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Thema: Info Vogelgrippe

  1. #1
    Moderator Avatar von gaby
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    Info Vogelgrippe

    Vogelgrippe - Fragen und Antworten

    1.Wie werden die Maßnahmen koordiniert?Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern funktioniert. Wir sind schnell in der Lage, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Im Moment liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Tierseuche Vogelgrippe. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) wird dabei national alle nötigen Maßnahmen koordinieren.

    2.Welche Eigenschaften hat der Virus H5N1?Die Klassische Geflügelpest wird durch Aviäre Influenzaviren vom Typ H5N1 verursacht. Wassergeflügel bildet ein natürliches Virusreservoir von hoher genetischer Vielfalt.

    3.Wie real ist die Gefahr der Einschleppung über Zugvögel?Die Einschleppung des Virus durch Zugvögel birgt sicher eine Gefahr in sich, die Wahrscheinlichkeit wird aber von Fachleuten als gering eingestuft. Eine Übertragung des hochpathogenen H5N1-Virus aus Asien durch Zugvögel auf direktem Weg nach Europa wird als wenig wahrscheinlich erachtet, da in der Regel östlich vom Ural brütende Wasservögel nach Südosten und Vögel, deren Brutgebiet westlich des Urals liegt, in südwestliche Region ziehen. Eine natürliche langsame Virusausbreitung in Richtung Westen durch Entenarten aufgrund der Überlappung ihrer Brutgebiete ist allerdings nicht auszuschließen.

    4.Schaffen es infizierte Tiere bis hierher?Grundsätzlich ist es denkbar, dass sich der Erreger wegen der Überlappung der Brutgebiete nach Westen ausbreitet. Wasservögel können den Erreger verbreiten auch ohne selbst zu erkranken.

    5.Wann könnten theoretisch die ersten hier ankommen?Erfahrungsgemäß beginnt der Vogelzug in unseren Breiten etwa Mitte September und endet etwa Mitte Oktober.

    6.Was passiert, wenn hier der erste Fall auftaucht?Für die Bekämpfung der Geflügelpest gelten EU-weite- und nationale Vorschriften. Grundsätzlich werden die betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt. Für den Ernstfall haben alle zuständigen Behörden Notfallpläne ausgearbeitet.

    7.Gibt es bereits einen Impfstoff?Die Impfstoffentwicklung für Tiere am Friedrich-Loeffler-Institut steht erst am Anfang. Bislang ist nach EU-Recht die Impfung gegen die Geflügelpest verboten. Anders ist die Situation in Südostasien. Dort wird geimpft, um die Erregerdichte in endemisch verseuchten Gebieten zu verringern.Mehr Informationen zum Impfstoff finden Sie unter: www.fli.bund.de

    8.Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auf den Menschen übergeht?Dazu gibt es im Internet Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).

    9.Ist man auch für den Ausbruch der Krankheit bei Menschen ausreichend vorbereitet?Das BMVEL steht in engem Kontakt zum BMGS und dem RKI, die für diesen Teil der Risikoabschätzung zuständig sind.

    10.Wie kann sich der Einzelne vor der menschlichen Form schützen (Tierhalter und normaler Bürger)?Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und _brille die wichtigste Maßnahme. Sowohl Schutzanzüge als auch Masken/Brillen sind Bestandteil der Materialien, die in den örtlichen Krisenzentren auf Vorrat gelagert und auf Abruf zur Verfügung gestellt werden. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch-zu-Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter-Tochter) bestätigt. Insofern bestünde eine wichtige Maßnahme für Bürger darin, solche Kontakte mit potentiell infiziertem Geflügel zu meiden.

    11.Was kann der Einzelne vorbeugend tun (z.B. bei Reisen u. a.)?Das BMVEL hat ein Merkblatt vorbereitet, das den Botschaften in den betroffenen Ländern, dem Zoll und den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt wurde. Auch das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Hinweisen. Reisende sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch nur gekocht oder durchgebraten verzehren. Selbstverständlich sollten keine Produkte in die EU eingeführt werden, die entsprechenden Verboten unterliegen.

