Also von Flucht mit den Tieren halte ich gar nichts!

Was wenn Euer Bestand auch betroffen ist, ohne dass ihr es wisst und ihr dadurch weitere Bestände ansteckt!

Natürlich kann man den Wert eines Tieres nicht danach beziffern, ob es beispielsweise das Lieblingstier der Tochter ist usw. und dann dafür meinetwegen 500 EUR oder ähnlich verlangen!

Einen einheitlichen Preis muss es ja irgendwo geben, wie willst Du das sonst abrechnen und vor allem wie soll das die Tierseuchenkasse bezahlen!

Wie willst Du sehr gute Zuchttiere bezahlen, die meinetwegen bei Ausstellungen hervorragend abgeschnitten haben?!!?!!

Der Geflügelhalter soll and er Keulung ja nicht auch noch verdienen!

Flucht mit den Tieren halte ich für absolut falsch! Wenn es einen trifft, dann sei es so, dann muss man auch dazu stehen! Es erwartet doch auch jeder, wenn er sich ein Brathähnchen kauft, dass das gesundheitlich unbedenklich ist und nicht, dass da einer mit getürmt ist um keinen größeren finanziellen Schaden zu erleiden!

Wenn es soweit kommen sollte, dann ist das fast wie anderswo: Da müssen einige "wenige" dafür geopfert, dass eine große Anzahl überleben kann und nicht alle vernichtet werden!

Nehmen wir doch mal die Maul- und Klauenseuche (MuK):

Bislang hieß es von Argentinien immer, es wäre MuK-frei.

Da haben sie dann mal einen Verdachtsfall gehabt und dann nicht lange gefackelt und über 30.000 Tiere aus der näheren und weiten Umgebung gekeult, um auf Nr. sicher zu gehen. Was wenn sie das nicht gemacht hätten und MuK sich dort evtl. ausgebreitet hätte!

Hand aufs Herz und Arschbacken zusammengekniffen, wer von Euch hätte dann evtl. noch Argentinisches Rindfleisch gekauft!

Was glaubt ihr wohl, was ein Betroffener "Geflügelproduzent", der meinetwegen mehre 1000 oder 10.000 Tiere hält und die gekeult werden müssen, unternimmt, wenn er irgendwie erfährt, dass es da Hobbyhalter gibt die mit ihren Tieren vorm keulen geflüchtet sind!

Wenn er den Schaden eh schon hat, dann könnte man den ja auch lindern, indem man mal ein bischen gegen Hobbyhalter klagt!

Gerichte sind geduldig und Gutachter bescheinigen heute fast alles, da braucht man dann erst wieder ein Gegengutachten und das kostet!

Zudem handelt es sich bei der Flucht mit den Tieren zumindest um eine Ordnungswidrigkeit und ich wäre mir sicher, ob die nicht mal eben nur mit 30,00 EUR sondern viel empfindlicher bestraft werden würde, weil es sich um so ein sensibles Thema handelt.

Hier in Niedersachsen wird 50% des Bundesdeutschen Geflügelverbrauchs produziert, was wenn da riesige Keulungsaktionen in gang kommen, weil Opa Heinz mit 5 seiner Lieblingshühner über Land geflüchtet ist! Die Rente reicht dafür jedenfalls nicht aus!!!