Hier ein Beitrag von yossy der auch informativ ist:
Hallo,
vielleicht ist die Auskunft des BDRG informativ für einige von Euch...
Meine Anfrage lautete:
Hallo,
aufgrund der demnächst verordneten Aufstallpflicht für unser Geflügel
stellt sich uns die Frage ob wir überhaupt noch unsere Lokal und Kreisschauen durchführen können/dürfen. Wenn man schon sein Geflügel nur noch im Stall halten darf, dann wäre es doch geradezu paradox und wohl auch verboten sein Geflügel auf Ausstellungen zu präsentieren. Ihr müßtet doch auch wissen/planen ob die großen Ausstellungen Landesschauen/Nationale stattfinden
Danke und viele Grüße yossy
und die Antwort:
Hallo Herr A.,
woher wissen Sie denn, dass die Aufstallpflicht demnächst verordnet wird?
Wie sich die Lage für uns momentan darstellt, ist hierüber noch nicht
entschieden worden und hängt davon ab, wie sich die Situation in Russland entwickelt.
Die Großschauen führen ihre übliche Planung weiter fort und gehen davon aus, dass es zu keinerlei Einschränkungen kommen wird.
Mit freundlichen Grüssen
E. B.
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