hallo kann mir jemand sagen ob ein jugendlicher auch alttiere die ihm gehören aber altzüchteringe haben ausstellen darfwenn er sie als fremdzucht angibt?
hallo kann mir jemand sagen ob ein jugendlicher auch alttiere die ihm gehören aber altzüchteringe haben ausstellen darfwenn er sie als fremdzucht angibt?
Die Tiere müssen mit Jugendringen beringt sein, sonst geht's nicht!
Gruß Stefan
Hi
mann darf als Jugendlicher auf Vereins und Kreisschauen ausstellen.
@ jhanni das ist mir klr aber darf er auch seine tiere mit Altringen ausstellen?
Richtig aber nur wenn die Tiere einen Jugendring tragen!Original von janni
Hi
mann darf als Jugendlicher auf Vereins und Kreisschauen ausstellen.
Gruß
Mega
Ich hab' jetzt nochmal in den BDRG Bestimmungen und Satzungen nachgelesen, da steht unter 2.3 §5 f folgendes: Zugelassen auf Jugendschauen sind nur Tiere von Jugendzüchtern mit gültigem Bundesring
Gruß Stefan
Als Jugendlicher darf man auch auf Bundesschauen austellen. Aber nur wenn die Tiere einen Jugndring haben.(seit diesem Jahr ein wunderschönes Pink )mann darf als Jugendlicher auf Vereins und Kreisschauen ausstellen.
Auf Vereinsschauen wird das mit den Ringen eigentlich nicht so eng gesehen, auf Kreisschauen wäre ich mir nicht so sicher, dass man da Ausstellen darf...
Hallo,
warum gibt es für jugendliche Züchter extra Ringe?
Lorenz
Wer glaubt nie Recht zu haben, irrt sich.
Das würde bedeuten, daß er die Tiere mit den Altzüchterringen ausstellen können müßte, denn die Bundesringe SIND ja gültig; egal, ob von einem Jung- oder Altzüchter aufgezogen!?Original von Antonia
Ich hab' jetzt nochmal in den BDRG Bestimmungen und Satzungen nachgelesen, da steht unter 2.3 §5 f folgendes: Zugelassen auf Jugendschauen sind nur Tiere von Jugendzüchtern mit gültigem Bundesring
Gruß Stefan
Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!
Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!
Sorry, es muß natürlich heißen: BUNDESJUGENDRINGOriginal von Arne
Das würde bedeuten, daß er die Tiere mit den Altzüchterringen ausstellen können müßte, denn die Bundesringe SIND ja gültig; egal, ob von einem Jung- oder Altzüchter aufgezogen!?Original von Antonia
Ich hab' jetzt nochmal in den BDRG Bestimmungen und Satzungen nachgelesen, da steht unter 2.3 §5 f folgendes: Zugelassen auf Jugendschauen sind nur Tiere von Jugendzüchtern mit gültigem Bundesring
Gruß Stefan
Übrigens, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann er die Tiere bei den Seniroren ausstellen, mit herkömmlichen Bundesringen.
Gruß Stefan
Lesezeichen