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Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.
aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
von Godfather: http://www.n-tv.de/567578.html
und von Logoff: Neue Presse vom 06.09.2005
Ehlen kündigt Freiland-Verbot an
BREMEN/HANNOVER. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) will zum Schutz vor der Vogelgrippe fast im gesamten Nordwesten des Landes die Freilandhaltung bei Geflügel verbieten.
„Bei den Aufstallungsgebieten wird es sich großflächig um den Nordwesten des Landes sowie um einige kleinere Regionen in Südniedersachsen handeln“, sagte Ehlen. Die Liste mit Gebieten, in denen ein besonderes Risiko der Einschleppung durch Zugvögel bestehe, werde in Kürze veröffentlicht. Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Geflügel und Vögel ab 15. September in bestimmten Regionen weggesperrt werden.
Link zur Freilandverbot in NRW
http://www.ksta.de/html/artikel/1125897580500.shtml
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aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
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Kreis Wesel: Maßnahmen gegen Geflügelpest
- 06.09.2005
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Wesel (aho) - Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat
landesrechtliche Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Geflügelpest
angekündigt. Die NRW-Verordnung, die die Einzelheiten regelt, steht
zwar noch aus, aber bereits jetzt werden die Veterinärämter aktiv. Sie
halten sich dabei zunächst an die Vorgaben der bereits seit dem 4.
September in Kraft getretenen Bundesverordnung und appellieren an alle
Geflügelzüchter, die Schutzmaßnahmen zu beachten. Wenn die
NRW-Verordnung veröffentlicht ist, werden alle ca.1.600 gemeldeten
Geflügelhalter im Kreis Wesel darüber vom Kreisveterinäramt
informiert. Der Kreis Wesel erneuert noch einmal seinen Aufruf, der
sich insbesondere auch an Privathalter mit Klein- bzw.
Kleinstbeständen richtet, ihre Bestände beim Veterinäramt Wesel
anzumelden.
Nach der Bundesverordnung haben Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung
der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen nach näherer
Anweisung der zuständigen Behörden Proben von erlegten Enten und
Gänsen virologisch untersuchen zu lassen. Außerdem ist das gehäufte
Auftreten kranken oder verendeten Federwildes dem Veterinäramt unter
Angabe des Fundortes unverzüglich mitzuteilen. Die Revierinhaber
werden vom Veterinäramt Wesel in Kürze über die Details informiert.
Wer mehr als 100 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) zur
Vermarktung von Fleisch und Eiern oder diese zur Zucht (dazu zählen
auch Kleinstbestände!) nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen
hält, hat bei den Tieren vom 15. Oktober bis 15. Dezember
stichprobenartig eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen. Darüber
hinaus kann die Behörde weitere Untersuchungen anordnen.
Laut Minister Uhlenberg muss - nach der angekündigten Landesverordnung
- in den Regionen, die das Ziel von Zugvögeln, insbesondere von
überwinternden Wildgänsen sind, Geflügel in Ställen und Volieren
bleiben. Dies gilt vom 15. September zunächst bis zum 30. November.
Dann wird der Landwirtschaftsminister entscheiden, ob diese Anordnung
aufgehoben oder verlängert wird.
Im Kreis Wesel sollen davon - nach dem bisherigen Entwurf des Landes -
folgende Gemeinden betroffen sein: Alpen, Dinslaken, Hamminkeln,
Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten.
Wer keinen Platz für die so genannte Aufstallung hat, muss für anderen
Schutz sorgen, um zu verhindern, dass Wildvögel die Geflügelpest in
den Bestand einschleppen. Dazu gehören nach Aussagen des Ministeriums
u.a. vogelsichere Netze über dem Auslauf und an dessen Seiten.
Zusätzlich muss in solchen Fällen die Gesundheit der Tiere regelmäßig
durch beauftragte Tierärzte überprüft werden.
Geflügelhalter müssen das Veterinäramt über diese Ausnahmefälle
informieren. Dieses wird stichprobenhaft überprüft.
Weiterhin soll landesweit für Geflügel ein Fütterungsverbot im Freien
gelten.
Wichtig ist, dass die Geflügelhalter die Hygienebestimmungen und
Verpflichtungen zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen genau beachten.
Hier steht das Veterinäramt beratend zur Seite.
Alle Maßnahmen haben präventiven Charakter. Das Kreis-Veterinäramt
setzt auf die Kooperation mit den Geflügelhaltern, die sich in der
Vergangenheit bereits gut bewährt hat.
