi
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    so wie ich gerade gelesen (http://www.tsk-bw.de/) ist bei uns in bw nur meldepflichtig der mehr als 49 tiere hat.

    grüßle andi

  10. #10
    Avatar von Gerhard_S
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    Meldepflicht

    Hallo,

    bin zwar kein Experte, aber nach meiner Sicht werden hier immer wieder zwei Punkte durcheinander gebracht:

    1. Registrierung der Tierhaltung beim Kreisveterinäramt nach § 24 b Viehverkehrsordnung ist für alle Geflügelbestände unabhängig von deren Größe vorgeschrieben. Habe die VVO leider nicht als Text im Netz gefunden, aber mit Google kommt man auf viele dementsprechende Hinweise, z.B. http://www.dietingen.de/de/aktuelles...-00000002.html
    Im Alb-Donaukreis sieh das Meldeformular z.B. so aus: http://www.alb-donau-kreis.de/gesund/pdf/tierhalter.pdf

    2. Registrierung der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse. Da sind die Regeln von Bundesland zu Bundesland verschieden. Andi´s Link führt zur Regelung in Baden-Württemberg, wo tatsächlich Bestände <49 Hühner nicht bei der TSK meldepflichtig und beitragsfrei sind, jedoch nur, wenn keine anderen meldepflichtigen Tiere gehalten werden (z.B. Schafe, Kühe, Schweine, Pferde), siehe http://www.tsk-bw.de/Online_Lesen/Be...atzung.htm#ps2
    In anderen Bundesländern sieht das teilwese ganz anders aus.
    Also bei der jeweilgen TSK nachfragen oder im Internet checken...

    Hoffe, ich konnte ein wenig zur Klärung beitragen...

    Grüße
    Gerhard

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