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Thema: Die Geflügelpestschutzverordnung

  1. #1
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Die Geflügelpestschutzverordnung

    Weil angesprochen wurde, dieser Fakt könnte jemanden verunsichern... dafür gibt es keinerlei Grund! Zwar existiert diese Verordnung und jeder Geflügelhalter, wirklich jeder, sollte sich damit auseinandersetzen, aber sie ist kein Grund zur Panik. Panik erlebe ich viel häufiger, wenn Neuhalter im Laufentenforum durch Hörensagen von der Verordnung Wind bekommen und dieses dann gemixt mit Halbwissen führt oft dazu, das die Enten oft schon mit einem Bein im Tierheim stehen, bevor die tatsächlichen Fakten klargemacht werden können. Eine Freundin hat mich auch letzt gefragt, wo man die Verordnung nachlesen kann, weil dieses Halbwissen und Fehlinterpretationen auch in den Vogelforen kursieren.

    Die Geflügelpestschutzverordnung, Stand 18.10.2007 und für Gesamtdeutschland gültig kann man hier nachlesen.
    Die meissten Punkte betreffen industrielle Geflügelhaltungen, also Eier- und Fleischproduzenten, aber einige auch uns Hobbyhalter und die Züchter.

    Ich werde die nächste Woche über im Detail auf die Paragraphen und wesentlichen Abschnitte eingehen, die uns hier im HüFo betreffen, wer natürlich Fragen hat kann sie gerne stellen, ich werde sie auch gerne beantworten. Die wesentlichen Punkte auf die ich eingehen möchte sind Melde- und Registerpflicht, Meldung bei der Tierseuchenkasse, Aufstallung, Impfung, Keulung im Ernstfall, besondere Regelungen für Wassergeflügelhalter und Schutz von seltenen Rassen.

    Wer vorab Fragen hat, dann bitte mit Nennung des betreffenden Paragraphen, Absatz und Abschnitt, am besten mit Zitat und Verlinkung, dann kann ich auch umso schneller antworten.

    liebe Grüsslis... Lexx

    P.S. Bitte KEINE Für- und Widerdiskussion zur Aufstallung und Verordnung in den Thread einbringen, das stiftet nur Verwirrung. Mein Wunsch ist wirklich eine Art FAQ zu erstellen, um Neulingen die Möglichkeit zu bieten, die Verordnung kennenzulernen und zu verstehen . Ich möchte wirklich nicht die Mods bitten müssen, solche OTs zu löschen, Ihr versteht?
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  2. #2
    Avatar von Wontolla
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    RE: Die Geflügelpestschutzverordnung

    Dann denk auch dran, dass es korrekt GeflügelpestVO heißt und dass es derer zwei gültige gibt. Die eine vom 18.10.2007 und die vom 20.12.2005. Die Geflügelpestschutzverordnung vom 31.10.2006 (für Nutzgeflügel) wurde durch die GeflügelpestVO vom 18.10.2007 aufgehoben.
    L. G.
    Wontolla

  3. #3
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Stimmt nur zum Teil. Ja es heißt GeflügelpestschutzVO oder auch GflPestSchV, nein es gibt keine zwei Fassungen. Jede Fassung wurde durch die nachfolgende, außer es handelte sich um eine Ergänzung, aufgehoben. Die jetzige Fassung vom Oktober 2007 ist die einzige und allgemeingültige Drastisch geändert wurde unteranderem das Keulungsthema, Aufstallung im Falle eines Seuchenausbruchs in einem Nachbarland, der Impfungsaspekt wurde ausformuliert, die Liste bedrohter Rassen angehängt, die Sentinelhaltung für Wassergeflügelhalter überarbeitet und auch Austellungs- und Verkaufsklauseln wurden nochmal ausführlich überarbeitet.
    Was Du konkret meinst, ist die EU-Verordnung zur aviären Influenza, die allerdings vernachlässigbar ist, da die Punkte Hobbyhaltungen und reine Zuchthaltungen nicht betreffen, sondern sich weitestgehend auf Handel mit Geflügelprodukten, Sanktionen bei Seuchenausbrüchen und Quarantäne bei internationalen Austellungen beziehen .

    liebe Grüsslis... Lexx
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  4. #4
    Avatar von Wontolla
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    Na gut, dann zitieren wir halt wörtlich aus der Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007::

    Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
    (Geflügelpest-Verordnung)
    GeflPestSchV
    dann weiter aus der selbigen Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007:

    § 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
    (1) (Aufhebungsvorschriften)
    (2) Bis zum Erlass einer anderweitigen bundesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538 ) hinsichtlich der Newcastle-Krankheit weiter anzuwenden.
    L. G.
    Wontolla

  5. #5
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Hinsichtlich der Newcastle-Erkrankung! Ich wollte mich eigentlich aber auf die aviäre Influenza, also Geflügelpest oder Vogelgrippe beziehen. Die Newcastle Disease ist hier eigentlich außen vor, da es die atypische Geflügelpest ist. Dieser Absatz in der Verordnung 2007, den Du zitierst, dient eigentlich dazu, da es immer wieder zu Verwechslungen der beiden Krankheiten kam und kommt, zu verdeutlichen welche Krankheit mit welcher Verordnung gemeint ist.