    12.Wie ist die Zusammenarbeit mit den russischen Behörden zu bewerten?Für uns kommt es darauf an, schon im Verdachtsfall aktiv zu werden und Strategien gegen ein Worst-case-Szenario zu entwickeln. Dabei orientieren wir uns an den Einschätzungen des internationalen Tierseuchenamtes OIE.Das Krisenmanagement und die Tierseuchenbekämpfung des russischen Veterinärdienstes kann von hier nicht umfassend beurteilt werden. Die russischen Behörden haben uns in den letzten Wochen über die Entwicklung informiert. Wir stehen über die deutsche Botschaft in Moskau in ständigem Kontakt mit den russischen Behörden.

    13.Welche internationalenAktivitäten gegen die Vogelgrippe gibt es?Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leistet gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) intensive wissenschaftliche und technische Unterstützung. Einen Schwerpunkt bildet dabei Vietnam.Die Hilfsmaßnahmen zielen auf eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen vor Ort und den Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten ab. Aber auch die Verbesserung der risikoanalytischen Fähigkeiten und die Anwendung von Impfprogrammen sind Ziele der Zusammenarbeit.

    http://www.verbraucherministerium.de...1C0A8D816.html
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  2. #2
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    Übersicht der Europäischen Kommission Animal Health and Welfare. Original in english.

    Ursächliche Viren:

    Das Virus, das Vogelgrippe verursacht, ist ein Virus der Influenzavirus A - Familie Orthomyxoviridae. Es existieren mehrere Untertypen, welche grundsätzlich in antigenetischer Beziehung in die Virengruppen Glucoprotein hämagglutinin (H) und in Neuraminidase (N) unterteilt werden. Bis heute sind 15 h-Subtypen (H1-h15) und neun Neuraminidase-Subtypen (N1-n9) erkannt worden. Die Viren der Influenza A, die Geflügel anstecken, können auf der Grundlage ihrer Pathogenizität (Fähigkeit, Krankheit zu verursachen) auch unterteilt werden. Die sehr ansteckenden Viren verursachen die in hohem Grade pathogene Vogelgrippe (HPAI) mit hoher Sterblichkeit beim Geflügel bis zu 100%. In der ganzen Welt hat es seit 1959 nur 21 berichtete Primärisolate solcher Viren beim europäischen Geflügel gegeben. Eine ernsthafte Epidemie trat in Italien in 1999/2000 in Italien mit 413 Ausbrüchen und 16 Millionen betroffenen Tieren auf. Andere AI-Viren verursachen eine viel mildere Krankheit (niedrige pathogene Vogelgrippe, LPAI). Klinische Zeichen sind viel weniger offensichtlich, oder sogar nicht erkennbar und die Sterblichkeit ist viel niedriger. Manchmal können Sekundärinfektionen oder Klimabedingungen den Ausbruch der LPAI-Infektion verursachen, die zu ernsterer Krankheit führt. Es scheint bewiesen, dass bestimmte Vogelgrippeviren der niedrigen Pathogenizität nach einem Umlauf (Zirkulation) über einige Zeit in Geflügelbeständen, zu in hohem Grade pathogene Virusketten mutieren können. Bis jetzt sind nur Viren der Gruppe H5 und H7 als Ursache von HPAI der bedenklichen Art aufgetreten, aber nicht alle der H5 und Viren H7 sind in hohem Grade pathogen.

    Klinische Symptome:

    Die Hauptsymptome der HPAI im Geflügel sind Niedergeschlagenheit, Appetitverlust, Legeunlust, nervöse Anzeichen, Schwellungen und blaue Färbung der Kämme und der Kinnlappen wegen der Störung der Blutzirkulation und Husten, Niesen und Diarrhöe. Der plötzliche Tod kann ohne irgendwelche vorhergehenden Zeichen auftreten. Die Sterblichkeitsrate kann bis 100% erreichen, abhängig von der Rasse, ihrem Alter, den mit einbezogenen und Klimafaktoren, der Virusart ebenso wie gleichzeitiges Auftreten bakterieller Infektionen. Klinische Zeichen von LPAI bestehen hauptsächlich aus milder Atmungskrankheit, Niedergeschlagenheit, und Abfall der Eiproduktion, bei legenden Hühnern. Die Inkubationszeit dieser Viren reicht von einigen wenigen Stunden bis 3 Tage bei einzelnen Vögeln und bis 14 Tage um sich in den ganzen Beständen auszubreiten.

