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Thema: Info Vogelgrippe

  1. #21
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    RE: Info Vogelgrippe

    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  2. #22
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    RE: Info Vogelgrippe

    von Godfather: http://www.n-tv.de/567578.html

    und von Logoff: Neue Presse vom 06.09.2005

    Ehlen kündigt Freiland-Verbot an

    BREMEN/HANNOVER. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) will zum Schutz vor der Vogelgrippe fast im gesamten Nordwesten des Landes die Freilandhaltung bei Geflügel verbieten.
    „Bei den Aufstallungsgebieten wird es sich großflächig um den Nordwesten des Landes sowie um einige kleinere Regionen in Südniedersachsen handeln“, sagte Ehlen. Die Liste mit Gebieten, in denen ein besonderes Risiko der Einschleppung durch Zugvögel bestehe, werde in Kürze veröffentlicht. Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Geflügel und Vögel ab 15. September in bestimmten Regionen weggesperrt werden.

    Link zur Freilandverbot in NRW
    http://www.ksta.de/html/artikel/1125897580500.shtml
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  3. #23
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  4. #24
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    RE: Info Vogelgrippe

    Kreis Wesel: Maßnahmen gegen Geflügelpest
    - 06.09.2005


    --------------------------------------------------------------------------------

    Wesel (aho) - Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat
    landesrechtliche Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Geflügelpest
    angekündigt. Die NRW-Verordnung, die die Einzelheiten regelt, steht
    zwar noch aus, aber bereits jetzt werden die Veterinärämter aktiv. Sie
    halten sich dabei zunächst an die Vorgaben der bereits seit dem 4.
    September in Kraft getretenen Bundesverordnung und appellieren an alle
    Geflügelzüchter, die Schutzmaßnahmen zu beachten. Wenn die
    NRW-Verordnung veröffentlicht ist, werden alle ca.1.600 gemeldeten
    Geflügelhalter im Kreis Wesel darüber vom Kreisveterinäramt
    informiert. Der Kreis Wesel erneuert noch einmal seinen Aufruf, der
    sich insbesondere auch an Privathalter mit Klein- bzw.
    Kleinstbeständen richtet, ihre Bestände beim Veterinäramt Wesel
    anzumelden.

    Nach der Bundesverordnung haben Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung
    der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen nach näherer
    Anweisung der zuständigen Behörden Proben von erlegten Enten und
    Gänsen virologisch untersuchen zu lassen. Außerdem ist das gehäufte
    Auftreten kranken oder verendeten Federwildes dem Veterinäramt unter
    Angabe des Fundortes unverzüglich mitzuteilen. Die Revierinhaber
    werden vom Veterinäramt Wesel in Kürze über die Details informiert.

    Wer mehr als 100 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,
    Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) zur
    Vermarktung von Fleisch und Eiern oder diese zur Zucht (dazu zählen
    auch Kleinstbestände!) nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen
    hält, hat bei den Tieren vom 15. Oktober bis 15. Dezember
    stichprobenartig eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen. Darüber
    hinaus kann die Behörde weitere Untersuchungen anordnen.

    Laut Minister Uhlenberg muss - nach der angekündigten Landesverordnung
    - in den Regionen, die das Ziel von Zugvögeln, insbesondere von
    überwinternden Wildgänsen sind, Geflügel in Ställen und Volieren
    bleiben. Dies gilt vom 15. September zunächst bis zum 30. November.
    Dann wird der Landwirtschaftsminister entscheiden, ob diese Anordnung
    aufgehoben oder verlängert wird.

    Im Kreis Wesel sollen davon - nach dem bisherigen Entwurf des Landes -
    folgende Gemeinden betroffen sein: Alpen, Dinslaken, Hamminkeln,
    Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten.

    Wer keinen Platz für die so genannte Aufstallung hat, muss für anderen
    Schutz sorgen, um zu verhindern, dass Wildvögel die Geflügelpest in
    den Bestand einschleppen. Dazu gehören nach Aussagen des Ministeriums
    u.a. vogelsichere Netze über dem Auslauf und an dessen Seiten.
    Zusätzlich muss in solchen Fällen die Gesundheit der Tiere regelmäßig
    durch beauftragte Tierärzte überprüft werden.

    Geflügelhalter müssen das Veterinäramt über diese Ausnahmefälle
    informieren. Dieses wird stichprobenhaft überprüft.

    Weiterhin soll landesweit für Geflügel ein Fütterungsverbot im Freien
    gelten.

    Wichtig ist, dass die Geflügelhalter die Hygienebestimmungen und
    Verpflichtungen zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen genau beachten.
    Hier steht das Veterinäramt beratend zur Seite.

    Alle Maßnahmen haben präventiven Charakter. Das Kreis-Veterinäramt
    setzt auf die Kooperation mit den Geflügelhaltern, die sich in der
    Vergangenheit bereits gut bewährt hat.