    Für diesen Thread wesentlich ist die Verordnung in der Fassung vom 18.10.2007, die von 2005 die betreffend Newcastle Disease noch Bestand hat und die EU-Verordnung zur Geflügelpest vom Dezember 2005 haben hier im Moment "nichts zu suchen", die sind unrelevant, ND gehört auch in ein anderes Krankheitsthema.

    Und wenn´s Dich so stört, dann ebend nur noch Geflügelpest-Verordnung

    liebe Grüsslis... Lexx
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  6. #6
    Avatar von Wontolla
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    RE: Die Geflügelpestschutzverordnung

    Wenn Du mit Deiner Aufklärungsarbeit nicht noch mehr Verwirrung stiften willst, dann musst Du Dich an die offiziellen Titel und Bezeichnungen halten. Hier lesen ja nicht nur Laien. Und da geht es schon beim Titel des Threads los. Geflügelpestschutz-Verordnungen, wie es in der Überschrift steht, gab es in den letzten Jahren zwei, die 2007 beide durch die neuere Geflügelpest-Verordnung aufgehoben wurden. Daneben gibt es noch die etwas ältere Geflügelpest-Verordnung, die bis heute noch nicht vollständig aufgehoben wurde. Um was es in den einzelnen Verordnungen geht, ist bisher noch gar nicht relevant. Mir geht es nur darum herauszufinden über welche Verordnung Du zu schreiben beabsichtigst. Eine der Geflügelpestschutz-Verordnungen ist es jedenfalls nicht. Dass es Dir nur um die Vogelgrippe geht begreife ich jetzt auch allmählich. Da bin ich mal gespannt.
    L. G.
    Wontolla

  7. #7
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Sorry Ottmar, aber im Eingangspostig steht ganz deutlich:
    Die Geflügelpestschutzverordnung, Stand 18.10.2007 und für Gesamtdeutschland gültig kann man hier nachlesen.
    Genauer genannt "Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest" gut mein Fehler. Dazu kommt das ich unter Vogelgrippe (Geflügelpest-Aviäre Influenza) gepostet habe, worum sollte es bitte sonst gehen?

    Allerdings kann man diesen Thread jetzt auch schließen, weil eine Lesbarkeit so echt nimmer möglich ist und nach der Diskussion eh keiner mehr weiterliest. Wenn Du von vornherein konkret und evtl. via PN mir erklärt hättest auf was Du rauswillst, okay, aber so ist der Thread von vornherein für´n Ar***
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  8. #8
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    Original von Lexx
    Sorry Ottmar, aber im Eingangspostig steht ganz deutlich:
    Die Geflügelpestschutzverordnung, Stand 18.10.2007
    und das ist schon falsch, weil es keine Verordnung mit dem Datum gibt, die so heißt. Aber macht nix, schreib ruhig. Oder besser, fang einen neuen Thread an und lass den hier im Sande verlaufen. Ich halte mich dann ab jetzt raus.
    L. G.
    Wontolla

  9. #9
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Aber macht nix, schreib ruhig. Oder besser, fang einen neuen Thread an und lass den hier im Sande verlaufen.
    Jo klar, nachdem ich jetzt vorm gesamten Forum als Vollidiotin mit null Ahnung dasteh, werd ich mir noch die Arbeit machen? Überleg mal, wie´s Dir ginge, wenn Du einen Fachbeitrag schreiben möchtest, um anderen zu helfen und wirst erstmal kategorisch zum Deppen gemacht? Meine Glaubwürdigkeit ist doch jetzt bei gleich Null, wegen eines "SCHUTZ" zuviel.
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  10. #10
    Avatar von Klausemann
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    Original von Lexx
    Überleg mal, wie´s Dir ginge, wenn Du einen Fachbeitrag schreiben möchtest, um anderen zu helfen und wirst erstmal kategorisch zum Deppen gemacht? Meine Glaubwürdigkeit ist doch jetzt bei gleich Null, wegen eines "SCHUTZ" zuviel.
    Hallo Lexx, lass dich nicht durch die beschultitelei verunsichern.

    Vielleicht bietet dir das Hüfo eine extra Plattform, wo du nicht durch gewohnheitsmässige Erbsenzählerei gestört wirst.

    Mit ehrlichgemeinter Kritik hätte man das auch per PN erledigen kennen.

    Aber darum gehts es hier wohl nicht

    Gruss Klaus
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

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