    Übertragung und Verbreitung:

    Allen bisherigen Fakten zufolge erfolgt der allgemeine Erstkontakt der AI-Viren in einen Gebiet durch Wildvögel, normalerweise Wasservögel, aber Möwen und Schnepfen (shorebirds) sind auch verdächtigt worden. Der direkte Kontakt zwischen wildem Vogel und Geflügel ist nicht immer für die Einführung des Virus in Geflügelbauernhöfe notwendig, da angesteckte Wasservögel AI-Viren durch ansteckende Exkremente in einen Gebiet verbreiten können und diese dann das Virus zu den Geflügelbauernhöfen durch eine Vielzahl von Möglichkeiten mechanisch einführen können. Wenn es mit Grippeviren verschmutzt wird, kann auch das Oberflächenwasser, das als Trinkwasser benutzt wird, eine Quelle der Infektion sein. Das Geflügel, das auf freier Fläche gehalten wird oder das Geflügel, das Zugang zum Oberflächenwasser hat, ist besonders in Gefahr. AI wird innerhalb eines Bauernhofes durch direkten Kontakt der angesteckten Tiere mit gesunden Tieren oder der indirekten Kontakte mit verschmutzten Gerätschaften der Mitarbeiter des Bauernhofs übertragen. Die Verbreitung der AI-Viren von Bauernhof zu Bauernhof erfolgt hauptsächlich durch mechanische Übertragung der ansteckenden Exkremente, in denen das Virus bei hohen Konzentrationen enthalten sein kann und lange Zeit überleben kann. Geteiltes Wasser oder Nahrung können verschmutzt auch werden. Jedoch ist der Mensch die größte Ursache der Sekundärverbreitung von AI für inländisches Geflügel. Die Pfleger, Landwirte, Arbeiter, LKW'S und Fahrer, die Bauernhöfe besuchen oder Nahrung liefern und reisende Vögel verursachen die Verbreitung des AI-Virus an und innerhalb zu den Bauernhöfen .

    Impfstoff:

    Das Existieren einer großen Zahl von Virus-Subtypen zusammen mit der bekannten Variation der verschiedenen Ketten innerhalb eines Subtyps, führt zu großen Problemen um gegen ausgewählte Viren Grippeimpfstoffe zu produzieren und die Schutzimpfung als Routinewerkzeug zur Krankheitsvermeidung zu verwenden. In Übereinstimmung mit dem Directive pdf 92/40/EEC kann die Schutzimpfung gegen AI verwendet werden, um die Kontrollmaßnahmen zu ergänzen, die nach Bestätigung der Krankheit durchgeführt werden. Die Vögel, die gegen den krassierenden ha-Subtyp geimpft werden, werden gegen die schlimmsten Auswirkungen von AI geschützt.