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  5. #25
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    RE: Info Vogelgrippe

    Oberbergischer Kreis: Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest
    - 06.09.2005


    --------------------------------------------------------------------------------

    Gummersbach (aho) - Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
    des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass am 04.09.2005 die
    Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest in
    Kraft getreten ist (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 03.09.2005,
    Seite 13345).

    Nachdem die Geflügelpest (auch Geflügelgrippe genannt) sich
    offensichtlich von Asien kommend in Richtung Westen ausgebreitet hat,
    kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie im Herbst mit Zugvögeln
    nach Europa weitergetragen wird.

    Um möglichst frühzeitig Informationen, über ein Voranschreiten der
    Geflügelpest zu erhalten, wird in der o. g. Verordnung die
    Untersuchung von freilaufendem Geflügel angeordnet. Wer insgesamt mehr
    als 100 Tiere der Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
    Fasane, Laufvögel, Wachteln, Gänse und Enten nicht ausschließlich in
    geschlossenen Ställen hält, muss in der Zeit vom 15. Oktober 2005 bis
    15. Dezember 2005 einen Tierarzt beauftragen, von einzelnen Tieren
    Blutproben zu nehmen.

    Hierzu sind in Haltungen ohne Enten oder Gänse 10 Blutproben pro
    Bestand und in Haltungen mit Enten oder Gänsen 15 Blutproben pro
    Bestand zu nehmen und auf die klassische Geflügelpest untersuchen zu
    lassen.

    Ein Einsperren von Geflügel oder die Errichtung von Überdachungen für
    Freilandgeflügel wird seitens der vorliegenden Verordnung nicht
    gefordert.






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  6. #26
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    RE: Info Vogelgrippe

    Kreis Kleve: Schutzmaßnahmen gegen mögliche Geflügelpest
    - 07.09.2005


    --------------------------------------------------------------------------------

    Kleve (aho) - Um die Möglichkeit der Übertragung der Geflügelpest
    durch Zugvögel so gering wie möglich zu halten, wird das
    nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium zum Schutz gegen die
    Geflügelpest ab dem 15. September 2005 ein Fütterungsverbot für
    Geflügel im Freien anordnen. Damit soll verhindert werden, dass
    wildlebende Vogelarten durch ausgebrachtes Futter angelockt werden.
    Dies trifft auf alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern,
    Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen zu, teilt
    jetzt der Landkreis Kleve mit.

    Darüber hinaus hat das Land NRW im Kreis Kleve die Kommunen
    Kranenburg, Kleve, Bedburg-Hau, Goch, Kalkar, Uedem, Rees und Emmerich
    am Rhein zu besonders gefährdeten Gebieten erklärt.

    Wer in diesen Kreiskommunen gewerbsmäßig Geflügel hält, hat die Tiere
    ab dem 15. September 2005 bis zum 30. November 2005 in geschlossenen
    Ställen zu halten. Damit sollen weitere Kontaktmöglichkeiten zu wild
    lebenden Vogelarten unterbunden werden.

    Sofern eine Haltung in geschlossenen Ställen nicht möglich ist, haben
    die Tierbesitzer dies schriftlich dem Kreisveterinäramt anzuzeigen.
    Daneben sind die Tierbestände monatlich einer tierärztlichen
    Untersuchung einschließlich stichprobenartiger Blutentnahmen zu
    unterziehen. Hierüber haben die Geflügelhalter einen Nachweis zu
    führen. Außerdem werden diese Betriebe regelmäßig durch das
    Kreisveterinäramt überprüft.

    Des weiteren sind die gewerbsmäßigen Geflügelhaltungen im Freien mit
    überdachten dichten Abdeckungen und vogelsicheren Seitenbegrenzungen
    zu versehen.

    Das Kreisveterinäramt Kleve weist noch mal alle Geflügelhalter im
    Kreis darauf hin, sofern noch nicht geschehen, den Tierbestand
    umgehend zu melden.

    Im Kreis Kleve sind insgesamt rd. 600 gewerbsmäßige Geflügelhalter mit
    rd. 520.000 Stück Geflügel von der Landesverordnung betroffen. Hiervon
    sind alleine rd. 360.000 Puten und rd. 150.000 Hühner. Daneben hat das
    Kreisveterinäramt Kleve bisher von etwa 860 privaten Kleinhaltern
    Kenntnis.







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  7. #27
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    RE: Info Vogelgrippe

    von Absahner gefunden:

    Niedersachsen: Freilandverbot für Geflügel in gefährdeten Regionen
    - 07.09.2005

    ---------------------------------------------------------------------------
    -----

    Hannover (aho) - Der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen hat heute ein
    Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter
    erlassen. Ab 15. September darf sich während der Zugvogelzeit bis zum
    30. November alles Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten,
    Gänse), das sich in besonders von Zugvögeln aufgesuchten Regionen
    befindet, nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um
    dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu
    begegnen.

    Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr
    Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu
    halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende
    Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird
    Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt
    diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese
    Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine
    Ausnahme durch den zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese
    Einzelmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit
    Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche
    Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf
    Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert
    und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den
    Bestand mischen können.

    Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Neuausbrüche wurden in
    Kambodscha, Indonesien, China und Thailand verzeichnet. Sehr schnell
    erfolgte die Verschleppung nach Kasachstan und Russland. In fünf
    Dörfern im südlichen Teil des Landes der Region Novosibirsk ereignete
    sich der Ausbruch bei nicht kommerziell im Freiland gehaltenem
    Geflügel. Berichten zufolge gibt es weitere Ausbrüche bei Hausgeflügel
    in mehreren Regionen Sibiriens. "Für alles Geflügel in den besonders
    gefährdeten niedersächsischen Regionen muss gewährleistet sein, dass
    es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt.
    Deshalb muss das Geflügel für die Zugvogelzeit in den Stall.",
    erläuterte Minister Ehlen seine Entscheidung. Die besonders
    gefährdeten Regionen in Niedersachsen wurden unter Berücksichtigung
    der bekannten Vogelrastplätze, Gewässernähe und Geflügeldichte
    ermittelt.

    In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000
    Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den
    Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio.
    Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca.
    30 Mio. Tiere getötet werden. Hier besteht schon seit dem 22.08.2005
    ein Aufstallungsgebot.

    Das Landwirtschaftsministerium rät vor allem den privaten
    Geflügelhaltern, ihre Stallkapazitäten zu überprüfen. Falls die
    eigenen Gehege in Einzelfällen nicht ausreichen könnten, sollte man
    sich bereits jetzt z.B. nach leerstehenden Ställen und Scheunen in der
    Nachbarschaft erkundigen bzw. rechtzeitig mit dem Bau von
    vogelsicheren Volieren mit dichter Abdeckung nach oben beginnen.
    Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 EUR Bußgeld geahndet
    werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen
    ergriffen werden.

    Die betroffenen kommunalen Körperschaften:

    1. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz,
    Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Leer,
    Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osterholz,
    Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Vechta, Verden, Wesermarsch und
    Wittmund.

    2. Die Städte Barsinghausen, Bramsche, Braunschweig, Delmenhorst,
    Einbeck, Emden, Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge,
    Northeim, Pattensen, Salzgitter, Sarstedt, Schneverdingen, Seelze,
    Wilhelmshaven, Wolfenbüttel und Wunstorf sowie die Gemeinden
    Baddeckenstedt, Bad Essen, Belm, Bispingen, Bohmte, Burgdorf
    (Landkreis Wolfenbüttel), Cramme, Cremlingen, Elbe, Flöthe, Haverlah,
    Neuenkirchen (Landkreis Soltau-Fallingbostel), Ostercappeln, Sickte
    und Wallenhorst.

    3. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen
    (Landkreis Osnabrück).

    Eine Karte der betroffenen Regionen kann auf der AHO -
    Hauptseite auf der Linken Navigationsleiste unter "Karte NDS
    Freilandverbot" als PDF - Dokument eingesehen werden.

    http://ticker-grosstiere.animal-heal...0050907-00001/

    Eddi
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  8. #28
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    RE: Info Vogelgrippe

    Logoff hat sich schlau gemacht:

    Info vom FFN Team. Vielen Dank dafür.

    Zizat:
    Freilaufende Hühner wird es ab dem 15.September nicht mehr in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg geben. Dann muss das Geflügel nämlich in den Stall - Grund: Zugvögel könnten die Vogelgrippe nach Niedersachsen schleppen.

    Deswegen dürfen Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten und Gänse während der Zugvogelzeit bis zum 30. November nicht im Freien gehalten werden. Das gilt nicht für ganz Niedersachen sondern nur für die Regionen, in denen sich Zugvögel niederlassen, wie zum Beispiel die Landkreise Nienburg und Schaumburg und die Städte Wunstorf, Neustadt, Garbsen, Seelze und Barsinghausen. Die Stall-Pflicht gilt für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter. Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Deswegen die Vorsichtsmaßnahmen. Es muss gewährleistet sein, dass das Geflügel nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt - so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen

    Viele Grüße von Ihrem ffn-Team!
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  9. #29
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    nochmal von Logoff, eine gut gegliederte Karte von den Gebieten die von der Einstellung betroffen sind.

    http://www.animal-health-online.de/drms/ndsfrei.pdf

    gg
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  10. #30
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    RE: Info Vogelgrippe

    Info von Litizicke aus erster Hand:

    ich habe heute mit dem Veterinäramt in Waldeck-Frankenberg
    (Hessen) telefoniert.
    Dort sagte man mir, wenn man den Auslauf zur Voliere umbauen würde, sodaß kein anderer Vogel hineinkann, muß man die Hühner nicht einsperren.

    Gruß Sabine
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