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Thema: Stallbau im Außenbereich - Bauamt sagt nein !

  1. #41

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    Danke für die Hinweise, Ratschläge und Denkanstöße....

    Fakt ist, daß ich auf dem angrenzenden Gartenland wohl ein Gartenhaus hinstellen könnte.
    Aber um Hühner o.ä. darin halten zu dürfen, müßte ich einen Nutzungsänderungantrag stellen...
    der widerum nicht genehmigt werden würde, da Stallungen u.ä. eben nicht aufgestellt werden dürfen......

    Ich habe auch erst gedacht, ich hätte es nicht richtig verstanden....
    aber es ist wirklich so....

    Nun werde ich ein paar Wochen abwarten und mich ganz in Ruhe durch die Paragraphen arbeiten, um dann eine Entscheidung fällen zu können

  2. #42
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von Gänsemarie
    Danke für die Hinweise, Ratschläge und Denkanstöße....

    Fakt ist, daß ich auf dem angrenzenden Gartenland wohl ein Gartenhaus hinstellen könnte.
    Aber um Hühner o.ä. darin halten zu dürfen, müßte ich einen Nutzungsänderungantrag stellen...
    der widerum nicht genehmigt werden würde, da Stallungen u.ä. eben nicht aufgestellt werden dürfen......

    Ich habe auch erst gedacht, ich hätte es nicht richtig verstanden....
    aber es ist wirklich so....

    Nun werde ich ein paar Wochen abwarten und mich ganz in Ruhe durch die Paragraphen arbeiten, um dann eine Entscheidung fällen zu können
    Da gibs nur das eine!! Einen Nutzungsänderungsantrag stellen. Da bringt die Paragraphenarbeit nix weiteres!
    Oder eben über Umwege dort erst mal ein Gartenhäuschen bauen und dann schritt für schritt in Richtung Hühnerhaus gehen! - Was dann natürlich nicht ganz legal ist! Aber manchmal hilft!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  3. #43
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von Gänsemarie
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    Fakt ist, daß ich auf dem angrenzenden Gartenland wohl ein Gartenhaus hinstellen könnte.
    Aber um Hühner o.ä. darin halten zu dürfen, müßte ich einen Nutzungsänderungantrag stellen...
    der widerum nicht genehmigt werden würde, da Stallungen u.ä. eben nicht aufgestellt werden dürfen......

    Ich habe auch erst gedacht, ich hätte es nicht richtig verstanden....
    aber es ist wirklich so....
    Auch hier gilt das Selbe - siehe weiter oben von mir den Bericht!

    Stellt euch vor es könnten überall Ställe auf einer Wiese gebaut werden! Wie würde das aussehen und wann will man da schluss machen!? Bei 10 Tiere? bei 20 Tier? bei 100 Tiere oder bei 10.000 Tiere?!
    Alle Ställe dazu könnte man so bauen, das sie auch innerhalb von einer Std. wieder abbauen könnte oder das alle Ställe auch kein Fundament haben müssen usw. usw.

    Denn wenn man das könnte, dann hätten wir die glkeiche Situation wie in Indien wo viele nicht genehmigte kleine Hütten zum wohnen stehen! Oder wie auf Malorca wo jetzt wieder grosse Millionenteure Hotels abgerissen werden müssen - eben weil sie keine Baugenehmigung haben.
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

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  4. #44

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    Original von hein


    Denn wenn man das könnte, dann hätten wir die glkeiche Situation wie in Indien wo viele nicht genehmigte kleine Hütten zum wohnen stehen! Oder wie auf Malorca wo jetzt wieder grosse Millionenteure Hotels abgerissen werden müssen - eben weil sie keine Baugenehmigung haben.
    Da gebe ich Dir Recht ! Es hat schon seinen Sinn...

    Es ist nur sehr blöd:
    Man hat Gartenland, angrenzend daran Weideland und man könnte darauf weiden lassen, hat aber dann keinen Unterstand für die Tiere.
    Was wiederum gegen andere Gesetze verstoßen würde.

    Ganz abgesehen davon, daß ich niemals meine Tiere ohne Schattenplatz und Wetterschutz darauf halten würde.

  5. #45
    Avatar von SuseL
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    Hallo Gänsemarie,

    das Problem an der ganzen Sache ist, dass man aus der Ferne überhaupt nicht beurteilen kann, ob und was man legal etwas machen kann oder nicht.

    Du schreibst z.B. Gartenland. Was ist das für ein Garten? Dein Hausgarten, direkt auf dem Hausgrundstück, ein Schrebergarten in einer Anlage, ein privater Garten im Innenbereich, aber nicht am Haus, ein wilder Garten wer weiß wo, ein Garten an einem Haus im Außenbereich usw. usf.

    Das alles kann man nur wissen, wenn man die Situation vor Ort und alle Daten, Verordnungen und Gesetze kennt, die für den Bereich vorliegen.

    Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Vielleicht wurde das schon geschrieben. Ich persönlich würde beim Bauamt um einen Gesprächstermin bitten und fragen, was man machen kann, um das zu erreichen, was Du möchtest. Wenn das, was Du willst, gar nicht geht, dann eben was man maximal erreichen kann und wie man vorgehen sollte. Dabei sämtliche mögliche Alternative einbeziehen.
    Gruß Susanne

  6. #46
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von SuseL
    Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Vielleicht wurde das schon geschrieben. Ich persönlich würde beim Bauamt um einen Gesprächstermin bitten und fragen, was man machen kann, um das zu erreichen, was Du möchtest. Wenn das, was Du willst, gar nicht geht, dann eben was man maximal erreichen kann und wie man vorgehen sollte. Dabei sämtliche mögliche Alternative einbeziehen.
    Genau richtig!

    Und danach ggf. einen Nutzungsänderungsantrag stellen!
    Oder was auch immer - das muss sich dann aus dem Gespräch ergeben!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

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  7. #47
    Avatar von Carsten
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    ich habe meine Fargen aus bestimmten gründen gestellt, ohne aber bei den Fragen eine Reihenfolge vorzugeben!

    Ich wollte damit weitere Informationen erlangen!

    @hein: Weißt du was ein Bauwich ist? Wenn ja, dann denk mal drüber nach, wenn nein, dann verurteile nicht die Frage, ob die Hütte innerhalb des Grenzabstands von 3m stehen soll!

    Die Frage "Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein?" ist eben nicht die erste und akllesentscheidende Frage!

    Aber egal, da ich mit Sicherheit nicht alle Sonderregelungen des Baurechts hier pauschal aufschreiben werde!

    Original von hein
    Original von Carsten
    es kommt darauf an, was sonst noch alles auf Eurem Grundstück steht und was dort überhaupt zulässig ist!

    Die ersten Fragen wären:
    -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen?
    -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese?
    -Wo liegt das Grundstück?
    -Gibt es besondere Anforderungen (reines Wohngebiet?)?
    Die allerste Frage ist:

    Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein


    Und der Rest muss sich dann ergeben!

    Denn was bringt die Frage: -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen? - wenn man dort überhaupt nicht bauen darf

    und die Frage: -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese? - ist uninteressant! Wenn dort schon welche stehen, so muss man nicht auch automatisch weitere Genehmigen!

    Und - -Wo liegt das Grundstück? - ist auch uninteressant. Denn wenn dort gebaut werden kann, denn interessiert es niemanden wo das Grundstück liegt! Und wenn dort nicht gebaut werden darf dito - da interessiert die Lage auch niemanden!
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  8. #48
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von Carsten
    ich habe meine Fargen aus bestimmten gründen gestellt, ohne aber bei den Fragen eine Reihenfolge vorzugeben!

    Ich wollte damit weitere Informationen erlangen!

    @hein: Weißt du was ein Bauwich ist? Wenn ja, dann denk mal drüber nach, wenn nein, dann verurteile nicht die Frage, ob die Hütte innerhalb des Grenzabstands von 3m stehen soll!

    Die Frage "Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein?" ist eben nicht die erste und akllesentscheidende Frage!

    Aber egal, da ich mit Sicherheit nicht alle Sonderregelungen des Baurechts hier pauschal aufschreiben werde!
    Auf die Reihenfolge habe ich auch nicht geachtet und ich verurteile auch keine Fragen! Nur was bringt mir das ganze Gefrage, wenn ich dort überhaupt nicht bauen darf!?

    Ob das mit oder ohne Sonderregelung ist doch egal! Ok, wenn ich eine Sonderregelung zum Bauen habe, denn ist ja die Frage ob gebaut oder nicht gebaut werden kann ja schon erledigt!

    Und dann kann ich nach den Sonderregeln fragen z. B. 3m Abstand usw. usw.

    Auch oder trotz Bauwich!!
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  9. #49
    Avatar von Carsten
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    Es gibt praktisch nichts, wo man nicht irgendwas hinbauen kann. Das kann lediglich in Landschaftsschutzgebieten usw. der Fall sein. Sonst kann man selbst im Außenbereich ein genehmiguingsfreies Gebäude errichten!

    Kommt halt nur auf die Größe an!

    Und man muss natürlich das restliche Baurecht, sprich Grenzabstände usw. einhalten!
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  10. #50

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    Hallo,
    So ging es mir vor einigen Jahren auch! Nur war die Begründung, der Zaun würde das Landschaftsbild stören Unbedeutend, dass links und rechts Zäune für Rinder und Schafe sind

    Also haben wirs gelassen und vor kurtzem bekam ich denTipp
    Wenn ich auf einem Grundstück im Außenbereich Bienenvölker habe, darf und muß :P dieses eingezäunt werden!!!!
    Ausage stammt von einem Bauamtsleiter!!

    Hier war doch auch ein Beitag von einem Imker Oder??
    Sonst setz dich mal mit einem Imkerverein in Verbindung und frag dort mal nach, wegen Bienenhaltung im Außenbereich.
    Die Hühner können ja später hinzuziehen!!

    VG Hühnerhuhn
    Wenn Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
    müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

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