    Die Entscheidung der Einführung einer Schutzimpfung kann durch den betroffenen Mitgliedsstaat, mit oder ohne vorherige Zustimmung der Kommission getroffen werden. Solche Schritte müssen von den weiteren Krankheitskontrollmaßnahmen, einschließlich der Geschäftsbeschränkungen, in Übereinstimmung mit den Ausschussverfahren begleitet werden. Nach Bestätigung von LPAI, wird Schutzimpfung gegen AI z.Z. (1999) in einigen Regionen von Italien angewendet, gemäß Kommissionsentscheidung 2004/666/EC 2, wie zuletzt geändert von Commisssion Decision 2005/10/EC. Diese Schutzimpfungsstrategie wurde in Italien entwickelt und man nutzte einen heterologen Impfstoff, der die Unterscheidung zwischen geimpftem und angestecktem Geflügel erlaubte. Diese Strategie wurde zum ersten Mal in der Welt 2001 von Commission Decision 2001/847/EC angenommen und erlaubte, dass bestimmte Geschäftsbeschränkungen bzgl. dem Fleisch des geimpften Geflügels angehoben werden. Weitere Informationen über AI-Schutzimpfung in Italien können hier gefunden werden (Darstellung von S. Marangon und I, Capua bei der internationalen Konferenz FAO/OIE auf Vogelgrippe, Paris 7-8 April 2005)." Jedoch kann die Immunität, die durch Schutzimpfung erreicht wird, möglicherweise nicht genug schnell sein, die Bauernhof-zu-Bauernhofverbreitung von HPAI zu stoppen. Außerdem wird Notschutzimpfung auch durch die praktischen Schwierigkeiten gehindert, die auf der Administration des Impfstoffs bezogen werden (jeder einzelne Vogel muss eingespritzt werden). Mehr Informationen über Gesetzgebung in der Gemeinschaft in der Relation mit Vogelgrippeschutzimpfung und -handel können hier gefunden werden . Am April 28 2005, nahm die Kommission einen neuen Antrag der Richtlinie auf Vogelgrippe an. Richtlinienvorschlag Rat zur gemeinschaftlichen Kontrolle der Vogelgrippe

  3. #3
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    Gefahren für die Gesundheit des Menschen:

    Die Übertragung der Grippevirusketten aviären Ursprungs von Vögeln zu Menschen ist in einigen Fällen demonstriert worden. Die genaue Übertragungsart dieser Viren auf den Menschen ist nicht bekannt. Der direkte Kontakt zum Geflügel gilt jedoch als ein Gefahrenfaktor, während die Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Virenketten aviären Ursprungs, ein extrem seltener Fall zu sein scheint. Besuchen Sie die Website des öffentlichen Gesundheitswesens zu mehr Information hinsichtlich Gesundheitsgefahr oder verweisen Sie auf diese Seite:
    "Links between humans and animal Influenza"

    In den letzten Jahren wurden drei unterschiedliche Subtypen der Vogelgrippeviren (H5N1, H7N7 und H9N2) beim Menschen ermittelt worden, Krankheitssymptome der unterschiedlichen Grade hinsichtlich der Ernsthaftigkeit verursachen. 1996 wurde ein Virus H7N7 aviären Ursprungs in England im Auge einer Frau mit Bindehautentzündung lokalisiert, die Enten hielt.

    * Im März 1999 wurden zwei unabhängige Isolate des Influenza-Subtyps H9N2 von zwei jungen Mädchen lokalisiert, die mit Grippe-ähnlicher-Krankheit aus Hong Kong erkannt wurden. Später wurden fünf Lokalisierungen des Virus H9N2 bei Menschen auf dem Festland in China im August des gleichen Jahr berichtet.

    * Die ersten ernstesten Fälle traten 1997 in Hong Kong auf. Der Subtyp H5N1 wurde in 18 Leuten, lokalisiert, 6 davon starben. Im Februar 2003, auch in Hong Kong wurde eine Kette des gleichen Subtyps bei zwei Mitgliedern einer Familie (Mutter und Tochter) lokalisiert, eine starb daran. Andere Mitglieder der gleichen Familie waren auch betroffen.

