hallo logofff
zumindest hab ich eines langsam verstanden..das es um die zugvögel geht die nicht eh schon die ganze zeit hier sind..das hatte mich doch etwas verwirrt
Tina
grummel..die 2 l versteh ich mal wieder nich
hallo logofff
zumindest hab ich eines langsam verstanden..das es um die zugvögel geht die nicht eh schon die ganze zeit hier sind..das hatte mich doch etwas verwirrt
Tina
grummel..die 2 l versteh ich mal wieder nich
*Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
Gilbert Keith Chesterton
Tina, nicht böse gemeint, Zugvögel gibt es seit Menschengedenken, die wissen schon was sie tun. Menschen mit ihren Vokalen und Konsonanten oftmals nicht.
Thomas
der kam von Gaby @Loglofff
und den einfach mal so
Logofff mit 3 f
naja
auch nicht böse gemeint
aber zugvögel gibt es seit menschendedenken...und auch jedes jahr wieder...ausserdem sind sie ja schon da..seit einiger zeit sogar..und trotzdem gibt es noch zugvögel,hühner UND menschen
so nebstbei hab ich heute am heimweg von der arbeit..so gegen 11 gehört das brüssel einem eu weitem aufstallungsgebot NICHT zustimmt weill sie keine gefahr sehen
also doch eher eine politische aktion diese panikmache
Tina
*Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
Gilbert Keith Chesterton
Gaby hat auch einen Link von Yahoo veröffentlicht, wo das gesagt wurde
http://de.news.yahoo.com/050825/286/4nvkj.html
Die Originalpressemitteilung der EU-Kommission
http://europa.eu.int/rapid/pressRele...=0&language=EN
Hier ist man immer uptodate (Newsletter kann bestellt werden)
http://europa.eu.int/comm/food/dyna/..._rel_ah_en.cfm
Die Ereignisse seit dem 12.12.2003 (weiß nicht warum erst ab da)
http://europa.eu.int/comm/food/anima...05.pdf#page=58
Hallo,
habe leider keine Zeit mir alles, was hierzu geschrieben wurde durchzulesen, darum weiß ich nicht, ob das was ich schreiben will schon jedem bekannt ist...
Trotzdem:
Laut dem Entwurf, der zu den Vogelgrippemaßnahmen vorgelegt wurde, geht es immer nur um Bestände von mindestens 100 (bzw. 1000) Tieren. Das heißt die ganzen Einsperr- und Netzspannregelungen dürften die meisten hier gar nicht betreffen... Natürlich ist es trotzdem schlauer seinen Tieren den Kontakt zu Zugvögeln nicht zu leicht zu machen, aber es ist keine Verpflichtung.
Das ganze ist zur Zeit nur ein Entwurf, dass heißt, es dürfen jetzt erstmal alle die dafür zuständig sind ihren Senf dazu abgeben, so steht zum Beispiel noch nicht fest, wo die Grenze bei der Tierzahl gelegt werden soll, aber unter 100 wohl eher nicht.
Gruß, Ramel
"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das auch leben will!" Albert Schweizer
Hallo Ramel
die besten Info zum Thema bekommst du unter
http://www.verbraucherministerium.de
Die Vorrausetzung bei Tieren unter 100, ist das der Auslauf überdacht ist, deine Zaüne gesichert sind, so das kein Vogel in den Auslauf gelangen kann. Und ein wöchentlicher Besuch deines TA, st notwendig. Was allerdings ein Paradox ist. !!! z.b die Wildvögel überfliegen deine Gegend, die koten und koten und man tritt rein.
Somit wäre auch eine Desinfektions Wanne von nöten. Und was bringt den alles der TA mit. Wenn Dir deine Tiere lieb sind, sperr sie sicher ein, den die Vogegrippe wird kaum von Vögel, sondern vom Menschen übertragen !!!
Andreas
Hallo Logoff,
klar hast du recht und es ist auch für Kleinhalter sicher besser vorsichtig zu sein, besonders wenn die Geflügelpest Deutschland erreicht. Aber was du für Betriebe unter 100 Tiere sagst ist meiner Ansicht nach nicht richtig und habe ich auch auf der von dir genannten Seite nicht gefunden (vielleicht auch nur überlesen)
Ich habe meine Infos aus dem Entwurf zur Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 19. 08. 2005. Da heißt es:
(1) Wer mehr als [100 Legehennen, 100 Truthühner, 100 Enten oder 100 Gänse] [1000 Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse] hält, hat die Tiere in geschlossenen Ställen aufzustallen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen, soweit
1. die Haltung unter Schutzvorkehrungen erfolgt, die einer Einschleppung..... (eben Überdachung und dichter Zaun usw.)
2. eine mindestens wöchentliche tierärztliche Untersuchung...
Abweichend von Satz 1 KANN die zuständige Behörde für kleinere als in Satz 1 genannte Geflügelhaltungen die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter überstehenden dichten Abdeckungen nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Soll heißen, wenn der zuständige Amtsveterinär das für nötig hält, kann den Kleinhalter die Einsperrpflicht auch ereilen, bis dahin bleibt es freiwillig!
Natürlich ist das erst ein Entwurf (sieht man auch an der noch nicht entgültig feststehenden Tierzahl) und vielleicht wird auch noch etwas geändert. Vielleicht ist inzwischen auch schon was neues raus und ich habe es nur nicht mitbekommen, dann würde ich dich bitten mir die Stelle nochmal genau zu nennen, damit ich auch überzeugt bin
Gruß, Ramel
"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das auch leben will!" Albert Schweizer
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