Vogelgrippe - Fragen und Antworten

1.Wie werden die Maßnahmen koordiniert?Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern funktioniert. Wir sind schnell in der Lage, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Im Moment liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Tierseuche Vogelgrippe. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) wird dabei national alle nötigen Maßnahmen koordinieren.

2.Welche Eigenschaften hat der Virus H5N1?Die Klassische Geflügelpest wird durch Aviäre Influenzaviren vom Typ H5N1 verursacht. Wassergeflügel bildet ein natürliches Virusreservoir von hoher genetischer Vielfalt.

3.Wie real ist die Gefahr der Einschleppung über Zugvögel?Die Einschleppung des Virus durch Zugvögel birgt sicher eine Gefahr in sich, die Wahrscheinlichkeit wird aber von Fachleuten als gering eingestuft. Eine Übertragung des hochpathogenen H5N1-Virus aus Asien durch Zugvögel auf direktem Weg nach Europa wird als wenig wahrscheinlich erachtet, da in der Regel östlich vom Ural brütende Wasservögel nach Südosten und Vögel, deren Brutgebiet westlich des Urals liegt, in südwestliche Region ziehen. Eine natürliche langsame Virusausbreitung in Richtung Westen durch Entenarten aufgrund der Überlappung ihrer Brutgebiete ist allerdings nicht auszuschließen.

4.Schaffen es infizierte Tiere bis hierher?Grundsätzlich ist es denkbar, dass sich der Erreger wegen der Überlappung der Brutgebiete nach Westen ausbreitet. Wasservögel können den Erreger verbreiten auch ohne selbst zu erkranken.

5.Wann könnten theoretisch die ersten hier ankommen?Erfahrungsgemäß beginnt der Vogelzug in unseren Breiten etwa Mitte September und endet etwa Mitte Oktober.

6.Was passiert, wenn hier der erste Fall auftaucht?Für die Bekämpfung der Geflügelpest gelten EU-weite- und nationale Vorschriften. Grundsätzlich werden die betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt. Für den Ernstfall haben alle zuständigen Behörden Notfallpläne ausgearbeitet.

7.Gibt es bereits einen Impfstoff?Die Impfstoffentwicklung für Tiere am Friedrich-Loeffler-Institut steht erst am Anfang. Bislang ist nach EU-Recht die Impfung gegen die Geflügelpest verboten. Anders ist die Situation in Südostasien. Dort wird geimpft, um die Erregerdichte in endemisch verseuchten Gebieten zu verringern.Mehr Informationen zum Impfstoff finden Sie unter: www.fli.bund.de

8.Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auf den Menschen übergeht?Dazu gibt es im Internet Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).

9.Ist man auch für den Ausbruch der Krankheit bei Menschen ausreichend vorbereitet?Das BMVEL steht in engem Kontakt zum BMGS und dem RKI, die für diesen Teil der Risikoabschätzung zuständig sind.

10.Wie kann sich der Einzelne vor der menschlichen Form schützen (Tierhalter und normaler Bürger)?Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und _brille die wichtigste Maßnahme. Sowohl Schutzanzüge als auch Masken/Brillen sind Bestandteil der Materialien, die in den örtlichen Krisenzentren auf Vorrat gelagert und auf Abruf zur Verfügung gestellt werden. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch-zu-Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter-Tochter) bestätigt. Insofern bestünde eine wichtige Maßnahme für Bürger darin, solche Kontakte mit potentiell infiziertem Geflügel zu meiden.

11.Was kann der Einzelne vorbeugend tun (z.B. bei Reisen u. a.)?Das BMVEL hat ein Merkblatt vorbereitet, das den Botschaften in den betroffenen Ländern, dem Zoll und den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt wurde. Auch das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Hinweisen. Reisende sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch nur gekocht oder durchgebraten verzehren. Selbstverständlich sollten keine Produkte in die EU eingeführt werden, die entsprechenden Verboten unterliegen.

12.Wie ist die Zusammenarbeit mit den russischen Behörden zu bewerten?Für uns kommt es darauf an, schon im Verdachtsfall aktiv zu werden und Strategien gegen ein Worst-case-Szenario zu entwickeln. Dabei orientieren wir uns an den Einschätzungen des internationalen Tierseuchenamtes OIE.Das Krisenmanagement und die Tierseuchenbekämpfung des russischen Veterinärdienstes kann von hier nicht umfassend beurteilt werden. Die russischen Behörden haben uns in den letzten Wochen über die Entwicklung informiert. Wir stehen über die deutsche Botschaft in Moskau in ständigem Kontakt mit den russischen Behörden.

13.Welche internationalenAktivitäten gegen die Vogelgrippe gibt es?Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leistet gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) intensive wissenschaftliche und technische Unterstützung. Einen Schwerpunkt bildet dabei Vietnam.Die Hilfsmaßnahmen zielen auf eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen vor Ort und den Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten ab. Aber auch die Verbesserung der risikoanalytischen Fähigkeiten und die Anwendung von Impfprogrammen sind Ziele der Zusammenarbeit.

http://www.verbraucherministerium.de...1C0A8D816.html