    * Während der Ausbrüche 2003 durch HPAI H7N7 in den Niederlanden wurde bei 260 Leuten der Ausbruch und das Krankheitsbild vermutet und waren von Bindehautentzündung und/oder Grippe-ähnliche-Krankheit betroffen In 82 Fällen gab es die Bestätigung der Infektion mit Virus H7. Es lagen auch wichtige Indizien für die menschliche Übertragung in drei Fällen innerhalb der Familien vor. Sechs Leute wurden Positiv auf H3N2 geprüft (typische menschliche Grippeviren), aber keine waren auch Positiv für H7N7. In der Folgezeit wurde in diesen Fällen das gesamter Personal der betroffenen Betriebe einer prophylaktischen Behandlung mit antiviralen Medikamenten behandelt und einer Schutzimpfung gegen menschliche Grippe unterworfen, um die Wahrscheinlichkeit der Verschmelzung zwischen menschlichen und Vogelviren zu verringern. Während dieses Ausbruchs trat ein menschliches Verhängnis auf. Das Opfer war ein Tierarzt, 57 Jahre alt, der keine prophylaktische Antiviren-Medikamente empfangen und Kontakt mit angesteckten Vögeln während des Ausbruchmanagements hatte. Er wurde zum Krankenhaus mit starken Kopfschmerzen und Fieber eingewiesen. Später entwickelte er eine starke Atemnot, Nierenausfall und starb. Das Virus H7 wurde in seinem Lungenflügelgewebe neun Tage nach dem Ausbruch der Krankheit nachgewiesen.

    * Im Dezember 2003 wurde ein Fall H9N2 bei einem Jungen bestätigt, der in einem Krankenhaus Hong Kong mit milden klinischen Symptomen eingewiesen und 2 Tage später entlassen wurde. Entsprechend WHO-Informationen scheint dies ein lokalisierter Fall ohne Beweis der weiteren Verbreitung oder der Mensch-zu-Mensch-Übertragung zu sein.

    Die Gefahr für das öffentliche Gesundheitswesen, das durch die Grippeviren aviären Ursprungs aufgeworfen wird, sollte in den breiteren Kontext der Gefahr gesehen werden, die durch die Grippeviren des menschlichen Ursprungs aufgeworfen wird. Die menschliche Bevölkerung auf der ganzen Erde wird ununterbrochen durch die epidemischen Wellen der Grippe wegen der Virusketten menschlichen Ursprungs beeinflusst und verursacht hauptsächlich Atmungsinfektion und Verhängnisse in den Gefahrengruppen, wie älteren Leuten, Personen mit gleichzeitigen Krankheiten und Schwächung ihres Immunsystems. Impfstoffe sind vorhanden und ihr Gebrauch wird für Gefahrengruppen empfohlen. In diesem breiteren Kontext ist die Überwachung der Grippeviren bei den Menschen und den Tieren für die Gesundheit relevant. Die Krankheit erfordert ein hohes Niveau der Wachsamkeit. Die Kommission hat in Platz ein Krankheitsüberwachungsnetz eingesetzt (EISS: Europäischer Grippeüberwachungsentwurf) innerhalb des Gemeinschaftsnetzes, damit ansteckende Krankheiten die virologischen und klinischen Daten bezüglich der Grippe innerhalb der menschlichen Bevölkerung in 18 europäischen Ländern überwacht werden. Diese Tätigkeiten werden gemeinsam mit den anderen Überwachungsnetzen durchgeführt, die von WHO koordiniert werden. Diese Netze folgen auch den gegenwärtigen Vogelgrippeausbrüchen.

  4. #4
    Avatar von conny
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    Bei unseren nordischen Nachbarn darf ab mitte September kein Geflügel mehr in Auslaufhaltung gehalten werden, sondern nur noch in Ställen ihr Leben fristen.
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  5. #5
    Moderator Avatar von gaby
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    RE: Info Vogelgrippe

    http://www.n24.de/politik/inland/?n2005082012412700002

    auch so einige interessante Links.

    gg

    hier ist auch noch ein guter Link für aktuelle Infos:
    http://www.animal-health-online.de/aktuell.htm
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  6. #6
    Moderator Avatar von gaby
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    RE: Info Vogelgrippe

    von bettelhuhn veröffentlicht:

    Referat 323 19.08.2005
    323-3607/3

    Entwurf

    Verordnung
    zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest

    Vom ….. 2005


    Auf Grund des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 1, §§ 23 und 29, jeweils in Verbindung mit § 79 Abs. 1a des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 358 verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

