Ganz wesentlicher Hintergrund dieses Tests sind auch die vom BDRG aufgestellten Richtlinien zum Bruteiverkauf und -Versand. Da wir ja alle dem BDRG angehören, sind diese Richtlinien für uns verbindlich. Für mich persönlich gilt: Wer diese Regeln grundsätzlich ausschließt, disqualifiziert sich selbst. Das hat seinen Grund in teuren Erfahrungen.
Hier nochmal ein Auszug aus diesen Richtlinien:
Bei ordnungsgemäßer Verpackung wird das Versandrisiko vom Käufer getragen, ist ein Punkt über den sich streiten lässt.6. Als Normalbefruchtung, die zu einer Ersatzleistung nicht verpflichtet, gilt bei leichten und mittelschweren Rassen eine Befruchtung von 75%, bei schweren Rassen 50%. Wenn Ersatzeier mitgeliefert werden, so gilt die Befruchtungsgarantie nur für die bestellte und bezahlte Stückzahl ausschließlich der zusätzlich gelieferten Eier.
7. Mängelrügen bezüglich der Beschaffenheit oder Befruchtung der Bruteier sind spätestens innerhalb 14 Tagen (vom Versandtag ab gerechnet) dem Verkäufer schriftlich zu unterbreiten.
8. Die Ersatzleistung für unbefruchtete Eier innerhalb der Garantiegrenzen erfolgt durch Lieferung frischer Bruteier oder wenn dies nicht möglich ist, durch Rückzahlung des Stückpreises. Die Feststellung der Befruchtung kann nach einer Bebrütung von längstens 7 Tagen erfolgen. Jedes Ei, in dem durch die Bebrütung eine Veränderung vorgegangen ist, gilt als befruchtet. (Ein unbefruchtetes Ei ist unverändert wie ein frisches Ei.)
Die Garantie kann von dem Käufer nur in Anspruch genommen werden, wenn er die unbefruchteten Eier hart gekocht und der Länge nach durchgeschnitten mit dem noch sichtbaren Kennzeichen des Verkäufers in dessen Verpackung portofrei zurücksendet. Der Verkäufer ist dann innerhalb einer Woche zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Bei ordnungsgemäßer Verpackung wird das Versandrisiko vom Käufer getragen.
Die Erfahrung zeigt, dass, selbst bei ordnungsgemässer Verpackung, gelegentlich Eier zu Bruch gehen. Ich gehe davon aus, dass wenn die Anzahl der durch die Bebrütung unveränderten Eier, einschließlich der offensichtlich beschädigten Eier, unter 50% liegt, entweder die Befruchtung ungenügend oder die Verpackung nicht ordnungsgemäß war. Darüber liegt es im Rahmen der vorgegebenen Befruchtungsrate oder bleibt Versandrisiko des Käufers. Entsprechend erwarte ich Ersatz oder leiste ihn, wenn ich selbst der Versender war. Im Zweifelsfall will ich dann die Eier schon sehen. Ob sie dann, gemäß den BDRG-Richtlinien, mit meiner Verpackung oder nur die Verpackung an mich zurück gesendet werden müssen, portofrei natürlich, kann man im Einzelfall absprechen. Das gilt selbstredend auch für Eier die getauscht wurden, wobei ich inzwischen bei der im Test beschriebenen Verpackung davon ausgehe, dass sie ordnungsgemäß ist.
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