Hi zusammen
ich habe jetzt knapp ne Stunde den Text der >>GeflPestSchV<< (Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)) durchgekaut und habe immer noch keine Ahnung, welche Behörde nun die dort immer wieder genannte "zuständige Behörde" ist. (z.B. in §2 Satz 1)
Kann jemand mit fundierten Informationen weiterhelfen?
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