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Oberbergischer Kreis: Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest
- 06.09.2005
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Gummersbach (aho) - Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass am 04.09.2005 die
Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest in
Kraft getreten ist (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 03.09.2005,
Seite 13345).
Nachdem die Geflügelpest (auch Geflügelgrippe genannt) sich
offensichtlich von Asien kommend in Richtung Westen ausgebreitet hat,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie im Herbst mit Zugvögeln
nach Europa weitergetragen wird.
Um möglichst frühzeitig Informationen, über ein Voranschreiten der
Geflügelpest zu erhalten, wird in der o. g. Verordnung die
Untersuchung von freilaufendem Geflügel angeordnet. Wer insgesamt mehr
als 100 Tiere der Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
Fasane, Laufvögel, Wachteln, Gänse und Enten nicht ausschließlich in
geschlossenen Ställen hält, muss in der Zeit vom 15. Oktober 2005 bis
15. Dezember 2005 einen Tierarzt beauftragen, von einzelnen Tieren
Blutproben zu nehmen.
Hierzu sind in Haltungen ohne Enten oder Gänse 10 Blutproben pro
Bestand und in Haltungen mit Enten oder Gänsen 15 Blutproben pro
Bestand zu nehmen und auf die klassische Geflügelpest untersuchen zu
lassen.
Ein Einsperren von Geflügel oder die Errichtung von Überdachungen für
Freilandgeflügel wird seitens der vorliegenden Verordnung nicht
gefordert.
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Kreis Kleve: Schutzmaßnahmen gegen mögliche Geflügelpest
- 07.09.2005
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Kleve (aho) - Um die Möglichkeit der Übertragung der Geflügelpest
durch Zugvögel so gering wie möglich zu halten, wird das
nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium zum Schutz gegen die
Geflügelpest ab dem 15. September 2005 ein Fütterungsverbot für
Geflügel im Freien anordnen. Damit soll verhindert werden, dass
wildlebende Vogelarten durch ausgebrachtes Futter angelockt werden.
Dies trifft auf alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern,
Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen zu, teilt
jetzt der Landkreis Kleve mit.
Darüber hinaus hat das Land NRW im Kreis Kleve die Kommunen
Kranenburg, Kleve, Bedburg-Hau, Goch, Kalkar, Uedem, Rees und Emmerich
am Rhein zu besonders gefährdeten Gebieten erklärt.
Wer in diesen Kreiskommunen gewerbsmäßig Geflügel hält, hat die Tiere
ab dem 15. September 2005 bis zum 30. November 2005 in geschlossenen
Ställen zu halten. Damit sollen weitere Kontaktmöglichkeiten zu wild
lebenden Vogelarten unterbunden werden.
Sofern eine Haltung in geschlossenen Ställen nicht möglich ist, haben
die Tierbesitzer dies schriftlich dem Kreisveterinäramt anzuzeigen.
Daneben sind die Tierbestände monatlich einer tierärztlichen
Untersuchung einschließlich stichprobenartiger Blutentnahmen zu
unterziehen. Hierüber haben die Geflügelhalter einen Nachweis zu
führen. Außerdem werden diese Betriebe regelmäßig durch das
Kreisveterinäramt überprüft.
Des weiteren sind die gewerbsmäßigen Geflügelhaltungen im Freien mit
überdachten dichten Abdeckungen und vogelsicheren Seitenbegrenzungen
zu versehen.
Das Kreisveterinäramt Kleve weist noch mal alle Geflügelhalter im
Kreis darauf hin, sofern noch nicht geschehen, den Tierbestand
umgehend zu melden.
Im Kreis Kleve sind insgesamt rd. 600 gewerbsmäßige Geflügelhalter mit
rd. 520.000 Stück Geflügel von der Landesverordnung betroffen. Hiervon
sind alleine rd. 360.000 Puten und rd. 150.000 Hühner. Daneben hat das
Kreisveterinäramt Kleve bisher von etwa 860 privaten Kleinhaltern
Kenntnis.
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Niedersachsen: Freilandverbot für Geflügel in gefährdeten Regionen
- 07.09.2005
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Hannover (aho) - Der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen hat heute ein
Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter
erlassen. Ab 15. September darf sich während der Zugvogelzeit bis zum
30. November alles Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten,
Gänse), das sich in besonders von Zugvögeln aufgesuchten Regionen
befindet, nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um
dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu
begegnen.
Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr
Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu
halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende
Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird
Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt
diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese
Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine
Ausnahme durch den zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese
Einzelmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit
Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche
Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf
Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert
und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den
Bestand mischen können.
Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Neuausbrüche wurden in
Kambodscha, Indonesien, China und Thailand verzeichnet. Sehr schnell
erfolgte die Verschleppung nach Kasachstan und Russland. In fünf
Dörfern im südlichen Teil des Landes der Region Novosibirsk ereignete
sich der Ausbruch bei nicht kommerziell im Freiland gehaltenem
Geflügel. Berichten zufolge gibt es weitere Ausbrüche bei Hausgeflügel
in mehreren Regionen Sibiriens. "Für alles Geflügel in den besonders
gefährdeten niedersächsischen Regionen muss gewährleistet sein, dass
es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt.
Deshalb muss das Geflügel für die Zugvogelzeit in den Stall.",
erläuterte Minister Ehlen seine Entscheidung. Die besonders
gefährdeten Regionen in Niedersachsen wurden unter Berücksichtigung
der bekannten Vogelrastplätze, Gewässernähe und Geflügeldichte
ermittelt.
In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000
Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den
Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio.
Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca.
30 Mio. Tiere getötet werden. Hier besteht schon seit dem 22.08.2005
ein Aufstallungsgebot.
Das Landwirtschaftsministerium rät vor allem den privaten
Geflügelhaltern, ihre Stallkapazitäten zu überprüfen. Falls die
eigenen Gehege in Einzelfällen nicht ausreichen könnten, sollte man
sich bereits jetzt z.B. nach leerstehenden Ställen und Scheunen in der
Nachbarschaft erkundigen bzw. rechtzeitig mit dem Bau von
vogelsicheren Volieren mit dichter Abdeckung nach oben beginnen.
Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 EUR Bußgeld geahndet
werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen
ergriffen werden.
Die betroffenen kommunalen Körperschaften:
1. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz,
Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Leer,
Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osterholz,
Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Vechta, Verden, Wesermarsch und
Wittmund.
2. Die Städte Barsinghausen, Bramsche, Braunschweig, Delmenhorst,
Einbeck, Emden, Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge,
Northeim, Pattensen, Salzgitter, Sarstedt, Schneverdingen, Seelze,
Wilhelmshaven, Wolfenbüttel und Wunstorf sowie die Gemeinden
Baddeckenstedt, Bad Essen, Belm, Bispingen, Bohmte, Burgdorf
(Landkreis Wolfenbüttel), Cramme, Cremlingen, Elbe, Flöthe, Haverlah,
Neuenkirchen (Landkreis Soltau-Fallingbostel), Ostercappeln, Sickte
und Wallenhorst.
3. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen
(Landkreis Osnabrück).
Eine Karte der betroffenen Regionen kann auf der AHO -
Hauptseite auf der Linken Navigationsleiste unter "Karte NDS
Freilandverbot" als PDF - Dokument eingesehen werden.
http://ticker-grosstiere.animal-heal...0050907-00001/
Eddi
Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.
aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
Logoff hat sich schlau gemacht:
Info vom FFN Team. Vielen Dank dafür.
Zizat:
Freilaufende Hühner wird es ab dem 15.September nicht mehr in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg geben. Dann muss das Geflügel nämlich in den Stall - Grund: Zugvögel könnten die Vogelgrippe nach Niedersachsen schleppen.
Deswegen dürfen Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten und Gänse während der Zugvogelzeit bis zum 30. November nicht im Freien gehalten werden. Das gilt nicht für ganz Niedersachen sondern nur für die Regionen, in denen sich Zugvögel niederlassen, wie zum Beispiel die Landkreise Nienburg und Schaumburg und die Städte Wunstorf, Neustadt, Garbsen, Seelze und Barsinghausen. Die Stall-Pflicht gilt für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter. Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Deswegen die Vorsichtsmaßnahmen. Es muss gewährleistet sein, dass das Geflügel nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt - so Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen
Viele Grüße von Ihrem ffn-Team!
Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.
aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
nochmal von Logoff, eine gut gegliederte Karte von den Gebieten die von der Einstellung betroffen sind.
http://www.animal-health-online.de/drms/ndsfrei.pdf
gg
Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.
aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
Info von Litizicke aus erster Hand:
ich habe heute mit dem Veterinäramt in Waldeck-Frankenberg
(Hessen) telefoniert.
Dort sagte man mir, wenn man den Auslauf zur Voliere umbauen würde, sodaß kein anderer Vogel hineinkann, muß man die Hühner nicht einsperren.
Gruß Sabine
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aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"
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