    § 1

    (1) Wer mehr als [100 Legehennen, 100 Truthühner, 100 Enten oder 100 Gänse] [1.000 Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse] hält, hat die Tiere in geschlossenen Ställen aufzustallen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen, soweit
    1. die Haltung unter Schutzvorkehrungen erfolgt, die einer Einschleppung der Klassischen Geflügelpest durch Wildvögel entgegenwirkt, insbesondere eine überstehende dichte Abdeckung nach oben und vogelsichere Seitenbegrenzungen vorhanden sind, sowie
    2. eine mindestens wöchentliche tierärztliche Untersuchung des in Satz 1 genannten Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
    Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde für kleinere als in Satz 1 genannte Geflügelhaltungen die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter überstehenden dichten Abdeckungen nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.

    (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall ferner Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
    1. die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können und
    2. andere Maßnahmen zur Absonderung der Tiere vorgenommen worden sind.
    Im Falle der Ausnahmeerteilung nach Satz 1 hat der Geflügelhalter mindestens wöchentlich eine tierärztliche Untersuchung des in Absatz 1 Satz 1 genannten Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren zu lassen.


    § 2

    Sofern das in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannte Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen aufgestallt wird oder die zuständige Behörde eine Ausnahme nach § 1 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 erteilt hat, hat der Geflügelhalter die Tiere des Bestandes im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen. Die Untersuchungen nach Satz 1 sind
    1. bei Hühnern und Truthühnern jeweils an Proben von zehn Tieren je Bestand serologisch und
    2. bei Gänsen und Enten jeweils an Proben von
    a) 15 Tieren je Bestand serologisch oder
    b) zehn Tieren je Bestand virologisch an Kloakentupfern
    in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung durchzuführen.

    § 3

    Zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen haben Jagdausübungsberechtigte von erlegten Enten und Gänsen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf das Influenza-A-Virus zu entnehmen und der zuständigen Untersuchungseinrichtung zuzuleiten.

    § 4

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. einer mit einer Genehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage oder
    2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 3
    zuwiderhandelt.

    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 das dort genannte Geflügel nicht aufstallt oder
    2. entgegen § 2 Satz 1 Geflügel nicht untersuchen lässt.


    § 5

    (1) Diese Verordnung tritt am ….. September 2005 in Kraft.

    (2) § 1 Abs. 1 Satz 1 tritt mit Ablauf des (3 Monate nach Inkrafttreten) außer Kraft; im Übrigen tritt die Verordnung mit Ablauf des …. Januar 2006 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

    Bonn, den 2005

    Die Bundesministerium für
    Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft



    Renate Künast
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  7. #7
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    RE: Info Vogelgrippe

    noch ein informativer Link von Hühnerknecht gepostet:
    http://www.rki.de/cln_011/nn_513182/...le__Infos.html
    gg
    Berthold hat auch 2 interessante Links gefunden:
    http://www.gesundheitpro.de/PGG/PGGA...1409&snr=21242
    und
    http://www.gesundheitpro.de/PGG/PGGA...0203&snr=21172
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  8. #8
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    Noch ein guter Link diesmal von Flocke: http://www.verbraucherschutzminister...9D9C2BC4C.html
    gg
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  9. #9
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    RE: Info Vogelgrippe

    Mein Gatte hat eine Mail an Nabu geschrieben um die Routen der Zugvögel herauszufinden .

    Die Antwort enthält gute Links, und ausßerdem einen Buchtipp.
    Hier erst mal der Hauptlink:

    http://www.nabu.de/m05/m05_03/04117.html

    Unten auf der Seite noch mehr Infos.

    Jetzt der Buchtipp, Zitat:

    Es gibt kein Kartenmaterial, dass alle Wege von Zugvögeln darstellt, da dies bei der Menge von Zugvögeln nicht präsentierbar wäre. Ich möchte Ihnen aber einen Buchtipp geben. Peter Berthold ("der Zugvogelpapst") hat gerade völlig neu überarbeitet sein Buch "Vogelzug" herausgegeben, dass auch einige Karten zu den Zugvogelrouten enthält.

    gg
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  10. #10
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    RE: Info Vogelgrippe

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