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Thema: "Zuständige Behörde" in GeflPestSchV?

  1. #1
    Avatar von fuxi
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    "Zuständige Behörde" in GeflPestSchV?

    Hi zusammen

    ich habe jetzt knapp ne Stunde den Text der >>GeflPestSchV<< (Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)) durchgekaut und habe immer noch keine Ahnung, welche Behörde nun die dort immer wieder genannte "zuständige Behörde" ist. (z.B. in §2 Satz 1)

    Kann jemand mit fundierten Informationen weiterhelfen?
    "We have normality, I repeat we have normality. Anything you still can't cope with is therefore your own problem."

  2. #2
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    RE: "Zuständige Behörde" in GeflPestSchV?

    Die zuständige Behörde ist immer das Veterinäramt das für Deinen Landkreis zuständig ist, sobald es um Tiere und deren Seuchen/Krankheiten geht. Also Bestandsmeldungen, Anzeigen von Krankheitsfällen etc. läuft immer über´s Vetamt. Ich hoffe Erfahrung der letzten Jahre ist genügend fundiertes Wissen

    liebe Grüsslis... Lexx
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


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