[quote]Original von sil
Dann würd ich mal das Landratsamt kontaktieren...
Oft sieht die örtliche Behörde manches nicht gar so eng, aber da gibt es ja noch mehr, die sich wichtig machen wollen
Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bauaufsicht etc....
Hallo zusammen
In Bayern ist das ganz klar geregelt :
Eine Umzäunung ist in der freien Natur genemigungsplichtig .
Ausnahmen sind Weidezäune.
Und das ist auch gut so , denn wenn jeder draußen in der Natur undurchlässige Zäune ziehen würde würde es bei uns aussehen wie in einem Gefangenenlager.
Auch Wildschutzzäune müssen nach einem bestimmten Zeitraum wieder abgebaut werden denn wenn sie verfallen , stellen sie eine Gefahr für die Tierwelt da
Zufälligerweise bin ich so ein Wichtigmacher : Ich bin Naturschutzwächter für die untere Naturschutzbehörde und dieses Thema fällt in meinen Aufgabenbereich
Aber es gibt nichts über das man nicht reden kann und jede Örtliche Begebenheit ist anders
In Bayern würde ich mich immer mit dem zuständigen Naturschutzwächter in Verbindung setzen ( gibts mehrere in jedem Landkreis ) und die Sache abklären , dann braucht man sich nicht mal ans Landratsamt wenden.
Ich weiß daß mein Beitrag bestimmt nicht die Zustimmung aller findet , aber das Leben ist halt gemein
Schöne Grüße
Günter
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