@ gag
Entschuldigung, ich wollte hier niemanden persönlich angreifen, und auch nicht die Notwendigkeit von Gesetzen und Bestimmungen in Frage stellen. Ebensowenig hatte ich vor, die ausführenden Organe lächerlich zu machen.
Für meine flappsige Ausdrucksweise entschuldige ich mich hiermit ausdrücklich.

Es ging mir lediglich darum klarzumachen, dass man, egal in welchem Bundesland, sich zunächst einmal über die geltenen Bestimmungen informieren sollte, ehe man Geld und Arbeit in einen Zaun steckt, der dann 'Ämter-Ärger verursacht, aus welchen Gründen auch immer.
Es müssen unter Umständen Interessen bedacht werden, an die man selbst, als Grundstücksnutzer, zuletzt denkt.
Ich nehme an, dass auch Güggel diese Gedanken hat, sonst würde sie ja nicht fragen, wer sich mit den Bestimmungen auskennt.

Ich gehe davon aus, dass im Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde am ehesten jemand zu finden ist, der einem sagen kann welche Vorgaben für das entsprechende Grundstück gelten, zumal man ja anscheinend auf dem Gemeindeamt nicht sehr hilfreich war.